Investitionspauschale

Die Landesregierung hat die Investitionspauschale für Schulgebäude im laufenden Haushaltsjahr um knapp fünf Millionen Euro gekürzt. Diese Kürzung macht mehr als 20 Prozent des ursprünglichen Haushaltsansatzes aus.

Die Investitionspauschale für Schulgebäude ist für die Schulträger meist die einzige Finanzierungsquelle für Investitionen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie die Sanierung von Schulen, Schulsporthallen und Schullandheimen sowie für die Erstausstattung neu geschaffener Unterrichtsräume. Die Mittel werden nach einem vom Minister für Bau und Verkehr festgelegten Schlüssel verteilt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchem Schlüssel sollten die ursprünglich im Landeshaushalt eingestellten Mittel der Investitionspauschale für Schulgebäude (24,2 Mio. EUR) auf die Schulträger verteilt werden? Welche Zuweisungen waren demnach für die einzelnen Schulträger vorgesehen (bitte Einzelaufstellung nach Schulträger)?

2. Wie reduzieren sich die Zuweisungen aus der Investitionspauschale für Schulgebäude für die einzelnen Schulträger infolge der Kürzungen des Haushaltsansatzes (bitte Einzelaufstellung nach Schulträger)?

3. Welche konkreten Auswirkungen haben diese Kürzungen auf die Investitionstätigkeit der einzelnen Schulträger? Welche konkreten Investitionsvorhaben der einzelnen Schulträger sind dadurch betroffen (bitte Einzelaufstellung nach Schulträger)?

4. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurden die Schulträger über die Kürzungen bei der Investitionspauschale für Schulgebäude informiert?

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2.: Entsprechend der bisherigen Verfahrensweise erfolgt die Verteilung der Mittel der Investitionspauschale für Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Schulsporthallen zu drei Vierteln nach der Schülerzahl und zu einem Viertel nach der Fläche der einzelnen Schulträger. Des Weiteren erfolgt ein Vorwegabzug für die Aufteilung auf die Schullandheime.

Die Aufteilung der Investitionspauschale auf die Schulträger entsprechend dem Haushaltsansatz in Höhe von 24 200 000,00 Euro sowie nach der Kürzung des Haushaltsansatzes auf 20 414 952,00 Euro ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt (Anlage).

Zu 3.: Eine Aussage zu den Auswirkungen auf konkrete Investitionsvorhaben kann nicht getroffen werden, da es sich bei der Investitionspauschale um eine pauschale Zuweisung handelt, die nicht auf der Grundlage von Anträgen erfolgt. Lediglich im Rahmen der vorzulegenden Verwendungsnachweise ist der Einsatz der Investitionspauschale erkennbar.

Zu 4.: Die Investitionspauschale für Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Schulsporthallen wurde den Schulträgern im Mai 2005 durch einen Bescheid zugewiesen. Zu diesem Zeitpunkt erhielten die Schulträger erstmals Kenntnis über die Höhe der für sie ermittelten Investitionspauschale.