JVA

Häufiger als in anderen Justizvollzugsanstalten müssen in der JVA Goldlauter Gefangene betreut werden, die sich in einer schlechten körperlichen Verfassung befinden oder suchtkrank sind. Hepatitis C-Erkrankungen nehmen vor allem unter den Drogenabhängigen zu. Die Betreuung dieser Gefangenen erfordert nicht zuletzt wegen der Ansteckungsgefahr einen besonderen Vollzugsaufwand. Denn im Gegensatz zu Hepatitis A und B gibt es für Hepatitis C keinen Impfschutz.

Das Berufsfortbildungswerk hat für geeignete Gefangene einen Computerkurs, einen Kurs für Gartenbau und einen Malerkurs durchgeführt.

Die Justizvollzugsanstalt wird von der Bevölkerung akzeptiert. Kommune und Justizvollzugsanstalt arbeiten zusammen. Gefangene, die ihre Geldstrafe durch Arbeit abgelten können, werden für Gemeindearbeiten eingesetzt. Für sechs Stunden Arbeit wird ein Hafttag verrechnet. Dadurch spart auch die Justizvollzuganstalt Geld.

Bedienstete der JVA Goldlauter kritisierten gegenüber der Strafvollzugskommission Sparmaßnahmen auf ihre Kosten. Sie wiesen darauf hin, dass ihr Verdienst geringer sei als in den alten Ländern. Das Weihnachtsgeld sei erheblich gekürzt worden. Das Urlaubsgeld sei weggefallen. Die Arbeitszeiten seien verlängert worden. Der Personalbestand halte sich an der unteren Grenze.

Hinsichtlich der Anzahl der benötigten Bediensteten wies das Justizministerium darauf hin, dass diese Berechnung zum Beispiel davon abhänge, welche Arbeitsstätten es in einer Anstalt gebe, wie und von wem diese betrieben würden und wie die bauliche Substanz der Anstalt beschaffen sei. In Thüringen werde als Richtwert angenommen, dass für 100

Inhaftierte 45 Bedienstete erforderlich seien. Kleinere Anstalten benötigten in der Regel mehr Personal als größere.

Weil in allen Thüringer Justizvollzugsanstalten Personalbedarfsberechnungen durchgeführt wurden, hatten die Bediensteten die Sorge, dass Personal an JVA Tonna abgegeben werden soll. Denn mit dieser Berechnung sollte auch ermittelt werden, wie viel Personal aus den einzelnen Justizvollzugsanstalten abgezogen werden kann, um den Erweiterungsbau der JVA Tonna zu betreiben. In der JVA Goldlauter war zu diesem Zweck die Dienststärke auf den Stationen und der Tagesablauf für die Gefangenen verändert worden. Das war hauptsächlich deshalb möglich, weil in der JVA Goldlauter Kurzstrafen vollstreckt werden. Dort gibt es im Prinzip ein ständiges Kommen und Gehen. Anders als im Langstrafenvollzug können sich zum Beispiel Aggressionen nicht so stark aufbauen.

Aufgrund ihrer Erweiterungsbauten ging die JVA Goldlauter davon aus, dass sie kein Personal an die JVA Tonna abgeben muss.

Die Mitglieder der Strafvollzugskommission waren übereinstimmend der Auffassung, in Goldlauter eine kleine gut funktionierende Einrichtung vorgefunden zu haben, in die in den letzten Jahren viel investiert wurde und auch noch investiert werden wird. Durch den Containerbau und den Umbau der Justizvollzugsschule sollen sich die Haftbedingungen weiter verbessern. So soll die Überbelegung reduziert und Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Justizvollzugsanstalt Tonna besuchte die Strafvollzugskommission im Juli 2005.

Die JVA Tonna ist die größte und modernste Haftanstalt in Thüringen. Sie wurde im Januar 2002 in Betrieb genommen.

Dort stehen für die Unterbringung im geschlossenen Vollzug 406 und für den offenen Vollzug 60 Haftplätze zur Verfügung. 64 Haftplätze des geschlossenen Vollzugs werden für die vom Strafvollzugsgesetz geforderte sozialtherapeutische Betreuung genutzt.

Die Sozialtherapie ist vor allem für Gefangene, die wegen sexueller Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wurden, vorgesehen. Auch Gewalttäter können an einer Therapie teilnehmen.

Die JVA Tonna ist nach § 152 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz i.V.m. der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan vom 26.05.2004 zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen erwachsenen Personen mit einer Reststrafe von 2 Jahren bis lebenslänglich im Regelvollzug und von fünf Jah ren bis lebenslänglich im Erstvollzug.

Weiterhin sind Untersuchungshäftlinge aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen in der JVA Tonna untergebracht.

