Versicherung

Bericht über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten

- April 2006 12

Erstmalig haben NDR, SR und WDR ihre Verwaltungskosten nach Hörfunk und Fernsehen getrennt ermittelt (15. KEF-Bericht, Band II, Tz. 608). Das Ergebnis belegt, dass die Verwaltungskostenquote im Fernsehen aufgrund der strukturellen Unterschiede deutlich unterhalb der Verwaltungskostenquote im Hörfunk liegt.

- Die Systeme der Altersversorgung wurden mehrfach reformiert. Bereits seit Anfang bzw. Mitte der 90er-Jahre sind die Altversorgungssysteme geschlossen.

Neu eintretende Mitarbeiter/innen (außer beim SR2) unterliegen der ARD-einheitlichen neuen Versorgungsregelung (VTV), mit der früher als im Öffentlichen Dienst eine Abkopplung von den Gesamtversorgungssystemen erreicht wurde.

Die KEF hat diesen Erfolg der Rundfunkanstalten mehrfach gewürdigt. Trotz der gravierenden Veränderungen bei der Altersversorgung für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes liegt das Versorgungsniveau des VTV nach wie vor unter dem des Öffentlichen Dienstes.

Im Jahr 2005 haben BR, NDR, RB, RBB, SWR und WDR mit den Gewerkschaften den Grundsatztarifvertrag Altersversorgung abgeschlossen, der die alten Versorgungsregelungen betrifft. Im Ergebnis wird der bisher für die Gesamtversorgung typische Auffülleffekt dauerhaft eliminiert. Faktisch bedeutet dies die Aufgabe des Systems der Gesamtversorgung. Die alten Versorgungsregelungen sind künftig von allen externen Faktoren ­ Steuern, Sozialabgaben, Sozialversicherungsrente usw. ­ dauerhaft abgekoppelt. Damit ist ein seit vielen Jahren von den Rundfunkanstalten verfolgtes und von der KEF und der Politik eingefordertes Ziel erreicht. Die KEF stellt hierzu in ihrem 15. Bericht (Band I, S. 39) fest: Die Rundfunkanstalten haben auf eine langjährige Forderung der KEF reagiert und sind mit ihren Tarifpartnern zu dem Ergebnis gekommen, dass bei den alten Versorgungswerken eine Abkoppelung vom Gesamtversorgungssystem vorgenommen wird, sodass der Auffülleffekt nicht mehr eintritt. Im Ergebnis führt dieser Grundsatztarifvertrag zu einer nachhaltigen Kostenbegrenzung bei den Altersversorgungsaufwendungen sowie zu einer deutlich höheren Planungssicherheit.

HR, MDR und SR sind dem Grundsatztarifvertrag Altersversorgung nicht beigetreten. Der HR hat bereits 1994 seine Altersversorgungs-Regelungen von externen Faktoren abgekoppelt und die Gesamtversorgung für Versorgungsempfänger abgeschafft. Soweit sich künftige Änderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auf die noch nicht im Ruhestand befindlichen Mitarbeiter auswirken, besteht eine tarifvertraglich vereinbarte Verhandlungspflicht.

Der MDR ist von der Altversorgung nicht betroffen. Die Versorgungszusagen des SR sind über die ZVK des Saarlandes abgedeckt (vgl. auch Fußnote 2).

- Die KEF stellt im 15. Bericht fest, dass die ARD ihre Zusage, die für die Spielzeit 2003/2004 ohne Gebührenmittel vor allem durch zusätzliche Werbe- und Sponsoringerträge zu refinanzieren, eingehalten hat (15.

Bericht, Band I, Tz. 49). 2 Bei den Versorgungszusagen des SR, die historisch gewachsen über die ZVK des Saarlandes abgedeckt sind, ist zum 1.1. der Wechsel von der Gesamtversorgung zu einem Betriebsrentenmodell für alle Beschäftigungsverhältnisse vollzogen worden, die nun nicht mehr der Gesamtversorgung unterliegen.12. (Bestandsbedarf)

ARD-Selbstbindungen

Zur Umsetzung der Kürzungen der KEF hat sich die ARD im Wege struktureller Selbstbindungen im Jahr 2004 zu zusätzlichen Einsparmaßnahmen verpflichtet. Die Zusammenfassung dieser Selbstbindungen ist im Anhang des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrags aufgenommen worden. Zutreffend stellt die KEF in ihrem 15. Bericht fest (Band I, Tz. 25), dass die eingegangenen Selbstbindungen von der ARD eingehalten werden:

- Planstellenabbau

Die ARD hat erklärt, sie werde bis 2008 über den zum 14. KEF-Bericht angemeldeten Stellenabbau weitere 255,5 Planstellen im Bestandsbedarf reduzieren.

