Studiengang

Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 178. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 24. Juni in Stuttgart

26. Positionspapier zur Gleichwertigkeit von Bachelor-Studiengängen und -Abschlüssen mit Diplom Studiengängen und -Abschlüssen an Fachhochschulen im Rahmen einer Ausbildung für den gehobenen allgemeinen (nichttechnischen) Verwaltungsdienst Ergänzung zum Positionspapier der Innenministerkonferenz vom 19./20.11.

Beschluss:

1. Die IMK nimmt den Beschluss des AK VI vom 21./22.04.2005 zu TOP 4 und das beiliegende Positionspapier zur Gleichwertigkeit von Bachelor-Studiengängen und -Abschlüssen mit Diplom Studiengängen und -Abschlüssen an Fachhochschulen im Rahmen einer Ausbildung für den gehobenen allgemeinen (nichttechnischen) Verwaltungsdienst ­ Ergänzung zum Positionspapier der Innenministerkonferenz vom 19./20.11.1998 zustimmend zur Kenntnis.

2. Sie bittet ihren Vorsitzenden, den Beschluss und das Positionspapier der Präsidentin der Kultusministerkonferenz mit der Bitte um Kenntnisnahme zuzuleiten.

Stand: 24.06. 2005 (Korrekturfassung) Positionspapier zur Gleichwertigkeit von Bachelor-Studiengängen und -Abschlüssen mit Diplom Studiengängen und -Abschlüssen an Fachhochschulen im Rahmen einer Ausbildung für den gehobenen allgemeinen (nichttechnischen) Verwaltungsdienst Ergänzung zum Positionspapier der Innenministerkonferenz vom 19./20.11.

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf Bachelor-Studiengänge.

Das Positionspapier der Innenministerkonferenz vom 19./20.11.1998 besitzt weiterhin in unveränderter Form Gültigkeit für Diplomstudiengänge.

2. Anlass

Zur Wahrung der Einheitlichkeit laufbahnrechtlicher Anforderungen nach § 14 Abs. 2 bis 4 BRRG hat die Innenministerkonferenz in dem Positionspapier vom 19./20.11.1998 Mindeststandards für die Ausbildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes festgeschrieben. Grundlage dieses Papiers ist die Annahme, dass das Studium an internen Fachhochschulen bzw. ein entsprechendes externes Studium als Diplomstudiengang ausgestaltet sind.

In der Bologna-Erklärung aus dem Jahr 1999 haben europäische Staaten das Ziel definiert, durch die flächendeckende Einführung gestufter Studiengänge (Bachelor/Master) bis zum Jahr 2010 einem einheitlichen Bildungssystem ein wesentliches Stück näher zu kommen. Die Umwandlung der Diplom-Studiengänge in ist für externe Fachhochschulen flächendeckend beabsichtigt. Die Laufbahnausbildungen sind dagegen an diese Vorgaben nicht gebunden. Im Interesse der Konkurrenzfähigkeit mit externen Ausbildungsgängen wollen aber mehrere Bundesländer auch die Laufbahnausbildung in ein Bachelor-Studium überführen.

- 2 3. Systemwechsel

Das dem Bachelor-Studiengang zugrunde liegende didaktische Konzept unterscheidet sich grundlegend von dem bisherigen. Es geht sowohl um eine organisatorische Neuorientierung, als auch um einen Perspektivwechsel: Weg vom traditionellen Ansatz welche Lehrinhalte will ich vermitteln? (Input-Orientierung) hin zu der Frage welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sollen in den Lernbildungsprozessen erworben werden? (Output-Orientierung). Entsprechend müssen die Lernziele formuliert und die zu vermittelnden Studieninhalte grundlegend neu strukturiert werden (Stichworte: Modularisierung, studienbegleitende Prüfungen, Leistungspunktesystem ECTS - European Credit Transfer System).

Für diese strukturelle und inhaltliche Umgestaltung von Studiengängen und abschlüssen soll das vorliegende Papier Mindeststandards zur Wahrung der Einheitlichkeit laufbahnrechtlicher Anforderungen nach § 14 Abs. 2 - 4 BRRG definieren.

4. Ausbildungsziel und Anforderungsprofil

Um Mindeststandards für die Ausbildung festlegen zu können, müssen bezüglich der Ausbildungsziele sowie des Anforderungs- und Kompetenzprofils weitestgehend einheitliche Vorstellungen bestehen, an denen sich die Ausbildungsinhalte und -formen orientieren.

Ausbildungsziele: Ausbildung zu Verwaltungsgeneralisten mit hoher Verwendungsbreite keine Überspezialisierung, sondern exemplarisches Lernen; Berufsqualifizierung i.S.v. grundlegender Berufsfertigkeit mit der Befähigung zur selbständigen Bewältigung neuer Aufgabenfelder; hoher Praxisbezug der Ausbildung.