Bilanzierungs und Bewertungsmethoden Vermögensgegenstände und Schulden werden nach den Vorschriften der §§ 252 ff

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute erstellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach dieser Verordnung gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Vermögensgegenstände und Schulden werden nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der besonderen Regelungen für Kreditinstitute (§§ 340e ff. HGB) bewertet. Die Bank hat in Anwendung der Regelungen des § 340e Abs. 2 HGB die im Bestand befindlichen Schuldverschreibungen erstmalig in diesem Jahr mit dem Nennwert bilanziert. Darüber hinaus haben sich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die in der Bilanz der TAB ausgewiesenen Vermögens- und Schuldposten gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Forderungen sind mit dem Nennbetrag, Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen Nennbeträgen und Auszahlungsbeträgen, die Zinscharakter haben, werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Auf abgezinster Basis im Voraus erhaltene Zinszuschüsse werden zum Barwert angesetzt. Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten blieben dann außer Ansatz, wenn zusätzliche Bundes- und Landesbürgschaften vorhanden waren bzw. eine Primärhaftung der Hausbanken bei Weiterleitungskrediten vorlag.

Sämtlichen erkennbaren Risiken im Bankgeschäft wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen (einschließlich Zinsausfallkorrekturposten zur Neutralisierung ertragswirksam vereinnahmter Zinsen) oder durch Rückstellungen und durch Belegung der Haftungsfonds Rechnung getragen. Daneben bestehen für die besonderen Risiken des Bankgeschäftes Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB. Die Bank verzichtete auf die Bildung von Pauschalwertberichtigungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Wertaufholungen wurden beachtet. Die Wertberichtigungen und die Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB sind von den entsprechenden Forderungen, die Rückstellungen für Avale von den korrespondierenden Eventualverbindlichkeiten abgesetzt.

Die Bank hat die Wertpapiere des Anlagevermögens nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB in Verbindung mit § 280 Absatz 1 HGB bewertet. Auch hier wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Wertaufholungen beachtet.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu den Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Im Geschäftsjahr waren keine Wertaufholungen bei Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen vorzunehmen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Soweit sie abnutzbar sind, hat die Bank entsprechend der Nutzungsdauer planmäßige Abschreibungen nach steuerlichen Abschreibungssätzen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bereits im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, nimmt die TAB erhöhte Abschreibungen in Anspruch.

Das von der TAB verwaltete Treuhandvermögen ist zu Anschaffungskosten zuzüglich anteiliger Zinsen und abzüglich der einbehaltenen Treuhandgebühr bilanziert.

Die Bewertung der in der Position sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesenen nachrangigen stillen Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder aufgrund des Grundsatzes verlustfreier Bewertung mit niedrigeren Wertansätzen.

Die anteiligen Zinsen auf nachrangige Darlehen sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten ansonsten bei den zugrunde liegenden Vermögensgegenständen und Schuldposten erfasst.

Neben den zinsinduzierten Rechnungsabgrenzungsposten sind auch antizipative Zins- und Gebührenbestandteile in den Rechnungsabgrenzungsposten enthalten.

Pensionsrückstellungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter Berücksichtigung des § 6a und basierend auf den Richttafeln 2005 von Prof. Dr. Heubeck ermittelt. Sie beinhalten zudem pensionsähnliche Verpflichtungen wie Vorruhestand und Gehaltsumwandlung gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Die Rückstellungen sind ausreichend bemessen und tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften zu berücksichtigen.

Unter den unwiderruflichen Kreditzusagen werden auch Kreditzusagen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr ausgewiesen.

Die Bank hat im Berichtsjahr erstmalig Swaps erworben. Andere derivative Finanzinstrumente zur Steuerung von Zinsrisikopositionen, wie Optionen und Termingeschäfte, wurden im Berichtsjahr nicht eingesetzt. Fremdwährungsgeschäfte wurden nicht getätigt.

Die ausgewiesenen Mehrheitsbeteiligungen an der bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh, der TAB Systems und der Private Equity Thüringen Verwaltungs sind von untergeordneter Bedeutung. Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses wurde deshalb gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Erläuterungen und Angaben zur Bilanz

Die Barreserve setzt sich aus dem Kassenbestand und dem Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zusammen. Das Mindestreserve-Soll betrug im Dezember 2005 636 TEUR (Vorjahr: 617 TEUR).

Der alleinige Anteilseigner Freistaat Thüringen ist als Gläubiger bzw. Schuldner mit folgenden Anteilen in nachstehenden Bilanzpositionen enthalten:

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten i. S. v. § 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen sind nur in den sonstigen Vermögensgegenständen mit 14 TEUR (Vorjahr: 398 TEUR) enthalten. Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind in den Forderungen an Kunden mit 37.687 TEUR (Vorjahr: 34.644 TEUR) ausgewiesen. Die Summe der Rangrücktrittserklärungen auf Forderungen an Kunden beläuft sich auf 23.144 TEUR (Vorjahr: 23.141 TEUR). Fristengliederung ausgewählter Bilanzposten nach Restlaufzeiten oder Kündigungsfrist