Fördermittel

Bei geschlossenen Bahnschranken verzögert sich das Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort erheblich. Zudem ist das Einsatzfahrzeug aufgrund fehlender finanzieller Mittel seit dem 27. August 2005 nicht mehr einsatzbereit. Selbst bei Einsatzfähigkeit des Fahrzeuges entstehen zeitliche Verzögerungen der Einsatzbereitschaft, da das Einsatzfahrzeug nur fünf Plätze für die Kameraden bietet, aber 20 Kameraden zur Einsatzabteilung gehören. Mehrfahrten des Einsatzfahrzeuges bzw. der Einsatz privater Pkw zur Beförderung der Kameraden sind erforderlich.

Das Einsatzgebiet der Freiwilligen Feuerwehr Neustädt/Werra ist die gesamte Ortslage Neustädt, die Ortslage Sallmannshausen, die angrenzende Bahnstrecke Erfurt­Frankfurt/Main (ICE), zwei große Waldgebiete, die Werra (Hochwasser), die L 1020 bis Ortseingang Wommen (Hessen) sowie die L 1021 von Neustädt bis Ortsausgang Sallmannshausen.

Die Freiwillige Feuerwehr Neustädt/Werra ist laut Ausrückeordnung die Nachrückefeuerwehr für das gesamte Gemeindegebiet Gerstungen einschließlich deren Ortsteile.

In unmittelbarer Nähe von ca. 400 Meter zum Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr verläuft die A 4, für welche allerdings andere Feuerwehren zuständig sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den Stand des Brand- und Katastrophenschutzes im Bereich der Gemeinde Neustädt/Werra?

2. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Neustädt/Werra und wie wird dieses begründet?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand, dass die Freiwillige Feuerwehr Neustädt/Werra die zuständige Feuerwehr für mehrere Gemeinden und Straßenabschnitte, aber nicht für den unmittelbar angrenzenden Abschnitt der A4, ist?

4. Zu welchem Zeitpunkt kann die Freiwillige Feuerwehr Neustädt/Werra mit der Inbetriebnahme des neuen Einsatzfahrzeuges rechnen? Wie soll deren Finanzierung erfolgen?

5. Welche Auswirkungen wird die Fertigstellung des Autobahnanschlusses Kassel, bei Wommen, auf das Einsatzgebiet der Freiwilligen Feuerwehr Neustädt/Werra haben? Welche Überlegungen liegen dieser Entscheidung zugrunde?

4. Januar 2006

6. Wann soll der weitere Ausbau des Stützpunktes der Freiwilligen Feuerwehr Neustädt/Werra erfolgen?

Wie soll die Finanzierung erfolgen? Welche Unterstützung ist dabei vom Land beabsichtigt?

7. Welcher Stand der Realisierung zum Bau der Umgehungsstraße Sallmannshausen, welche im Verkehrsprojekt Deutsche Einheit eingeordnet ist, um auch die Wartezeiten der Einsatzfahrzeuge bei geschlossenen Bahnschranken zu verkürzen, ist derzeit erreicht? Wann ist mit der Fertigstellung der Umgehungsstraße zu rechnen?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Dezember 2005 (Eingang: 20. Dezember 2005) wie folgt beantwortet: Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe sind nach § 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die Gemeinden, für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe die Landkreise, für den Katastrophenschutz die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz als kommunale Selbstverwaltungsaufgaben im eigenen Wirkungskreis.

Bei Neustädt/Werra handelt es sich um keine selbständige Gemeinde, sondern um einen Ortsteil der Gemeinde Gerstungen. Die Feuerwehr Neustädt/Werra ist somit auch keine eigenständige Feuerwehr, sondern eine von insgesamt sechs Ortsteilfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Gerstungen.

Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, die Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe Brandschutz einer einzelnen Gemeinde oder gar für den Ortsteil einer Gemeinde einer Wertung zu unterziehen. Im Folgenden können daher zu den diesbezüglichen Fragen nur die Rechtsgrundlagen und die für die Organisation der Feuerwehren allgemein geltenden Kriterien dargelegt werden.

Zu 1.: Nach § 3 haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe u.a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten.

Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann (§ 1 Abs. 1 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung - Entsprechend den örtlichen Verhältnissen sind zur Einhaltung dieser Frist gegebenenfalls eine oder mehrere Ortsteilfeuerwehren aufzustellen. Jedem Ausrückebereich einer Feuerwehr/Ortsteilfeuerwehr sind in der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung näher bezeichnete Risikoklassen zuzuordnen, woraus sich die jeweils vorzuhaltende fahrzeugtechnische Ausrüstung ergibt.

