Studiengang

Februar 2006 hat folgenden Wortlaut:

Aus der Antwort der Landesregierung vom 2. Dezember 2005 zur 524 (Drucksache 4/1406) lässt sich entnehmen, dass das Land 2005 überhaupt keine Anwärter ausbildet und bis 2009 nur noch 15 Beamte des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes benötigt. Minister Dr. Gasser bestätigt in der Antwort, dass der Bedarf an Beamten im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst auch mit Absolventen der Fachhochschule Nordhausen gedeckt werden könnte. Gleichwohl beabsichtigt die Landesregierung zurzeit nicht, die Ausbildung an der Verwaltungsfachhochschule Gotha aufzugeben, da sie eine qualitativ hochwertige und eines breit einsetzbaren Verwaltungsnachwuchses gewährleistet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die Kosten für die Vorhaltung der Verwaltungsfachhochschule Gotha, Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung (Aufschlüsselung nach Personal- und Sachkosten für die letzten drei Jahre)?

2. Wie wird die Kostenlast zwischen den Dienstherren verteilt? In welcher Höhe werden die Kosten von den Kommunen gedeckt?

3. Von welchen Parametern (z.B. Anzahl der Anwärter) wird in anderen Bundesländern ausgegangen, um die Vorhaltung einer landeseigenen Verwaltungsfachhochschule für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst zu rechtfertigen?

4. Gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Zahl der Anwärter für den Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung in den nächsten Jahren wieder über 50 pro Ausbildungsjahr liegen wird?

5. Sieht die Landesregierung qualitative Unterschiede zwischen der Ausbildung an der Verwaltungsfachhochschule Gotha - Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung (KSAV) und der Fachhochschule Nordhausen im Studiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management? Wenn ja, welche? Gibt es eine Präferenz der Landesregierung, den zukünftigen Bedarf (bis 2009: 15 Beamte) mit Anwärtern der Verwaltungsfachhochschule Gotha zu decken? Wenn ja, aus welchen Gründen?

5. Mai 2006

6. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, wenn schon an einer verwaltungsinternen Verwaltungsfachhochschule festgehalten wird, mit anderen Bundesländern (z.B. Sachsen, Bayern, Hessen, Niedersachsen) eine zu schaffen? Gibt es in dieser Richtung bereits Überlegungen oder Initiativen der Landesregierung? Wenn ja, welche?

7. Wie viele Beamte des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes hat das Land in den letzten drei Jahren an der Verwaltungsschule Weimar ausbilden lassen? Wie groß ist der Bedarf in den nächsten drei Jahren?

8. Wie viele Stunden in welchen Fächern haben die Dozenten der Verwaltungsfachhochschule Gotha, Fachbereich KSAV, im laufenden und im letzten Semester unterrichtet (Anonymisierte Aufstellung nach Fächern, Soll- und Ist-Stunden)?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. April 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das Land ist Träger der Verwaltungsfachhochschule und stellt die erforderlichen Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung. Zur Deckung der laufenden Kosten (Sach- und Personalkosten) des Fachbereiches Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung, die durch die Ausbildung von Bediensteten des Landes, der Landkreise, der Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaften und der Zweckverbände entstehen, wird eine Umlage von allen Gemeinden und Landkreisen in Höhe der Hälfte der laufenden Kosten erhoben. Diese wird aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs ausgezahlt. Für die Ausbildung von Bediensteten sonstiger Dienstherren wird eine Gebühr erhoben. Für die letzten (Jahre 2002 bis 2004) ergibt sich folgende Aufstellung:

Mit der bewährten Ausbildung an einer landeseigenen Verwaltungsfachhochschule wird eine hochwertige Qualifizierung des Verwaltungsnachwuchses als breit einsetzbare und rechtswissenschaftlich geschulte Beamte sichergestellt. In elf der sechzehn Bundesländer sowie beim Bund wird eine ebensolche Ausbildung an einer internen Verwaltungsfachhochschule angeboten. Ähnlich wie in Thüringen wird auch in anderen Ländern die interne Verwaltungsfachhochschule nicht an quantitativen Kenngrößen, sondern an der Qualität der Ausbildung gemessen. Entscheidendes Kriterium für den Bestand der internen Verwaltungsfachhochschule ist in Sachsen beispielsweise der bestimmende Einfluss auf die Studieninhalte.

Zu 4.: Es wird zukünftig ein Bedarf von bis zu 20 staatlichen Anwärtern jährlich gesehen. Im Jahr 2005 wurden 31 kommunale Anwärter eingestellt. Für die nächsten Jahre wird daher mit einer Gesamtanwärterzahl von über 50 Anwärtern pro Ausbildungsjahr gerechnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsfachhochschule Gotha zusätzlich zu den oben genannten staatlichen Anwärtern auch Beamte des mittleren nichttechnischen Dienstes der staatlichen allgemeinen Verwaltung ausbildet, die für den Regelaufstieg in den gehobenen nichttechnischen Dienst zugelassen werden.

