Ausbau der A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem Krifteler Dreieck

Die zweispurige Engführung der A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem Krifteler Dreieck führt seit Jahren, bedingt durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen insbesondere in den Morgenstunden aus Richtung Wiesbaden und in den Abendstunden aus Richtung Frankfurt, zu permanenten werktäglichen Staus mit Zehntausenden von Fahrzeugen. Die Umgehung dieser Engführung durch zahlreiche Verkehrsteilnehmer, die Orts-, Kreis- und Landstraßen nutzen, führt seit Jahren zu einem sehr hohen Schleichverkehr. Dies trifft insbesondere Hochheim, Flörsheim, Hofheim, Kriftel, Hattersheim und sogar Eppstein (L 3011) und ihre jeweiligen Stadtteile. Im Interesse der Anrainergemeinden, der die A 66 nutzenden Verkehrsteilnehmer und der Reduktion der Immissionen ist der beschleunigte Ausbau der vorgenannten Engführung auf mindestens drei Fahrspuren geboten.

Nun ist seitens der neuen Landesregierung das Planfeststellungsverfahren mit besonderer Priorität eingeleitet worden. Die Pläne lagen vor kurzem öffentlich aus. Meiner Kenntnis nach ist das Projekt insbesondere zwischen den Anrainern Kriftel und Hattersheim abgestimmt, sodass von diesen beiden besonders betroffenen Gebietskörperschaften mit keinen Einwänden zu rechnen ist. Eine zügige Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens hin zum Erhalt des Baurechts dürfte damit möglich sein.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. a) Wann ist mit einem Ausbau der A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem Krifteler Dreieck zu rechnen?

Ein Ausbauzeitpunkt für die A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem Krifteler Dreieck kann noch nicht genannt werden.

b) Wie ist der Ausbau im Einzelnen vorgesehen?

Die Maßnahme beinhaltet neben der Verbreiterung auf sechs Fahrstreifen und dem Ausbau der Standstreifen auch den Umbau der Anschlussstellen Diedenbergen, Hofheim und Hattersheim. Aufgrund der engen örtlichen Situation und zur Verbesserung der Verkehrsverteilung in Hattersheim ist auch der Neubau einer zusätzlichen Anschlussstelle im Westen von Hattersheim Gegenstand der Planung. Die Verbreiterungsrichtung der Autobahn wurde nach Erfordernissen in der Örtlichkeit, den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie und den Belangen der betroffenen Städte und Gemeinden festgelegt. Durch die vorgesehenen umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen Hattersheim und Diedenbergen wird sich die bestehende Lärmsituation nachhaltig verbessern.

Frage 2. a) Wie ist der derzeitige Stand des Planungsverfahrens?

Mit der Übergabe der Planunterlagen an das Regierungspräsidium Darmstadt im Mai dieses Jahres wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Unterlagen haben in Flörsheim, Frankfurt, Hattersheim, Hochheim, Hofheim, Kriftel, Liederbach und Sulzbach zwischen Mitte Mai und Ende Juni nach ortsüblicher Bekanntmachung offen gelegen. Derzeit prüft das am 22. November 2000 · Ausgegeben am 7. Dezember 2000 dige Amt für Straßen- und Verkehrswesen die Stellungnahmen und Einwendungen.

b) Wann ist mit dem Erhalt des Baurechts zu rechnen?

Aufgrund der Stellungnahme und Einwendungen müssen die Pläne teilweise geändert werden. Hinzu kommt, dass die Kostenteilung zwischen Bund, Land und Gemeinde noch mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen abschließend abgestimmt werden muss.

Für alle Planänderungen müssen zusätzliche Unterlagen erarbeitet werden, die erneut offen gelegt werden müssen. Der weitere zeitliche Ablauf kann jetzt noch nicht ausreichend genau abgeschätzt werden.

Frage 3. a) Kann der Neubau ohne weitere Behinderungen der jetzigen 4-spurigen Fahrbahnen durchgeführt werden, ähnlich dem Ausbau des Frankfurter Kreuzes, oder ist mit weiter steigendem Schleichverkehr zu rechnen?

Der Ausbau der A 66 erfolgt unter Aufrechterhaltung von zwei - allerdings verschmälerten - Fahrstreifen je Richtung. Dadurch sollen zusätzliche Behinderungen aus dem Bauablauf und zusätzlicher Schleichverkehr auf dem nachgeordneten Netz so weit wie möglich verhindert werden.

b) Sieht die Landesregierung bauzeitverkürzende Möglichkeiten?

Im Vorfeld der Ausschreibung wird zu untersuchen sein, ob z. B. höhere Kosten durch Mehrschichtbetrieb in Relation zu der erreichbaren Bauzeitverkürzung vertretbar sind. Die Zusammenfassung der Baumaßnahme zu einer Baustelle von über 5 km Länge wird insbesondere unter dem Gesichtspunkt der geringeren Verkehrssicherheit längerer Baustellen als kritisch einzustufen sein und dürfte damit als eine bauzeitverkürzende Maßnahme kaum in Betracht kommen.

Frage 4. a) Wurde der Ausbau der A 66 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen?

Der Ausbau der A 66 ist im Bundesverkehrswegeplan und im gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Die Fortschreibung dieses Bedarfsplanes ist angelaufen. Die Landesregierung hat sich dafür eingesetzt, unter anderem den Ausbau der A 66 wegen des weit fortgeschrittenen Planungsstandes nicht erneut zu überprüfen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) ist dem nicht gefolgt und hat entschieden, dass alle Maßnahmen, für die am 31. Dezember 1999 noch kein Planfeststellungsbeschluss vorlag, erneut überprüft werden.