Zu 2.: Die fahrzeugtechnische Ausstattung einer Freiwilligen Feuerwehr ergibt sich nicht aus deren Mannschaftsstärke, um allen Einsatzkräften eine Mitfahrgelegenheit zu bieten, sondern aus den für den jeweiligen Ausrückebereich ermittelten Risikoklassen. Auf der Grundlage der für jedes Feuerwehreinsatzfahrzeug festgelegten Normbesatzung zuzüglich eines festzulegenden Sicherheitsfaktors ermittelt sich die erforderliche Stärke der Einsatzabteilung.

Somit wird sichergestellt, dass bei einem Einsatz alle erforderlichen Funktionen besetzt werden können, auch wenn nicht sämtliche Einsatzkräfte, wie dies bei Freiwilligen Feuerwehren in der Regel der Fall ist, ständig verfügbar sind.

Zu 3.: Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Ortsteilfeuerwehr Neustädt/Werra für mehrere Gemeinden zuständig ist.

Der Einsatz der Feuerwehren auf der Bundesautobahn BAB 4 ist zwischen den zuständigen Aufgabenträgern, dem Wartburgkreis, den Landkreisen Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg sowie der kreisfreien Stadt Eisenach unter Beteiligung des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Form eines Autobahneinsatzplanes abgestimmt. Auf der Grundlage dieses Einsatzplanes werden auf den in Frage kommenden Autobahnabschnitten die Feuerwehren Herleshausen und Obersuhl eingesetzt.

Zu 4.: Für die Ausrüstung und Unterhaltung ihrer Feuerwehren sind die kommunalen Aufgabenträger zuständig.

Um sie bei den erforderlichen Investitionen im Brandschutz zu unterstützen, gewährt das Land Zuwendungen nach Maßgabe des Haushalts, u. a. auch für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen.

Die Landkreise erstellen nach der Dringlichkeit der Einzelmaßnahmen jährlich eine Prioritätenliste der förderfähigen Vorhaben der kreisangehörigen Gemeinden. Entsprechend der darin festgelegten Reihenfolge sowie der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Landes erfolgt die Förderung der beantragten Maßnahmen. Der Förderantrag der Gemeinde Gerstungen für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges für die Ortsteilfeuerwehr Neustädt/Werra ist auf Platz 4 der Prioritätenliste des Landkreises eingeordnet. Da der Doppelhaushalt 2006/2007 noch nicht verabschiedet wurde, kann gegenwärtig noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, wann die beantragten Fördermittel bewilligt werden können.

Die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen erfolgt auf der Grundlage von Festbeträgen. Nach der geltenden Förderrichtlinie kann die Beschaffung des von der Gemeinde Gerstungen beantragten Fahrzeuges mit 42 200 Euro gefördert werden. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Zuwendungsantrag auf 96 000 Euro.

Der Differenzbetrag ist als Eigenanteil von der Gemeinde selbst zu tragen.

Zu 5.: Die Fertigstellung des Autobahnanschlusses Kassel wird keinerlei Auswirkungen auf das Einsatzgebiet der Ortsteilfeuerwehr Neustädt/Werra haben.

Zu 6.: Die Gemeinde Gerstungen hat im Ortsteil Neustädt/Werra bereits ein vorhandenes Gebäude zu einem Feuerwehrhaus umgebaut. Dieses entspricht den für Feuerwehrhäuser geltenden DIN-Anforderungen sowie den einschlägigen Feuerwehr-Unfallverhütungsvorschriften. Das Land hat diese Maßnahme mit Fördermitteln in Höhe von 35 790,43 Euro unterstützt. Ein weiterer Antrag, erforderliche Baumaßnahmen für das Feuerwehrhaus Neustädt/Werra betreffend, liegt nicht vor.

Zu 7.: Die Einordnung einer Ortsumgehung Sallmannshausen als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit ist nicht erfolgt. Aufgrund der geringen Verkehrsbelegung auf der L 1021 ist der Bau einer Ortsumgehung für Sallmannshausen nicht geplant.

Die zeitweise durch den Bahnbetrieb auftretenden Verzögerungen des Einsatzes der Feuerwehr sind in der Alarm- und Ausrückeordnung der Gemeinde Gerstungen entsprechend zu berücksichtigen. Gegebenenfalls muss eine zeitgleiche Alarmierung anderer Ortsteilfeuerwehren erfolgen, nicht die Bahnstrecke kreuzt. Derartige Festlegungen sind in Verantwortung des kommunalen Aufgabenträgers zu treffen.

Dr. Gasser Minister.