Schwimmbad-Entwicklungskonzeption

Im Jahr 2003 hat die Landesregierung eine Schwimmbad-Entwicklungskonzeption für den Freistaat Thüringen erstellen lassen.

In Drucksache 3/3483 vom 18. Juli 2003 teilte die Landesregierung mit, dass der Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess zu den Inhalten der Studie innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Zudem hätte zum damaligen Zeitpunkt noch keine Kabinettsbefassung stattgefunden.

Die Studie kommt zu der Einschätzung, dass im Wartburgkreis ein Überangebot an Freibäderflächen und eine Unterversorgung mit Hallenbäderflächen besteht.

Die Bürgerinitiative Pro Schwimmbad Dorndorf (Wartburgkreis) kritisiert die Entscheidung des Gemeinderates, dass geschlossene Freibad nicht zu sanieren. Die Initiative hält für eine Gemeinde mit rund 3 000

Einwohnern ein Freibad für unverzichtbar. Der Gemeinde wird vorgeworfen, nicht ernsthaft alle Möglichkeiten für den Erhalt des Freibades ausgeschöpft zu haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Ergebnissen wurde der Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess zu den Inhalten der Studie innerhalb der Landesregierung fortgeführt? Wann und mit welchen Ergebnissen erfolgte die Kabinettsbefassung zur Schwimmbad-Entwicklungskonzeption?

2. Welche Bedeutung hat die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption für die Förderpolitik des Landes im Bereich Frei- und Hallenbäder?

3. Welche Frei- und Hallenbäder wurden im Zeitraum 2003 bis 2005 in welcher Höhe durch den Freistaat gefördert und inwieweit wurde dabei die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption als Entscheidungsgrundlage herangezogen (bitte Einzelaufstellung)?

4. Welche Freibäder mit welcher Wasserfläche gibt es derzeit im Wartburgkreis? Inwieweit begründet sich dabei ein Überangebot? Durch welche Maßnahmen soll dieses Überangebot abgebaut werden? Welche Freibäder mit welcher Wasserfläche wurden im Wartburgkreis seit 1994 mit welcher Begründung geschlossen (bitte jeweils Einzelaufstellung)?

5. Welche Hallenbäder mit welcher Wasserfläche gibt es derzeit im Wartburgkreis? Inwieweit begründet sich dabei eine Unterversorgung? Durch welche Maßnahmen soll diese Unterversorgung behoben werden (bitte jeweils Einzelaufstellung)?

6. Mit welcher Begründung wurde wann das Freibad Dorndorf geschlossen? Wie hoch wäre der Sanierungsbedarf für das Freibad Dorndorf? Welche Perspektive wurde mit welcher Begründung für das Freibad Dorndorf in der Schwimmbad-Entwicklungskonzeption festgeschrieben? Welche Maßnahmen hat die Gemeinde Dorndorf zum Erhalt des Freibades mit welchem Ergebnis realisiert? Wurden Fördermittelanträge an das Land gestellt? Falls ja, wie wurde über diese Anträge entschieden? Falls nein, weshalb verzichtete die Gemeinde auf die Antragstellung? Unter welchen Voraussetzungen hätte die Gemeinde Dorndorf mit einer Landesförderung für die Freibadsanierung rechnen können?

7. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Landesregierung vorliegen, damit von einem angemessenen wohnortnahen Freibäderangebot ausgegangen werden kann? Liegen diese Voraussetzungen für die Gemeinde vor und wie wird dieses durch die Landesregierung begründet?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Januar 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1. Die Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption 2005 gibt Vorschläge und Empfehlungen für die zukünftige Bäderförderpolitik des Freistaats Thüringen zur

· Sicherung einer bedarfs-, funktions- und qualitätsgerechten Entwicklung des Bädernetzes,

· Setzung von Prioritäten für die Förderung von Bäderbauvorhaben sowie

· Festlegung verbindlicher Förderkriterien.

Dabei werden die territoriale Nachfragesituation, zukunftssichere Standorte, optimale Kapazitätsgrößen und realisierbare Zielperspektiven berücksichtigt.

Die durch das für Sport zuständige Ministerium 2002/2003 in Auftrag gegebene Bäderstudie wurde 2005 fortgeschrieben und diente als Grundlage für die Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption 2005, welche durch das Kabinett im November 2005 zur Kenntnis genommen wurde.

In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit am 2. Dezember 2005 war die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption ein Thema der Beratung.

Zu 2.: Mit der Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption setzt das Land seine mittel- und langfristigen Förderprioritäten. Konkrete Aussagen, wann welches Bad gefördert werden soll, werden nicht getroffen und sind darüber hinaus von den vom Land zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln abhängig. Dazu wird ebenso auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Eine Begründung für die Schließungen der Freibeckenbäder kann durch die Landesregierung nicht gegeben werden, da diese Entscheidungen Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung sind.

Im Wartburgkreis gibt es zurzeit das Sole-Heilbad (Keltenbad) in Bad Salzungen mit einer anrechenbaren Wasserfläche von 279 Quadratmeter. Im Vergleich von anrechenbarer Wasserfläche (279 Quadratmeter) und der laut Thüringer Planungsstättenverordnung erforderlichen Wasserfläche (1 128,4 Quadratmeter) ergibt sich ein Defizit in der Wasserflächenbilanz von 849,4 Quadratmeter.

Die Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption empfiehlt den Neubau eines Hallenbades.

Zu 6.: Das Freibad Dorndorf wurde durch die Gemeinde geschlossen. Dementsprechend ist es in der Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption 2005 nicht enthalten. Die Schließung des Bades ist genauso wie der Betrieb des Bades Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Aussagen zum Sanierungsbedarf und zum Erhalt des Freibades können somit durch die Landesregierung nicht getroffen werden.

Durch die Gemeinde Dorndorf wurden bisher keine Anträge auf Förderung eines Freibades gestellt. Die Frage, weshalb die Gemeinde bisher keine Förderanträge stellte, kann durch die Landesregierung nicht beantwortet werden, da diese Entscheidung durch den Träger der kommunalen Selbstverwaltung zu treffen ist.

Eine Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit war bisher u.a. von folgenden Faktoren abhängig:

· zur Verfügung stehende Mittel im Landeshaushalt,

· Eigenmittel der Gemeinde,

· Positive Stellungnahme der Kommunalaufsicht,

· andere Förderprioritäten.

Zu 7.: Die Grundlagen zur rechnerischen Bedarfsermittlung für Freibäder bilden die mit der Thüringer Sportstättenplanungsverordnung und dem Goldenen Plan Ost festgeschriebenen Orientierungswerte für den Wasserflächenbedarf mit Einwohnerbezug.

Von einem angemessenen wohnortnahen Freibäderangebot kann ausgegangen werden, wenn das Bad durch die Bevölkerung mit einer Fahrtzeit von maximal 15 Minuten erreicht werden kann.

Da die Entfernung zwischen Dorndorf und Vacha vier Kilomerter und zwischen Dorndorf und Tiefenort sechs Kilometer beträgt, wird dementsprechend das wohnortnahe Freibäderangebot für die Gemeinde Dorndorf durch die Freibäder in Vacha und Tiefenort gewährleistet.