Waldarbeiter

Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:

Frage 1. Wie viele Waldarbeiter beschäftigt das Land Hessen, und wie hoch waren hierfür die Kosten

a) im Jahr 1999,

b) im Jahr 2000?

Zu a): Die Gesamtlohnkosten für alle Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter des Landes, die Auszubildenden sowie Aufwandsentschädigungen betrugen im Jahr 1999 116.947.607,96 DM. Über alle Lohngruppen hinweg wurden im Jahr 1999 1.654 Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter mit unterschiedlicher Dauer beschäftigt.

Zu b): Die Frage kann erst nach Abschluss des Jahres 2000 beantwortet werden.

Frage 2. Wie viele Aufträge wurden nicht durch eigene Waldarbeiter ausgeführt, sondern an Dritte vergeben

a) im Jahr 1999,

b) im Jahr 2000?

Zu a): Über die Zahl der Aufträge liegen keine entsprechenden Statistiken vor.

Betrachtet man das Arbeitsvolumen, so differiert der Anteil der mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführten Arbeiten im Jahr 1999 von 9,13 v.H. beim Holzrücken bis zu 88,2 v.H. in der Holzernte. Die verbleibenden Anteile entfallen auf den Einsatz von Unternehmern mit einem Gesamtvolumen von 34.630.046 DM.

Zu b): Die Frage kann erst nach Abschluss des Jahres 2000 beantwortet werden.

Frage 3. Wie viele Waldarbeiter arbeiten in Hessen durchschnittlich pro hundert Hektar

a) im Staatswald,

b) im Privatwald?

Zu a): Aus der Zahl aller Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter im Jahr 1999 von 1.654 ergibt sich bei Berücksichtigung der Holzbodenfläche des Staatswaldes von 318.103 ha eine mathematische Zahl von 0,52 Waldarbeiterinnen und Waldarbeitern je 100 ha.

Zu b): Zahlen für den Privatwald über Beschäftigungsverhältnisse und Strukturen der Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter liegen meinem Hause nicht vor.

Frage 4. Wie viele Waldarbeiter arbeiten in den anderen Bundesländern durchschnittlich pro hundert Hektar?

Eine amtliche Statistik über die Beschäftigtenzahlen je 100 ha in den Bundesländern existiert nicht. Aus den Berichten über die Ergebnisse der Forstverwaltungen der Bundesländer lassen sich folgende mathematische Zahlen ermitteln:

1998 Baden-Württemberg 0,51 Waldarbeiter einschl. Familienarbeitskräfte (nur unbefristete Vollzeitarbeitskräfte) pro 100 Hektar Holzboden

1998 Bayern 0,297 Waldarbeiter (unbefristete Beschäftigte) pro 100 Hektar Holzboden ohne Nationalparks

1999 Hessen 0,486 Waldarbeiter (nur Stammarbeiter und Stammarbeiteranwärter) pro 100 Hektar Holzboden

1993 0,65 Waldarbeiter pro 100 Hektar Staatswaldfläche

1996 Niedersachsen 0,31 Stammarbeiterinnen und -arbeiter und zukünftige Stammarbeiterinnen und -stammarbeiter pro 100 Hektar Holzboden

1995 Nordrhein-Westfalen 0,57 Waldarbeiter pro 100 Hektar Staatswaldfläche

1999 Rheinland-Pfalz 0,37 Stammarbeiter pro 100 Hektar Holzboden

1996 Schleswig-Holstein 0,56 Forstwirtinnen und Forstwirte pro 100

Hektar Holzboden

1999 Thüringen 0,504 Waldarbeiter je 100 Hektar Holzbodenfläche

Die Vergleichbarkeit der Daten ist durch die unterschiedlichen Bezugsgrößen hinsichtlich des angegebenen Personals und der Flächen sowie des Zeitpunktes eingeschränkt.

Frage 5. Wie berechnen sich die Löhne für Waldarbeiter in Hessen (inklusive Zulagen und Entschädigungen), und warum hat die Lohnberechnung zu Beginn des Jahres nicht funktioniert?

Funktioniert die Lohngestaltung mittlerweile jetzt?

Die Löhne der Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter des Landes Hessen werden aus dem Arbeitslohn und den im öffentlichen Dienst üblichen Lohnnebenkosten ermittelt. Hinzu kommen die spezifischen Aufwandsentschädigungen, wie beispielsweise das Motorsägengeld oder die Fahrzeugentschädigung.

Zu Beginn des Jahres war durch die Umstellung der EDV die automatisierte Berechnung der Holzwerbungskostenrechnungen nicht möglich. Eine Lohnberechnung der Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter war aber jederzeit durch eine entsprechende manuelle Berechnung der Holzwerbungskostenrechnung möglich.

Seit April 2000 erfolgt wieder die automatisierte Holzwerbungskostenrechnung.

Frage 6. Welche Lohnsysteme werden in den anderen Bundesländern praktiziert?

Baden-Württemberg Zeitlohn, Stücklohn nach dem Erweiterten Sortentarif (EST) für Holzerntearbeiten und Prämienlohn nach dem Rahmentarifvertrag zur Prämienentlohnung von Waldarbeiten (PLW) für bestimmte Arbeiten außerhalb der Holzernte

Bayern Zeitlohn und Stücklohn nach dem Erweiterten Sortentarif (EST), Brandenburg Zeitlohn und Stücklohn nach dem Erweiterten Sortentarif (EST), Hessen Zeitlohn, Prämienlohn nach dem Prämiensortentarif (PST) für Holzerntearbeiten und nach dem Rahmentarifvertrag zur Prämienentlohnung von Waldarbeiten (PLW) für bestimmte Arbeiten außerhalb der Holzernte Mecklenburg-Vorpommern Zeitlohn und Stücklohn nach dem Erweiterten Sortentarif (EST), Niedersachsen Monatslohn Nordrhein-Westfalen Monatslohn Rheinland-Pfalz Monatslohn Saarland Zeitlohn und Stücklohn nach dem Erweiterten Sortentarif (EST), Sachsen Zeitlohn und Stücklohn nach dem Erweiterten Sortentarif (EST), Sachsen-Anhalt Zeitlohn und Stücklohn nach dem Erweiterten Sortentarif (EST), Schleswig-Holstein Monatslohn Thüringen Zeitlohn und Stücklohn nach dem Erweiterten Sortentarif (EST).

