Die Vergütung der nebenamtlich tätigen Personen erfolgt in aller Regel auf Honorarbasis zu festen

Januar 2001 hat folgenden Wortlaut:

An den staatlichen Berufsschulen, und den Bildungseinrichtungen des tertiären Bereichs (Hochschulen, Berufsakademien) wird ein erheblicher Anteil der Lehraufgaben durch nebenamtlich tätige Lehrpersonen abgedeckt. Dies geschieht zum einen mit dem Ziel, die Vermittlung von Spezialkenntnissen und aktuellem Praxiswissen in die verschiedenen Bildungsangebote zu integrieren, zum anderen aber auch, weil nicht für alle Lehrinhalte hauptamtliches Lehrpersonal zur Verfügung steht oder stehen kann.

Die Vergütung der nebenamtlich tätigen Personen erfolgt in aller Regel auf Honorarbasis zu festen Stundensätzen.

Diese schließen meist die Aufwendungen für Vor- und Nachbereitung sowie die gegebenenfalls vorgesehenen Leistungsbewertungen am Ende eines Kurses mit ein. Entsprechende Verträge haben häufig die Laufzeit eines Schul- oder Studienhalbjahres (Semesters) und werden nach Bedarf erneuert.

Zunehmend wird z. B. aus den Hochschulen berichtet, dass es immer schwieriger wird, nebenamtlich tätige Lehrkräfte insbesondere bei der Fremdsprachenausbildung sowie für technikwissenschaftliche, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen zu gewinnen. Bislang tätige Nebenamtler springen ab, wechseln zu anderen zum Teil privaten Bildungsträgern oder stellen ihre nebenamtliche Tätigkeit ganz ein. Das schwindende Interesse an solchen Tätigkeiten wird dabei stets mit den vermeintlich geringen Honorarsätzen begründet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage und von wem werden die Honorarsätze für nebenamtlich tätige Lehrpersonen an staatlichen Berufsschulen, Hochschulen, der Berufsakademie und den Volkshochschulen festgesetzt?

2. Welche Honorarsätze werden gegenwärtig an den in Frage 1 genannten Bildungseinrichtungen des Freistaats gewährt (bitte aufgeschlüsselt jeweils nach Bildungseinrichtung, Qualifikation der Lehrpersonen und Art der Lehrveranstaltungen)?

3. Wie ordnet sich das Honorarniveau in Thüringen in den bundesdeutschen Vergleich ein (bitte möglichst mit entsprechenden Vergleichszahlen untersetzen)?

4. Wie verhält sich das Honorarniveau privater Bildungsträger in Thüringen im Vergleich zu den Honorarsätzen an staatlichen Bildungseinrichtungen?

5. Fehlen derzeit nebenamtliche Lehrkräfte in verschiedenen Fachdisziplinen an den genannten Thüringer Bildungseinrichtungen?

6. Wenn ja, wo ist dieses Defizit besonders auffallend und wie wirkt es sich aus?

15. März 2001

Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Februar 2001 wie folgt beantwortet:

Aufgrund der derzeit nicht zufriedenstellenden Situation bei der Gewinnung von qualifizierten Lehrbeauftragten im Hochschulbereich hat die Kultusministerkonferenz (KMK) auf der Grundlage eines Beschlusses der Finanzministerkonferenz am 1. Februar 2001 eine Erhöhung der bisherigen in der Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 1. Juni 1979 in der Fassung vom 27. Juni 1997 enthaltenen Vergütungssätze um bis zu 30 Prozent und eine Erhöhung der so angepassten Sätze in Mangelbereichen zusätzlich um bis zu 20 Prozent beschlossen. Die Landesregierung beabsichtigt nach In-Kraft-Treten des KMK-Beschlusses eine entsprechende Anpassung zu § 62 des Thüringer Hochschulgesetzes Dadurch erwartet die Landesregierung für die Gewinnung von qualifizierten Lehrbeauftragten für den Hochschulbereich, insbesondere aus dem Bereich der Informatik, der Wirtschaft oder der freien Berufe.

