Vergütungstarifvertrag

Mit dem Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O für den Bereich des Bundes und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 31. Januar 2003 wurde bezüglich der Tarifangleichung in § 3 Abs. 1 Folgendes vereinbart: Die Anpassung des Bemessungssatzes Ost wird für die Angestellten der Vergütungsgruppen X bis Vb und Kr. I bis Kr. VIII bis zum 31. Dezember 2007 und für die übrigen Angestellten bis zum 31. Dezember 2009 abgeschlossen.

In den Eckpunkten für einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006 wurde der Bemessungssatz Ost auf der seit 1. Januar 2004 geltenden Höhe von 92,5 Prozent festgesetzt. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der Bemessungssatz Ost bis zum 31. Dezember 2007 (bzw. 31. Dezember 2009 für die oberen Vergütungsgruppen) unverändert bleibt, aber der § 3 Abs. 1 des Vergütungstarifvertrags Nr. 7 unberührt bleibt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer vollständigen Angleichung der Vergütung im öffentlichen Dienst der Länder in Ost und West bei?

2. Bedeuten die o.g. Vereinbarungen, dass der Bemessungssatz Ost zum 31. Dezember 2007 (bzw. 2009) unverändert bleibt und die Anpassung des Bemessungssatzes Ost bis zum selben Datum abgeschlossen wird, dass die Ost-West-Angleichung bei 92,5 Prozent beendet ist? Wenn nein, woraus ergibt sich dies?

3. Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um eine des Bemessungssatzes Ost zu erreichen?

4. Wie viele Beamte und wie viele Beschäftigte (Angestellte und Arbeiter) des Freistaats Thüringen werden zurzeit nach Westtarif und wie viele nach Osttarif vergütet?

5. Ab wann wird allen Beamten und allen Beschäftigten des Freistaats Thüringen nach Auffassung der Landesregierung 100-Prozent-Westgehalt bezahlt?

31. August 2006

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. August 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Angleichung der Löhne und Gehälter im Tarifgebiet Ost an das Niveau der Vergütung im Tarifgebiet West wurde im Tarifabschluss vom Januar 2003 verankert. Die Landesregierung hat dieser Vereinbarung zugestimmt und damit den Thüringer Tarifbeschäftigten eine klare Perspektive für den Zeitraum der Anpassung eröffnet. Der Tarifabschluss des Jahres 2006, der ebenfalls die Zustimmung der Landesregierung gefunden hat, bestätigt die Anpassung erneut. Daraus wird ersichtlich, dass die Landesregierung der Angleichung des Vergütungsniveaus einen hohen Stellenwert beimisst.

Zu 2.: Die Anpassung der Vergütung der Thüringer Tarifbeschäftigten an das Niveau der in den alten Bundesländern bezahlten Vergütung wird zum 1. Januar 2008 bzw. 1. Januar 2010 in einem Schritt von 92,5 Prozent auf 100 Prozent erfolgen.

Dies ergibt sich aus dem vereinbarten Eckpunktepapier zum Tarifabschluss, hier XI. Bemessungssatz Ost.

Zu 3.: Nach der endgültigen Paraphierung des Tarifvertrages 2006 sind seitens der Landesregierung keine weiteren Schritte erforderlich.

Zu 4.: Zum 1. Juli 2006 waren 31 487 Beamte und 30 387 Arbeitnehmer beim Freistaat Thüringen beschäftigt.

Davon erhielten 28 849 Beamte abgesenkte Bezüge nach § 2 der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung (2. BesÜV), 1 425 Beamte volle Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz und 1 213 Beamte den Zuschuss auf die vollen Bezüge nach § 4 der 2. BesÜV.

Von den Arbeitnehmern wurden 30 270 nach BAT-O bzw. MT/Arb-O u. ä. Tarifverträgen sowie 117 Angestellte und Arbeiter nach BAT bzw. MTArb vergütet.

Zu 5.: Die Zweite Besoldungsübergangsverordnung, die die im Beitrittsgebiet abgesenkte Besoldung regelt, tritt für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 2 bis A 9 zum 31. Dezember 2007, für die übrigen Beamtinnen und Beamten zum 31. Dezember 2009 außer Kraft. Demnach werden ab dem 1. Januar 2008 bzw. 1. Januar 2010 für alle Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen die Rechtsgrundlagen, die die einheitsbedingte unterschiedliche Besoldung bzw. Vergütung festgeschrieben haben, entfallen.

Bezüglich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag Anwendung findet, verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.