Rhöngold-Molkerei

Gegen die Rhöngold-Molkerei in Kaltensundheim wurde am 1. Juni 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum 1. Oktober 2005 wurde die Produktion eingestellt.

Durch die Insolvenz und die Produktionseinstellung der Rhöngold-Molkerei hat der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Hohe Rhön (ZWA Hohe Rhön) einen wichtigen Kunden verloren. 2004 hat die Rhöngold-Molkerei rund 50 000 Kubikmeter Wasser verbraucht bzw. Abwasser verursacht.

Nach Angaben des ZWA Hohe Rhön haben die Insolvenz und die Produktionseinstellung der erhebliche Auswirkungen auf die betriebswirtschaftliche Situation des Zweckverbandes. Eine Gebührenerhöhung sei deshalb unvermeidlich. Zudem hätte der Zweckverband hohe Forderungen gegenüber der Rhöngold-Molkerei, deren Begleichung zurzeit fraglich ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Anteil hatte die Rhöngold-Molkerei am Trinkwasserabsatz und an der zu entsorgenden Abwassermenge des ZWA Hohe Rhön (Angaben bitte in Kubikmeter und Prozent nach Jahren)?

2. In welcher Höhe hat der ZWA Hohe Rhön Forderungen gegenüber der Rhöngold-Molkerei und wodurch begründen sich diese Forderungen? Erfolgt gegebenenfalls ein Ausgleich über die Gebührenkalkulation und damit zu Lasten aller Gebührenpflichtigen und wie wird dieses begründet?

3. Wie hoch waren die Wasser- und Abwassergebühren des ZWA Hohe Rhön am 1. Juni 2005 und wie haben sich die Gebühren anschließend entwickelt bzw. wie sollen sich die Gebühren entwickeln? Welchen Einfluss hat dabei die Produktionseinstellung der Rhöngold-Molkerei auf die Gebührenentwicklung? Wie bewertet die Landesregierung, unter Berücksichtigung des § 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes diese Gebührenentwicklung?

4. In welcher Höhe hat der ZWA Hohe Rhön Wasserbeiträge erhoben und in welcher Höhe hat die Rhöngold-Molkerei Wasserbeiträge gezahlt?

5. In welcher Höhe erhebt der ZWA Hohe Rhön Abwasserbeiträge? In welcher Höhe hat die Abwasserbeiträge gezahlt?

6. Wie hat sich der Auslastungsgrad der abwassertechnischen Einrichtung des ZWA Hohe Rhön durch die Produktionseinstellung der Rhöngold-Molkerei verändert? Wie sind die dabei möglicherweise entstandenen Überkapazitäten gebühren- und beitragsrechtlich zu behandeln und wie wird diese Auffassung begründet?

7. Wie bewertet die Landesregierung die gegenwärtige betriebswirtschaftliche Situation des ZWA Hohe Rhön? In welcher Höhe hat das Land bisher den ZWA Hohe Rhön gefördert (bitte Einzelaufstellung nach Jahr)? In welcher Höhe will das Land mit welcher Zielstellung künftig den ZWA Hohe Rhön fördern?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Februar 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Rhöngold-Molkerei hatte in den Jahren 1999 bis 2005 den in der Anlage 1 aufgeführten Anteil am Trinkwasserabsatz und den Abwassermengen des ZWA Hohe Rhön.

Der hauptsächliche Trinkwasserbedarf der Rhöngold-Molkerei wurde aus eigenen Brunnen gedeckt.

Zu 2.: Der ZWA Hohe Rhön hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens Forderungen gegenüber der in Höhe von insgesamt 1 039 418,66 Euro angemeldet. Hierbei handelt es sich nach Auskunft des Verbandes ausschließlich um Forderungen nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz.

Der ZWA Hohe Rhön hat im Jahr 2005 die Erarbeitung einer Nachkalkulation für die Jahre 2003 bis 2005 in Auftrag gegeben, welche der zuständigen unteren Kommunalaufsicht noch nicht vorliegt.

Zu 3.: Die Gebühren des ZWA Hohe Rhön zum 1. Juni 2005 sind der als Anlage 2 aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Im Trinkwasserbereich ergeben sich zum 1. Januar 2006 keine Änderungen. Für den Abwasserbereich hat der ZWA Hohe Rhön einen Vorankündigungsbeschluss gefasst und die ab dem 1. Januar 2006 zu zahlenden Gebührensätze veröffentlicht.

Die Nachkalkulation für den Zeitraum 2003 bis 2005 sowie die Kalkulation für den Zeitraum 2006 bis 2008 liegen der unteren Kommunalaufsicht noch nicht vor, so dass eine Bewertung der Gebührenentwicklung unter Berücksichtigung des § 12 nicht möglich ist.

Zu 4.: Der ZWA Hohe Rhön hat bis zum 31. Dezember 2004 Trinkwasserbeiträge in Höhe von insgesamt 51 479 Euro erhoben. Die Rhöngold-Molkerei hat keinen Beitragsbescheid erhalten.

Zu 5.: Durch den Verband wurden Abwasserbeiträge in Höhe von insgesamt 3 082 494 Euro erhoben. Die Rhöngold-Molkerei hat keinen Abwasserbeitrag bezahlt.

Zu 6.: Der ZWA Hohe Rhön betreibt in Kaltennordheim eine Kläranlage mit einer Kapazität von 7 500 Einwohnerwerten (EW). Durch den Schmutzwasseranfall aus dem kommunalen Bereich, der Molkerei, der Brauerei und Gewerbebetrieben war die Kläranlage in den Jahren 2003 und 2004 noch voll ausgelastet. Im Jahr 2005 ist durch die Insolvenz der Rhöngold-Molkerei die Auslastung der Kläranlage auf 5 774 EW gesunken, was einem Auslastungsgrad von 77 Prozent entspricht. Im Jahr 2006 ist aus dem gleichen Grund der Rückgang der Auslastung auf 4 106 EW zu erwarten, was einem Auslastungsgrad von 54,7 Prozent entspricht.

In den folgenden Jahren bis 2014 ist entsprechend der Zielstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durch den Anschluss weiterer Einwohner und die Ansiedlung von Gewerbetreibenden die volle Auslastung der Kläranlage durch den ZWA Hohe Rhön vorgesehen.

Zu 7.: Die betriebswirtschaftliche Situation des Zweckverbandes schlägt sich in den Gebühren des Verbandes nieder. Diese sind seit 1998 vergleichsweise stabil. Die zuständige Rechtsaufsicht bewertet die Liquiditätslage als gespannt. Zurückzuführen ist dies auf offene Forderungen und die zögerlich begonnene Beitragserhebung.

Die abwassertechnischen Maßnahmen des ZWA Hohe Rhön wurden nach Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in Höhe von 8 263 000 Euro gefördert. Auf die Übersicht in der Anlage 3 wird verwiesen.

Im Rahmen der Gewährung von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Mittel) erhielt der Zweckverband nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in den Jahren 1994/1995 Mittel in Höhe von 6,6 Millionen Deutsche Mark (ca. 3,4 Millionen Euro).

Die Förderung der noch verbleibenden abwassertechnischen Maßnahmen richtet sich nach den Inhalten des bestätigten Abwasserbeseitigungskonzeptes des ZWA Hohe Rhön und erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden zuwendungsrechtlichen Bestimmungen und verfügbaren Haushaltsmittel.