Privater Schusswaffenbesitz in Hessen

Die erste Erhebung über den privaten Schusswaffenbesitz in Hessen erfolgte aufgrund der Kleinen Anfrage der Abg. Ortmann und Fischer (CDU) vom 27. August 1992 (Drucksache 13/2762). Das aus der Antwort vom 6. Juli 1993 (Drucksache 13/4516) ersichtliche Zahlenmaterial wurde zum Teil durch Hochrechnungen und Schätzungen ermittelt, da aus den Waffenkarteien, die bei den Kreisordnungsbehörden damals in aller Regel noch herkömmlich und nicht automatisiert geführt wurden, die erbetenen Zahlenangaben nicht ohne weiteres hervorgingen.

Es wurden seinerzeit die Regierungspräsidien und die Kreisordnungsbehörden gebeten, die ermittelten Zahlen fortzuschreiben und möglichst zu präzisieren. Die Regierungspräsidien wurden gebeten, dem Innenministerium alle zwei Jahre, beginnend mit dem 1. April 1995, die erbetenen Zahlen in Form eines zusammengefassten Berichtes vorzulegen.

Im Hinblick auf den sehr großen Verwaltungsaufwand wurde bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage davon abgesehen, eine aktuelle Zahlenübersicht erstellen zu lassen. Eine solche wird wieder turnusgemäß zum Frühjahr 2001 erstellt. Die nachfolgenden Zahlen sind aus dem Frühjahr 1999.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie viele Privatpersonen in Hessen sind nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen berechtigte Waffenbesitzkarteninhaber,

a) davon Jagdscheininhaber,

b) davon Sportschützen,

c) davon sonstige Berechtigte?

Anfang 1999 gab es in Hessen 180.865 Waffenbesitzkarteninhaber. Davon waren 25.957 Jagdscheininhaber, 64.072 Sportschützen, 722 Waffensammler, 190 gewerbliche Bewacher im Sinne von § 34a der Gewerbeordnung und 105.950 sonstige Berechtigte einschließlich so genannter Altbesitzer. Da ein Waffenbesitzer zu mehreren Gruppen von Berechtigten gehören kann - er ist z. B. Jäger, Sportschütze und Waffensammler -, ergibt die Addition dieser Gruppen eine höhere Zahl als die aller Waffenbesitzkarteninhaber zusammen.

Frage 2. Wie hoch ist derzeit der Bestand an Schusswaffen (gegliedert nach Lang- und Kurzwaffen) bei Privatpersonen in Hessen,

a) davon bei Jagdscheininhabern,

b) davon bei Sportschützen,

c) davon bei sonstigen Berechtigten?

Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes bei den Kreisordnungsbehörden wurde auch auf eine Unterteilung nach Lang- und Kurzwaffen verzichtet.

Anfang 1999 waren insgesamt 865.130 Schusswaffen registriert. Davon entfielen 194.094 auf Jagdscheininhaber, 260.999 auf Sportschützen, 37. auf Waffensammler, 2.524 auf gewerbliche Bewacher im Sinne von § 34a der Gewerbeordnung und 401.001 auf sonstige Berechtigte einschließlich der so genannten Altbesitzer. Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass durch mehrfache Zugehörigkeit der Waffenbesitzer zu den Gruppen der Berechtigten die Addition dieser Aufzählung eine höhere Zahl als die der Schusswaffen insgesamt ergibt.

Frage 3. Bei welchen Kreisordnungsbehörden werden die Waffenkarteien derzeit noch nicht automatisiert geführt?

Regierungspräsidium Darmstadt: Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis und Odenwaldkreis. Die übrigen Kreisordnungsbehörden arbeiten automatisiert. Umstellung und Datenerfassung sind aber bei mehreren Behörden noch nicht abgeschlossen.

Regierungspräsidium Gießen: Vogelsbergkreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Limburg-Weilburg und Lahn-Dill-Kreis. Diese vier Kreisordnungsbehörden werden voraussichtlich ab dem Jahr 2001 ihre Waffenkarteien automatisiert führen.

Regierungspräsidium Kassel: Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis und Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Frage 4. Wie viele waffenrechtliche Erlaubnisse wurden in den letzten drei Jahren landesweit widerrufen?

Landesweit wurden 539 Waffenbesitzkarten (Regierungspräsidium Darmstadt 296, Regierungspräsidium Gießen 96 und Regierungspräsidium Kassel 147) widerrufen. Auf die Erhebung des denkbaren Widerrufs anderer waffenrechtlicher Erlaubnisse - z. B. von Munitionserwerbsscheinen oder Schießerlaubnissen - wurde wegen des hohen Verwaltungsaufwandes verzichtet.