Sparkassenverband Hessen-Thüringen
Die hessische Landesregierung hat eine Änderung des hessischen Sparkassengesetzes angekündigt. Demnach soll es u. a. künftig möglich sein, dass die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) kommunale Sparkassen erwirbt.
Der Sparkassenverband Hessen-Thüringen sieht dadurch die Gefahr, dass die Sparkassen dadurch ihres besonderen Charakters beraubt und reinen Finanzinvestments ähneln würden.
Die Helaba gehört zu 85 Prozent den 51 Sparkassen des Sparkassenverbandes Hessen-Thüringen, zu zehn Prozent dem Land Hessen und zu fünf Prozent dem Freistaat Thüringen.
Nach Presseinformationen (Thüringische Landeszeitung vom 30. November 2005) soll die Thüringer Finanzministerin davon ausgehen, dass durch die hessischen Absichten auch die Interessen der Thüringer Sparkassen berührt seien. Deshalb soll im Dezember 2005 ein informelles Gespräch zwischen den Finanzministerien der beiden Länder stattgefunden haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welchen Zielen will die hessische Landesregierung das hessische Sparkassengesetz ändern und welche Auswirkungen hätte dies aus Sicht der Landesregierung auf die Thüringer Sparkassen? Wie begründet die Hessische Landesregierung diese beabsichtigten Änderungen und wird diese Begründung durch die Thüringer Landesregierung geteilt?
2. Unter welchen Voraussetzungen müsste der Staatsvertrag zwischen Hessen und Thüringen zur Helaba und zum Sparkassenverband Hessen-Thüringen geändert werden und erfüllt die beabsichtigte Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes diese Voraussetzungen?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, so wie die Hessische Landesregierung, Veränderungen im Thüringer Sparkassengesetz und wie wird dies begründet? Wenn ja, welche Veränderungen sind mit welcher Begründung vorgesehen?
4. Mit welchen Ergebnissen fand das informelle Gespräch zwischen den Finanzministerien der beiden Länder zur beabsichtigten Änderung des hessischen Sparkassengesetzes statt?
Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2006 wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Nach den hessischen Presseerklärungen sowie den auf Fachebene geführten Gesprächen verfolgt Hessen zum einen das Ziel, schnellere Handlungsmöglichkeiten für in Not geratene Sparkassen zu schaffen. Hierzu soll die Bildung von Stammkapital als Option und die Übernahme dieser Anteile durch Sparkassen, Träger und die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) angeboten werden.
Zum anderen sieht die Hessische Landesregierung einen Konsolidierungsbedarf im hessischen Sparkassenwesen. Durch die Übertragung von Stammkapital soll eine zusätzliche Konsolidierungsmöglichkeit in der öffentlichen Kreditwirtschaft geschaffen werden, um die Ertragsstärke und die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Sparkassen zu steigern. Hinsichtlich der Helaba will Hessen in Fortführung des Verbundgedankens deren Geschäftsbasis über den Erwerb der Frankfurter Sparkasse hinaus noch mehr verbreitern.
Aus Sicht der Thüringer Landesregierung können detaillierte Auswirkungen auf die Thüringer Sparkassen noch nicht sicher abgeleitet werden, da bisher nur die Rohfassung eines Referentenentwurfs vorliegt.
Allerdings ist nicht auszuschließen, dass sich der Erwerb von Sparkassenanteilen durch hessische Sparkassen oder durch die Helaba für die Thüringer Sparkassen negativ auswirken könnte. Denn ein Anteilskauf würde nicht nur zu einem Kapitalabfluss bei dem erwerbenden Institut, sondern auch zu einer Schwächung der Kapitalbasis des Sparkassenverbundes insgesamt führen. Bei dem Erwerb von Sparkassenanteilen durch die Helaba käme hinzu, dass die Thüringer Sparkassen Konsolidierungen in Hessen mitfinanzieren würden, da sie über den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen mittelbar an der Helaba beteiligt sind.
Die Thüringer Landesregierung steht daher dem hessischen Vorhaben kritisch gegenüber. Die derzeitige Rechtslage bietet bereits Konsolidierungsmöglichkeiten durch Fusionen und Zweckverbände. Daneben hält das Neue Verbundkonzept des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen Sicherungsmaßnahmen zur Erhaltung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen und der Helaba bereit.
Zu 2.: Das gegenwärtige Stadium der hessischen Überlegungen bietet noch keine Grundlage, Aussagen über Notwendigkeiten zu treffen, ob und wie der Staatsvertrag zu ändern wäre.
Zu 3.: nein.
Zu 4.: Das Gespräch vom Dezember 2005 war ein erster Meinungsaustausch über das hessische Vorhaben auf Fachebene.