Mit einem über die Anmeldung zum 14. KEF-Bericht hinausgehenden Abbau von 395 Planstellen wird diese Selbstbindung deutlich übertroffen. Nahezu alle Rundfunkanstalten der ARD werden ihren Stellenabbau im Vergleich zum 14. KEFBericht weiter verstärken, um das erforderliche Einsparvolumen realisieren zu können.

Quelle: 15. KEF-Bericht, Band I, Tz. 286; Mittelfristige Finanzplanungen der ARD-Landesrundfunkanstalten

Im Zeitraum 2001 ­ 2008 wird die ARD 1.476 Planstellen bzw. 6,6 % im Bestandsbedarf abbauen. Notwendige Einschnitte beim Planstellenbestand gestalten die Landesrundfunkanstalten möglichst sozialverträglich. Der Abbau im Zeitraum 1993 ­ 2000 betrug bereits 2.487 Planstellen bzw. 10,1 %. Insgesamt hat die ARD also im Zeitraum 1993 ­ 2008 einen Planstellenabbau von 16 % realisiert.

Bericht über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten

- April 2006 14

Im privaten Rundfunk ist die Entwicklung entgegengesetzt: Nach einer Studie des Hans-Bredow-Instituts3 im Auftrag der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten ist die Anzahl der Beschäftigten im privaten Rundfunk von 1995 bis 2004 um mehr als 70 % gestiegen, während die Anzahl der Beschäftigten bei der ARD um rund 11 % zurückgegangen ist.

- Online

Die ARD hat erklärt, ihren Onlineaufwand auf 0,75 % des ARD-Gesamtaufwands zu begrenzen. Die mittelfristige Finanzplanung der ARD sieht im Zeitraum 2005 ­ 2008 eine Quote der Onlineaufwendungen in Höhe von 0,72 % vor. Im Vergleich zur Anmeldung zum 14. KEF-Bericht sind die Onlineaufwendungen um 35,4 Mio. im Zeitraum 2005 ­ 2008 gekürzt worden. Jährlich wird die ARD in diesem Zeitraum durchschnittlich 43,1 Mio. für Online ausgeben. Rechnerisch sind dies 4,8 Mio. p. a. pro Landesrundfunkanstalt.

Ob die eingegangene Selbstbindung bei online angesichts der Bedeutung der Entwicklungsmöglichkeiten bei neuen Techniken auch in der weiteren Zukunft noch sachgerecht ist, bedarf der Prüfung.

- Marketing

Die ARD hat sich dazu verpflichtet, ihre Marketingaufwendungen (Öffentlichkeitsarbeit, Zentrales Marketing, Programmmarketing) auf einen Anteil von 1 % des ARD-Gesamtaufwands zu begrenzen. Mit der Anmeldung zum 15. KEF-Bericht hält die ARD diese Grenze ein: Im Zeitraum 2005 ­ 2008 beträgt die Quote 1,0 %.

Im Vergleich zur Anmeldung zum 14. KEF-Bericht sind die Marketingaufwendungen im Zeitraum 2005 ­ 2008 zur Erreichung dieser Zielsetzung um 38,9 Mio. bzw. 14,0 % reduziert worden.

Effizienzgewinne durch Synergieeffekte innerhalb der ARD

Die Aufgaben der ARD-Anstalten werden in enger Zusammenarbeit und durch Leistungsaustausch zwischen den Landesrundfunkanstalten erfüllt. Der Austausch solcher Leistungen erfolgt zu einem erheblichen Teil im wechselseitigen Interesse unentgeltlich. Dadurch entfallen aufwändige und bürokratische Leistungsverrechnungen. Es wird ein optimaler Anreiz zur wirtschaftlich sinnvollen Mehrfachnutzung von Produktionen in der ARD-Familie gesetzt. Die kleineren Landesrundfunkanstalten werden zudem durch dieses System zusätzlich unterstützt.

Das Erste ist das in der Außenwirkung deutlichste Produkt der erfolgreichen ARDKooperation. Vielfältige programmliche Vereinbarungen zwischen mehreren Landesrundfunkanstalten über Co-Produktionen schaffen umfangreiche Synergien. Insgesamt handelt es sich um ein bewährtes System, das den Programmerfolg des Ersten ermöglicht hat.

3 Vgl. Studie des Hans-Bredow-Instituts (HBI) Beschäftigte und wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2003/2004, November 2005. Die Studie wird im Auftrag der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten seit 1997/98 im zweijährigen Rhythmus erstellt. Der Erhebungszeitraum beginnt 1995.