Zu 1.: Nebenberufliche Lehrkräfte werden im Unterricht an den berufsbildenden Schulen in Thüringen in der Regel über mindestens ein Schulhalbjahr eingesetzt und sind somit als abhängig Beschäftigte einzustufen, für die mit einer Vergütung von mehr als 630 Deutsche Mark im Monat der Bundesangestelltentarif Ost (BAT-O) Anwendung findet. Die vergütungsrechtliche Einordnung ergibt sich insoweit zwingend aus den tariflichen Regelungen. Dies gilt nicht für Lehrkräfte, die lediglich geringfügig beschäftigt sind. Diese dürfen als Teilzeitbeschäftigte jedoch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht schlechter gestellt werden als Vollbeschäftigte, so dass eine entsprechende Vergütung zu gewähren ist. Zur Festlegung sind die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) (Lehrer-Richtlinien-Ordnung der heranzuziehen. Die Berechnung wird insoweit auf der Grundlage einer von 24 bzw. 27 Unterrichtsstunden durch § 34 Abs. 1 Unterabsatz 2 BAT-O vorgegeben.

Die Höhe der Lehrauftragsvergütung legt das Thüringer Ministerium Forschung und Kunst (TMWFK) sowohl für den Hochschulbereich als auch für den Bereich der Berufsakademie fest (Hochschulbereich: Verwaltungsvorschrift zu § 62 Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums [TKM] und des TMWFK 1999, S. 219; Berufsakademie: Verwaltungsvorschrift zu § 11 Berufsakademiegesetz, Amtsblatt des TKM und des TMWFK 1999, S. 377).

An der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Steuern, Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung, Fachbereich Polizei) sowie der Thüringer Fachhochschule für Forstwirtschaft werden die Honorarsätze für die nebenamtlich tätigen Lehrbeauftragten durch die Rahmenrichtlinie zur Erteilung von Lehraufträgen für und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der obersten Dienstbehörden des Freistaats Thüringen des Thüringer Innenministeriums und der Staatskanzlei vom 22. Februar 1995 sowie diese Rahmenrichtlinie ergänzenden Bestimmungen festgelegt.

Die Honorarsätze der an den Volkshochschulen nebenberuflich tätigen Lehrkräfte werden von den Beschlussgremien der zuständigen Volkshochschulträger (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) festgelegt.

Zu 2.: Die Vergütungssätze an staatlichen Berufsschulen sind in der Übersicht 1, an Hochschulen in der Übersicht 2, an den verwaltungsinternen Fachhochschulen in der Übersicht 3, an der Berufsakademie Thüringen in der Übersicht 4 der Anlage aufgelistet.

Da die Volkshochschulen keine Bildungseinrichtungen des Landes, sondern der Landkreise und kreisfreien Städte sind, liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen über die Höhe der Honorarsätze dieser Bildungseinrichtungen vor.

Zu 3.: Wie zu Frage 1 ausgeführt, richtet sich an staatlichen Berufsschulen nach den Richtlinien der Diese Richtlinien werden bundesweit angewendet, wobei in den alten Bundesländern die Basis für die Berechnung der Einzelstundenvergütung die entsprechende Vergütungsgruppe des BAT West ist.

Einen an Hochschulen und an Berufsakademien enthalten die Übersicht 5

(Hochschulen) und die Übersicht 6 (Berufsakademien) der Anlage. Unter den neuen Ländern, in denen die in der Empfehlung der KMK über Lehrauftragsvergütungen an Hochschulen enthaltenen Sätze teilweise in Anlehnung an den Bemessungssatz im Tarifgebiet Ost abgesenkt wurden, nimmt Thüringen bei der Vergütungssätze einen vorderen Platz ein.

Zum Honorarniveau an den Volkshochschulen liegen der Landesregierung keine vergleichenden Angaben vor.

