Besetzung des Aufsichtsrats der Flughafen Erfurt

Im Juni dieses Jahres hatte Herr Staatssekretär Richwien sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Erfurt niedergelegt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche weiteren Veränderungen bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Flughafen Erfurt gab es seit dem Ausscheiden des Staatssekretärs vom Vorsitz des Aufsichtsrats?

2. Wie und durch wen werden derzeit die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden wahrgenommen?

3. Wann ist eine erneute Besetzung des Amts des Aufsichtsratsvorsitzenden geplant?

4. Wer ist derzeit für den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden vorgesehen?

5. In welcher Weise nimmt die Landesregierung seit dem Rücktritt des Verkehrsstaatssekretärs als Aufsichtsratsvorsitzender die Kontrolle des Unternehmens wahr?

6. Welche Vorgaben zur Besetzung des Aufsichtsrats ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Dezember 2005 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Herr Staatssekretär Roland Richwien hat zum 31. Juli 2005 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der Flughafen Erfurt niedergelegt. Am 13. Oktober 2005 ist das Aufsichtsratsmitglied Herr Thomas Hellenbroich, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen verstorben.

Am 13. Oktober 2005 wurden Herr MDgt Werner Bartels, Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr, und Herr Prof. Dr.- Ing. Heinrich H. Kill, Rektor der Fachhochschule Erfurt, Professor für Verkehrssystemgestaltung, in den Aufsichtsrat der Flughafen Erfurt entsandt. Letzterer wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 8. Dezember 2005 zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Zu 2.: Vom 1. August 2005 bis zum 8. Dezember 2005 hat Herr Dipl. Ing. Günter Schade als 1. Stellvertreter die Aufgaben des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Flughafen Erfurt wahrgenommen.

Zu 3.: siehe Beantwortung unter Nr. 1

Zu 4.: siehe Beantwortung unter Nr. 1

Zu 5.: Nach dem Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Staatssekretär Roland Richwien, ist der Aufsichtsrat unter dem Vorsitz von Herrn Dipl. Ing. Günter Schade seinen Kontrollpflichten nachgekommen. Ab dem 8. Dezember 2005 nimmt Herr Prof. Dr.- Ing. Heinrich H. Kill den Vorsitz des Aufsichtsrats wahr.

Zu 6.: Nach § 13 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Erfurt besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Dem Gesellschafter Freistaat steht das Recht zu, fünf Mitglieder, und dem Gesellschafter Landeshauptstadt Erfurt steht das Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Bis zu drei Mitglieder können durch gemeinsamen Gesellschafterbeschluss bestellt werden.