Lärmschutzwand an der B 49 im Bereich Wetzlar-Garbenheim
Die Bundesstraße 49 ist die herausragende Ost-West-Route in Mittelhessen. Die derzeitige Verkehrsbelastung auf der B 49 im Bereich Garbenheim liegt bei 40.000 Fahrzeugen/24 h und wird sich nach bisherigen Prognosen auf weit über 50.000 Fahrzeuge erhöhen. Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Baulastträger auf Errichtung einer Lärmschutzwand besteht nicht.
Auf meine Kleine Anfrage vom Dezember 1999 teilte die Landesregierung mit, dass das Land keine grundsätzlichen Bedenken gegen die zeitnahe Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Ortslage Wetzlar-Garbenheim hat, wenn ein ausreichender Abstand zwischen dem Fahrbahnrand und der Wand eingehalten wird.
Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Ist die Hessische Landesregierung bereit, sich mit einem Drittel der Kosten an der Finanzierung einer zeitnah zu errichtenden Lärmschutzwand in Wetzlar-Garbenheim zu beteiligen?
Das Land Hessen kann Haushaltsmittel für eine Lärmschutzwand an der Bundesstraße 49 bei Garbenheim, auch in Form eines Kostendrittels, nicht zur Verfügung stellen, da der Lärmschutz an Bundesfernstraßen in die alleinige Zuständigkeit des Bundes fällt und überdies die geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen einer solchen Vorgehensweise entgegenstehen.