Insoweit ist derzeit offen, ob die A 66 im Vordringlichen Bedarf verbleibt.

Dennoch wird die Landesregierung die Planungen so schnell wie möglich voranbringen.

b) Hat die derzeitige Bundesregierung die Finanzierung des Vorhabens in Aussicht gestellt?

Wenn ja, für welchen Zeitpunkt?

Nein. Der Ausbau der A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem Krifteler Dreieck ist seitens des Bundes weder in das Investitionsprogramm 1999 bis 2002 noch in das Anti-Stau-Programm 2003 bis 2007 aufgenommen worden.

Frage 5. Ist der Landesregierung bekannt, ob sichergestellt wird, dass bei Beendigung der Planungen seitens des Bundes sofort auch die finanziellen Mittel zum Ausbau zur Verfügung stehen?

Frage 6. a) Welche Auswirkungen hinsichtlich einer schnelleren Realisierung hätte die Aufnahme der A 66 in das so genannte Anti-Stau-Programm der Landesregierung?

b) Ist der Landesregierung bekannt, ob der Bundesverkehrsminister den in Rede stehenden Streckenabschnitt in sein Anti-Stau-Programm aufgenommen hat?

Wie bereits ausgeführt, ist der Ausbau der A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem Krifteler Dreieck nicht in das Anti-Stau-Programm des Bundes aufgenommen worden, das im Jahr 2003 anlaufen soll. Hessen ist an der Aufstellung des Anti-Stau-Programms nicht beteiligt worden. Die Landesregierung hat dies kritisiert. Eine Korrektur des Programms ist jedoch nicht erfolgt.

Bei Aufnahme der Maßnahme in das Anti-Stau-Programm könnte aus finanzieller Sicht im Jahre 2003 mit dem Bau begonnen werden.

Frage 7. a) Wie hoch ist das durchschnittliche werktägliche Verkehrsaufkommen im Bereich der A 66 zwischen dem Wiesbadener Kreuz und dem Krifteler Dreieck?

Nach aktuellen Berechnungsdaten stellt sich das durchschnittliche werktägliche Verkehrsaufkommen wie folgt dar:

b) Wie viele Fahrzeuge nutzen die A 66 in vorstehendem Bereich in der Zeit zwischen 7.00 und 10.00 Uhr aus Richtung Wiesbaden und in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr aus Richtung Frankfurt?

In Fahrtrichtung Frankfurt liegt die Verkehrsbelastung an einem normalen Werktag zwischen 7.00 und 10.00 Uhr bei ca. 9.000 Kfz/h, in Fahrtrichtung Wiesbaden zwischen 16.00 und 19.00 Uhr bei ca. 11.000 Kfz/h.

c) Für wie viele Fahrzeuge ist dieser Streckenabschnitt des alten konzipiert und angelegt?

Nach den derzeit gültigen Richtlinien für die Querschnittsbemessung ist ein Autobahnquerschnitt mit vier Fahr- und zwei Standstreifen für Belastungen bis ca. 70.000 Kfz/24 h geeignet. Die von 1982 bis 1996 gültige Vorgängerrichtlinie ging von einer wesentlich geringeren Kapazität von nur 48.

Kfz/24 h aus.

Frage 8. Gibt es Erkenntnisse darüber, welche zusätzlichen Emissionen durch die täglichen Staus, die durch die Engführung bedingt sind, im Bereich der A 66 entstehen?

Frage 9. a) Liegen Erkenntnisse darüber vor, wie viele zusätzliche Personen-/Fahrzeugstunden durch die täglichen Staus entstehen?

b) Kann der tägliche volkswirtschaftliche Schaden eingeschätzt werden?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

Frage 10. Ist der derzeitige Straßenzustand infolge von Absenkungen und tiefen Spurrillen noch als verkehrssicher zu betrachten?

Die Unfallrate des Abschnitts ist unterdurchschnittlich. Die Verkehrssicherheit ist demnach durch den Fahrbahnzustand nicht erkennbar beeinträchtigt.

Daher konnte mit Ausnahme der Kurve an den Tankstellen in der Gemarkung Weilbach die Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf 120 km/h angehoben werden.

Frage 11. Gibt es Erhebungen über den staubedingten Schleichverkehr in den Anrainergemeinden?

Erhebungen zu staubedingtem Schleichverkehr im nachgeordneten Straßennetz gibt es nicht.

Frage 12. a) Kann durch den offensichtlich geplanten Bau von Schallschutzwänden und -wällen mit einer Reduktion der Lärmimmissionen gerechnet werden?

Durch die Lärmschutzwälle und -wände wird eine erhebliche Verringerung der Lärmbelastung in den Anrainergemeinden erreicht.

b) Gibt es hierzu, bezogen auf die Anrainergemeinden, schon Prognosen?

Für betroffene Gebäude in allen Anrainergemeinden existieren Lärmberechnungen.

Frage 13. Gedenkt die Landesregierung im Zuge des Ausbaus der A 66 das letzte noch nicht ausgebaute, aber mit Baurecht versehene Teilstück der L 3011 im Bereich der Gemarkung Kriftel auch auszubauen?

Ein Ausbau der L 3011 ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 66 nur insoweit vorgesehen, als er durch den Umbau der Anschlussstelle Hattersheim erforderlich wird.