Ein direkter Qualitätsvergleich ist problematisch, da die strukturellen und inhaltlichen Anforderungen an ein Diplom- und ein Bachelorstudium verschieden sind. Die Innenministerkonferenz hat in ihren Positionspapieren vom 19./20. November 1998 und 24. Juni 2005 auch entsprechend unterschiedliche Vorgaben gemacht.

Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 524 (Drucksache 4/1406) ausgeführt, ist inhaltlich zu konstatieren, dass das Studium an der Verwaltungsfachhochschule einen rechtswissenschaftlichen und das an der Fachhochschule Nordhausen einen wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt besitzt.

Soweit die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bundesweit (oder zumindest für den Freistaat Thüringen) anerkannt ist, ist die Gleichwertigkeit des Bachelorstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management mit den Diplomstudiengängen und -abschlüssen im Rahmen einer Ausbildung für den gehobenen allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst festgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 524 ein zum damaligen Zeitpunkt gemeldeter Bedarf von 15 Absolventen des gehobenen nichttechnischen Dienstes der staatlichen allgemeinen Verwaltung für das Jahr 2009 und nicht bis zum Jahr 2009 vorlag. Dieser hat sich inzwischen auf 20 erhöht. Vom Jahr 2006 bis zum Jahr 2009 besteht ein angemeldeter Bedarf von 67 Absolventen (2006: 17, 2007: 15, 2008: 15, 2009: 20).

Ein Kabinettbeschluss bezüglich einer Präferenz zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an Beamten im gehobenen nichttechnischen Dienst der staatlichen allgemeinen Verwaltung wurde nicht gefasst.

Zu 6.: Die Möglichkeit der Schaffung einer gemeinsamen Bildungseinrichtung mit anderen Bundesländern wird eher zurückhaltend bewertet. Eine diesbezügliche Entscheidung des Kabinetts steht noch aus.

Zu 7.: In den vergangenen drei Jahren hat der Freistaat Thüringen insgesamt fünf Anwärter des mittleren nichttechnischen Dienstes an der Thüringer Verwaltungsschule (TVS) ausgebildet. Im gleichen Zeitraum haben die Kommunalverwaltungen 83 Anwärter an dieser Einrichtung ausbilden lassen.

Die Bedarfserhebung für Anwärter des mittleren nichttechnischen Dienstes der staatlichen allgemeinen Verwaltung erfolgt jeweils im Oktober/November des Jahres vor dem jeweiligen Einstellungsbeginn für die Anwärter. Die Planung orientiert sich dabei an dem Bedarf an Beamten nach Beendigung ihrer Ausbildung, ist also auf zwei Jahre in die Zukunft ausgerichtet. Die Abfrage zum Einstellungsjahr 2006 in der Landesverwaltung ergab für das Jahr 2008 einen Bedarf von sieben Absolventen (2006: 4 Absolventen, 2007: 0 Absolventen). Konkrete Angaben über den Bedarf bei den Kommunen für diesen Personenkreis in den nächsten drei Jahren liegen nicht vor.

Aufgrund der weit gefassten Funktion der Thüringer Verwaltungsschule muss darauf hingewiesen werden, dass zu ihren Aufgaben unter anderem auch die fachtheoretische Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten (VFA) und die Ausbildung der Fachangestellten für Bürokommunikation (FAB) zählt. Hiervon haben der Freistaat 169 (VFA: 41, FAB: 128) und die Kommunalverwaltungen 329 (VFA: 298, FAB: 31) Auszubildende in den letzten drei Jahren bei der Thüringer Verwaltungsschule unterrichten lassen.

Zu 8.: Nachdem im Rahmen der Kleinen Anfrage 524 die Stundenaufstellung für das Kalenderjahr 2005 dargestellt wurde, ergeben sich aus der Anlage 1 die Angaben für das Studienjahr 2005/2006. Zu beachten ist hierbei, dass es an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule keine Semester, sondern Studienjahre gibt, die jeweils am 1. Oktober eines Jahres beginnen und am 30. September des Folgejahres enden. Daher ergeben sich Über- und Unterschreitungen bei den Ist-Stundenzahlen und dem Übertrag aus dem Vorjahr.

Für einige Dozenten gibt es Ermäßigungstatbestände, so dass das Stunden-Soll unterhalb der Regellehrverpflichtung von 684 Unterrichtsstunden pro Studienjahr liegt. Die Rechtsgrundlage ist jeweils angegeben.

Die Stundenzahl wird sich noch erhöhen, da den Lehrkräften für die Erstellung von anrechenbaren Prüfungsklausuren, Diplomarbeitskorrektur, neu zu beginnende Aus- und Fortbildungen etc. weitere Lehrveranstaltungsstunden angerechnet werden. Da zurzeit Klausurerstellung- und Korrekturen noch ausstehen, können keine exakten Angaben erteilt werden. Erfahrungsgemäß werden dadurch alle Dozenten das Soll der Regellehrverpflichtungsverordnung erreichen bzw. dieses überschreiten, wie dem Übertrag aus dem Vorjahr (2004/2005) zu entnehmen ist.