Einführung einer hessischen Feuerschutzsteuer

Nach Zeitungsberichten plant der Hessische Minister des Innern und für Sport, Volker Bouffier, die Einführung einer hessischen Sondersteuer, die dem Brandschutz zugute kommen soll.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:

Frage 1. Welches konkrete Konzept verfolgt der Minister des Innern und für Sport hinsichtlich der angekündigten Einführung einer hessischen Feuerschutzsteuer?

Frage 2. Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage beabsichtigt der Minister des Innern und für Sport, diese hessische Feuerschutzsteuer einzuführen?

Frage 3. Zu welchem Zeitpunkt wird die hessische Feuerschutzsteuer eingeführt?

Frage 4. Falls abweichend von den Erklärungen des Ministers des Innern und für Sport doch keine hessische Feuerschutzsteuer eingeführt werden soll, stellt sich die Frage, warum der Minister des Innern und für Sport anlässlich des Feuerwehrtages in Alsfeld einen entsprechenden Vorschlag gemacht hat und was ihn dazu bewogen hat, davon wieder Abstand zu nehmen?

Frage 5. Hält es die Landesregierung für grundsätzlich geboten und im Spezialfall für gerechtfertigt, mit unausgereiften Vorschlägen an die Öffentlichkeit zu gehen, die dann hinterher doch nicht umgesetzt werden können?

Zusammengefasst beantworte ich die Fragen 1 bis 5:

Ich gehe davon aus, dass es sich bei den angesprochenen Zeitungsberichten um die Berichterstattung der Presse über die Podiumsdiskussion Feuerwehr 2000 im Rahmen des Landesfeuerwehrtages in Alsfeld am 28. August 1999 handelt.

Im Rahmen der Diskussion habe ich die dramatische Lage der Brandschutzfinanzierung vorgetragen, die durch das starke Absinken des Feuerschutzsteueraufkommens in den vergangenen Jahren eingetreten ist. Gleichzeitig habe ich die wesentlichen Eckpunkte des Zukunftssicherungsprogrammes der Landesregierung für den Brandschutz in Hessen Programm 2000 vorgestellt.

Dieses Programm habe ich auch im Landtag in der Plenardebatte über den Antrag der CDU-Fraktion - Drucks. 15/436 - am 30. September 1999 erläutert.

Anlässlich meiner Ansprache in Alsfeld habe ich darauf hingewiesen, dass mittel- oder langfristig Überlegungen zur Absicherung der notwendigen Brandschutzfinanzierung angestellt werden müssen, falls in den kommenden Jahren das Feuerschutzsteueraufkommen weiter absinkt. Von der Einführung einer hessischen Sondersteuer war dabei keine Rede. Deshalb kann auch nicht von unausgereiften Vorschlägen gesprochen werden.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang, dass der Fragesteller selbst im Rahmen der oben aufgeführten Podiumsdiskussion meine Überlegungen aufgegriffen und auf die von verschiedenen Seiten bereits seit geraumer Zeit unterbreiteten Anregungen zur Prüfung neuer Finanzierungsgrundlagen für den Brandschutz hingewiesen hat.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass innerhalb des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz Beratungen angelaufen sind, die sich mit der Gesamtentwicklung des Feuerschutzsteueraufkommens und dessen Auswirkungen auf die Länder befassen. Ich gehe davon aus, dass erforderlichenfalls bei diesen Beratungen auch für die Länder ergänzende oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten für den Fall eines weiteren Absinkens des Feuerschutzsteueraufkommens erarbeitet werden.