Bei den verschiedenen Lohnsystemen wird die Leistungsentlohnung regelmäßig nur auf den Teil der Holzerntearbeiten oder auf vergleichbare Arbeiten, in denen eine Leistungsvorgabe ermittelt werden kann, angewandt. In Hessen entfallen ca. 50 v.H. der entlohnten Stunden auf den Prämienlohn, der Rest auf den Zeitlohn.

Frage 7. Welche Lohnsysteme werden in Hessen im Privatwald angewandt?

Hierüber liegen meinem Haus keine offiziellen Erkenntnisse vor. Die Darstellungen in der Presse reichen vom reinen Leistungslohn bis zum Monatslohn.

Frage 8. Welches Lohnsystem hat sich als das Beste durchgesetzt; besteht diesbezüglich in Hessen mittelfristig ein Änderungsbedarf?

Lohnsysteme orientieren sich an den Strukturen des jeweiligen Betriebes und sollen unter der Zielsetzung des einzelnen Betriebes optimale Ergebnisse herbeiführen. Zwischen den Bundesländern bestehen deutliche Strukturunterschiede, insbesondere hinsichtlich der Zahl der Waldarbeiter, des Mechanisierungsgrades und -potenzials.

Entwicklungen in den Forstbetrieben, wie der Übergang zum naturnahen Waldbau, Anforderungen des weltweit operierenden Holzmarktes und Formen zeitgemäßer Arbeitsorganisation führen zu Anwendungsproblemen der derzeitigen Tarife in der Waldarbeit. Dies trifft auch für die Landesforstverwaltung Hessen zu.

Um diesen Sachverhalten Rechnung zu tragen, haben die Tarifvertragsparteien neben den bereits in den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Saarland eingeführten Monatslohnmodellen einen Vorschlag für einen Monatslohn mit Leistungszulage erarbeitet. Das Modell setzt sich aus den Komponenten zeitbezogene und leistungsbezogene Entlohnungsbestandteile zusammen. Zurzeit führen die Tarifvertragsparteien über dieses Modell Tarifverhandlungen.

Die in der Forstwirtschaft traditionelle leistungsabhängige Entgeltdifferenzierung entspricht der aktuellen Tarifpolitik, da man in den Bereichen der Beamten und Angestellten ebenfalls Überlegungen zur leistungsorientierten Bezahlung anstellt.

Frage 9. Trifft es zu, dass die Waldarbeiter wegen des Erreichens der tariflich vereinbarten Verdienstbegrenzung vorzeitig die Arbeitsstelle verlassen, in den Lohnunterlagen aber die volle Arbeitszeit eingetragen ist?

Hierüber liegen meinem Hause keine Erkenntnisse vor. Eine Rechtsgrundlage gibt es aufgrund der bestehenden Tarifverträge und des geltenden Arbeitsrechtes für ein derartiges Vorgehen nicht.

Frage 10. Trifft die in Forstkreisen kolportierte Zahl zu, dass die Lohnberechnung für einen staatlichen Waldarbeiter 7.000 bis 8.000 DM je Jahr kostet?

Wenn ja, wodurch wird dies verursacht?

Eine Vielzahl der Grunddaten für die Entlohnung wird aus der Betriebsbuchführung entnommen. Zusätzlich sind aufgrund der spezifischen Bedingungen der Waldarbeit mit der Witterungsabhängigkeit bzw. den Entschädigungen wie Motorsägengeld oder Wegegeld weitere Daten erforderlich.

Aufgrund der grundsätzlichen Problematik der Zurechnung der Aufwendungen für die Betriebsbuchführung oder für die Entlohnung sind entsprechende Kostensätze sehr schwer verifizierbar.

Im Gegensatz zu anderen Ländern hat das Land Hessen bereits seit vielen Jahren die Nettoentlohnung der Waldarbeiter auf die Zentrale Vergütungsund Lohnstelle Hessen (ZVL) in Kassel konzentriert. Lediglich die Bruttoentlohnung erfolgt über automatisierte Verfahren in den Forstämtern.

Aufgrund der Abgrenzungsproblematik zwischen der Betriebsdatenerfassung und der reinen Lohndatenerfassung kann nur von begründeten Kosteneinschätzungen ausgegangen werden. Eine entsprechende Analyse ergibt für das Land Hessen lediglich Lohnherleitungskosten von ca. 3.000 DM je Waldarbeiter und Jahr. Diese Größenordnung entspricht auch den Kostenstrukturen in privaten Betrieben anderer fachlicher Ausrichtungen.

Es ist nicht anzunehmen, dass durch Lohnformen ohne Leistungsanreize die Herleitungskosten deutlich abgesenkt werden können. Öffentliche Verwaltungen müssen in Form von modernen Produkthaushalten Kenntnis über Kosten je produzierte Einheit besitzen, um einen Betrieb zielorientiert führen zu können. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten beispielsweise für die Holzernte bezogen auf den Festmeter auch künftig hergeleitet werden.

Die spezifischen Bedingungen der Forstwirtschaft lassen daher eine Abkehr von der ergebnisorientierten Erfassung und Buchung von Daten nicht zu.