Zu 4.: für nebenberufliche Lehrkräfte bei privaten Bildungsträgern erfolgt in der Regel an bestehende Tarifverträge. So enthält zum Beispiel das Tarifwerk des Berufsfortbildungswerks (bfw) im Artikel 4 einen Tarifvertrag für nebenberuflich Beschäftigte (vgl. Übersicht 7 in der Anlage). Bildungseinrichtungen ohne Tarifbindung lehnen sich ganz oder teilweise an den BAT-O an oder vereinbaren Vergütungssätze nach eigenem Ermessen. Diese betragen nach Angaben anerkannter Einrichtungen der Erwachsenenbildung (freie Träger) zwischen 15 Deutsche Mark und 50 Deutsche Mark und liegen damit unter dem Niveau der Lehrauftragsvergütungssätze an staatlichen Bildungseinrichtungen.

Zu 5. und 6.: Grundsätzlich wird der Unterrichtsbedarf an den berufsbildenden Schulen durch hauptamtliche Lehrkräfte abgedeckt.

Inwieweit darüber hinaus nebenamtliche Lehrkräfte zum Einsatz kommen, ist vom jeweiligen Bedarf anhängig. Insoweit kann von einem generellen Fehlen nebenamtlicher Lehrkräfte in diesem Bereich nicht gesprochen werden.

Im Bereich der Hochschulen fehlen Lehrbeauftragte insbesondere in den Bereichen Informatik, Sprachen und Medien, im Fachhochschulbereich darüber hinaus im Bereich der Betriebswirtschafts- in den Grundlagenbereichen Mathematik und Physik sowie für spezielle Lehrveranstaltungen in der Informations-, Elektro-, Feinwerk- und Werkstofftechnik. Im Musikhochschulbereich fehlen Lehrbeauftragte in nahezu allen Bereichen der instrumentalen Nebenfachausbildung sowie für spezielle Bereiche des Kulturmanagements und der Musikwissenschaft.

Festzustellen ist, dass die technischen Fachgebiete und die naturwissenschaftlichen Gebiete von einem Mangel an geeigneten Lehrbeauftragten stärker als die geisteswissenschaftlichen Bereiche betroffen sind. Soweit besonders auffallende Defizite bestehen, kann dies zu Engpässen im Lehrangebot führen, was wiederum zu einer Erhöhung der Gruppenstärke und damit gegebenenfalls zu einem Absinken der Ausbildungsqualität führen kann. Diesem Mangel soll durch Erhöhung der Vergütungssätze entsprechend des KMK-Beschlusses vom 1. Februar 2001 abgeholfen werden.

An der Berufsakademie Thüringen besteht über die bereits verpflichteten rund 270 Lehrbeauftragten hinaus ein sehr großer Bedarf an zusätzlichen nebenamtlichen Lehrkräften in nahezu allen Studienbereichen (Technik, Wirtschaft und Sozialwesen). Auch hier sind besonders die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnologien, Ingenieurwissenschaften und Wirtschaft (z. B. Marketing und Logistik) betroffen, was zu Engpässen im Lehrangebot führt.

Auch für den Bereich der Berufsakademie strebt das TMWFK eine angemessene Erhöhung der Vergütungssätze an.

Als Gründe für den sowohl quantitativen Mangel an Lehrbeauftragten als auch die Schwierigkeiten bei der Gewinnung von hoch qualifizierten Lehrbeauftragten werden insbesondere die vielfach als zu niedrig die vor allem für Lehrbeauftragte aus der freien Wirtschaft unattraktiv sind, genannt. Hinzu kommt - gerade im Bereich der Informatik und der Medienwissenschaften - der bestehende Fachkräftemangel verbunden mit einer stärkeren Nachfrage nach Ausbildungsangeboten. Durch die angestrebte Erhöhung der Vergütungssätze werden jedoch die Voraussetzungen geschaffen, um insbesondere auch in Mangelbereichen qualifizierte Lehrbeauftragte gewinnen zu können.

An den verwaltungsinternen Fachhochschulen fehlen derzeit keine nebenberuflichen Lehrkräfte.

Nach Auskunft des Thüringer Volkshochschulverbandes e. V. ist ein Mangel von nebenberuflichen Lehrkräften an den Volkshochschulen nicht festzustellen.