Von den Gefangenen waren ca. 50 Prozent wegen Gewalttaten, ca. 22 Prozent wegen Sexualstraftaten und ca. 28 Prozent wegen Eigentumsdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz inhaftiert. Für 12 Gefangene der JVA Tonna war bei der Verurteilung Sicherungsverwahrung nach dem Vollzug der Freiheitsstrafe angeordnet worden. Im Dezember 2006 wird erstmals ein Gefangener in Sicherungsverwahrung genommen. 29

45Gefangenewurden als Schwerpunktgefangene eingeschätzt. Dies bedeutet, dass von ihnen eine besondere Gefährdung ausgeht und deshalb ein erhöhter Aufwand bei der Betreuung nötig ist.

Nach § 18 Strafvollzugsgesetz sind Gefangene während der Ruhezeit allein in ihren Hafträumen unterzubringen. Damit soll die Privat- und Intimsphäre des Gefangenen geschützt werden. Wenn der Gefangene zustimmt, kann er zusammen mit anderen untergebracht werden. Gegen den Willen des Gefangenen ist die gemeinschaftliche Unterbringung im geschlossenen Vollzug nur vorübergehend und aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wenn ein Gefangener hilfsbedürftig ist oder eine Gefahr für Leib oder Leben eines Gefangenen besteht, zulässig.

Im Zeitpunkt des Besuches der Strafvollzugskommission waren die 406 Haftplätze im geschlossenen Vollzug mit 482 Gefangenen belegt. Diese Überbelegung führt zu großen Problemen. So musste ein Großteil der Einzelhafträume doppelt belegt werden. Das führte zu sog. subkulturellen Erscheinungen. Die Aggressivität der Gefangenen nahm zu. Eine große Rolle spielten Alkoholismus und Drogen.

Die JVA ging davon aus, dass sich die Situation mit dem Bau der beiden neuen Hafthäuser, die im Sommer 2006 in Betrieb genommen werden sollen, entspannt. Mit den neuen Gebäuden kommen 230 neue Haftplätze hinzu. Die Anstalt arbeitet mit der Erweiterung ökonomischer. Mit den Neubauten werden die Investitionskosten pro Haftplatz gesenkt.

Das Verhältnis Bedienstete/Gefangene wird günstiger, da das Personal nicht proportional zur Anzahl der Haftplätze vergrößert werden muss.

Einer Arbeit konnten 71 Prozent der Gefangenen nachgehen. Die Strafvollzugskommission besuchte die Arbeitsplätze in der Gärtnerei, Bäckerei, Kfz-Werkstatt, Wäscherei und Schlosserei.

Die Eigenbetriebe der JVA sollen ausgebaut werden und für externe Kunden arbeiten.

Beschäftigungsschwerpunkte waren neben den hauswirtschaftlichen Bereichen, wie Küche und Kammer, die Eigenbetriebe. Nach anfänglichen Bedenken der örtlichen Handwerker, dass sie aufgrund der Tätigkeit der JVA Aufträge verlieren könnten, gibt es zwischenzeitlich eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Betrieben. Die Produkte, die die Anstalt herstellt, werden zwischenzeitlich auch im Internet angeboten.

In Unternehmerbetrieben gab es 40 Arbeitsplätze. Die rückläufige Tendenz, die für diese Arbeitsplätze bestand, konnte gestoppt werden. Die Anzahl dieser Arbeitsplätze soll sich wieder erhöhen.

160 Plätze waren für schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen vorhanden, davon 18 für den Erwerb des Hauptschulabschlusses. Es bestand weiter die Möglichkeit, das Abitur zu erwerben oder ein Studium zu absolvieren. In Zusammenarbeit mit dem Berufsfortbildungswerk Thüringen wurden neun Übungswerkstätten eingerichtet.

Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer wurden Kurse angeboten, die mit einem Zertifikat abschließen.

Die seelsorgerische Betreuung ist für Gefangene aller Konfessionen sichergestellt.

Wie in der JVA Goldlauter wurde der Strafvollzugskommission in der JVA Tonna bestätigt, dass Aids im Vollzugsalltag kaum noch eine Rolle spielt. Probleme bereitete die steigende Zahl der an Hepatitis erkrankten Gefangenen.

Das Personal kritisierte wie in der JVA Goldlauter die schlechten Beförderungsbedingungen und die Verlängerung der Arbeitszeit für Beamte auf 42 Stunden. Dies sei eine besondere Verschlechterung für die im Schichtdienst tätigen Bediensteten. Da diese aus organisatorischen Gründen nicht täglich länger arbeiten könnten, bedeute die Verlängerung der Arbeitszeit, dass sie einen Tag im Monat mehr arbeiten müssten.