Thüringer Kapazitätsverordnung. In Abschnitt A Nr 1 Buchst

2. § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Gliederungszeichen (1) gestrichen.

b) Absatz 2 wird aufgehoben.

3. Die Anlage wird aufgehoben.

Artikel 6:

Änderung der Thüringer Kapazitätsverordnung

In Abschnitt A Nr. 1 Buchst. a der Anlage 4 zur Thüringer Kapazitätsverordnung vom 13.August 1993 (GVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 2. Mai 2005 (GVBl. S. 169) geändert worden ist, wird die Angabe 8

SWS durch die Angabe 9 SWS ersetzt.

Artikel 7:

Änderung der Thüringer Verordnung über die Zuerkennung einer der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung entsprechenden Qualifikation nach § 67 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Hochschulgesetzes

Die Thüringer Verordnung über die Zuerkennung einer der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung entsprechenden Qualifikation nach § 67 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Hochschulgesetzes vom 29. Dezember 1999 (GVBl. § 6 erhält folgende Fassung: Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und des 31. Januar 2012 außer Kraft.

5. In Anlage 2 werden die Worte mit der Note sehr gut/gut gestrichen.

Artikel 8:

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Thüringer Hochschulgesetz in der Fassung vom 22. Juni 2005 (GVBl. S. 229) außer Kraft. Artikel 1 und 2 treten am 31. Dezember 2014 außer Kraft.

Anlage zu Art. 3 §§ 2 bis 4

Überleitungsplan für das Universitätsklinikum Jena (UKJ) -Teilkörperschaft des öffentlichen Überleitung der Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten und des Personals des Klinikums sowie der medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller- Universität Jena auf die rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts Universitätsklinikum Jena als Teilkörperschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena richtet sich nach diesem Überleitungsplan. Der Überleitungsplan bezeichnet darüber hinaus die beim Land verbleibenden Rechte und Verpflichtungen aus bisheriger Bautätigkeit und Großgerätebeschaffungen.

Der Überleitungsplan besteht aus der nachfolgenden allgemeinen Beschreibung, einer Aufstellung der in das Eigentum der Teilkörperschaft übergehenden Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und Ausstattungen, Übersichten zu den Wirtschaftsplänen 2005 bis 2007 einschließlich Stellenübersichten, der testierten Bilanz des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum 31. Dezember 2005 sowie einer Bezeichnung der Rechte und Verpflichtungen des Landes aus bisheriger Bautätigkeit und Großgerätebeschaffungen, die nicht nach Art. 3 § 2 Abs. 2 auf das Universitätsklinikum Jena übergehen.

1. Übertragene Sachanlagen

Die Anlage 1 bezeichnet die auf das Universitätsklinikum Jena übergehenden Grundstücke, Anlage 2 die übertragenen Einrichtungen und Ausstattungen, darunter das bewegliche Vermögen sowie - als Auszug noch einmal separat ausgewiesen - Großgeräte.

Die Bewertung entspricht dem untestierten Stand zum 28. August 2006. Eine testierte Bewertung erfolgt im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007.

2. Eröffnungsbilanz des Universitätsklinikums Jena

Die Eröffnungsbilanz des Universitätsklinikums Jena zum 1. Januar 2007 ergibt sich aus der Schlussbilanz des Klinikums der FSU Jena zum 31. Dezember 2006, fortgeschrieben um die sich aus dem Übergang von Rechten und Verpflichtungen des Landes einschließlich des Übergangs von Grundstücken, Gebäuden, Einrichtungen und Ausstattungen gemäß Art. 3 §§ 2 bis 4 ergebenden Veränderungen. Da die Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und Ausstattungen gemäß § 39 Abgabenordnung (AO) als Sachanlagen bereits in der Bilanz des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena aktiviert sind, wird durch die Übertragung der Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und Ausstattungen im wesentlichen nur eine für die Gesamtbilanz neutrale Verschiebung in Höhe des Wertes der übertragenen Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und Ausstattungen aus den Sonderposten in das Eigenkapital erfolgen. Aus dem Übergang sonstiger Rechte und Verpflichtungen sind wesentliche bilanzielle Veränderungen nicht zu erwarten.

Als Anhaltspunkt für die Eröffnungsbilanz können daher - vorbehaltlich der noch nicht bekannten Veränderungen im Ergebnis des Wirtschaftsjahrs 2006 - die Eckwerte der testierten Bilanz 2005 (Anlage 3) herangezogen werden, als vorläufige Eröffnungsbilanz soll die Schlussbilanz des Klinikums der Jena zum 31. Dezember 2006 dienen.

3. Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan des Universitätsklinikums Jena setzt sich zusammen aus dem Erfolgsplan (Anlage 4) und dem Finanzplan (Anlage 5).

Der Erfolgsplan 2005 entspricht inhaltlich der Gewinn- und Verlustrechnung, wie sie sich aus dem geprüften Jahresabschluss des Klinikums der FSU Jena zum 31. Dezember 2005 ergibt. Für das Jahr 2007 werden übergangsweise die zum Doppelhaushalt 2006/2007 bereits bestätigten Wirtschaftspläne der bisherigen vier Geschäftsbereiche des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena zugrunde gelegt. Eine Zusammenführung der Wirtschaftspläne bei gleichzeitiger Trennung in die Bereiche Forschung und Lehre einerseits und Krankenversorgung andererseits ist mit Wirkung zum Wirtschaftsjahr 2008 vorzunehmen. Die im Landeshaushaltsplan 2006/2007 festgelegten Bewirtschaftungsvermerke bei Kapitel 04 50 werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide für das Jahr 2007 an das Universitätsklinikum Jena.

4. Personal

Die Anlage 6 enthält den Gesamtstellenplan für die durch das Land nach Art. 3 § 4 Abs. 3 dem Universitätsklinikum Jena zur Dienstleistung mit Wirkung vom 1. Januar 2007 zugewiesenen Beamten. Dieser setzt sich zusammen aus den im Landeshaushaltsplan 2006/2007 bei Kapitel 04 50 ausgewiesenen drei Einzelstellenplänen. Soweit Stellen der Stellenpläne für nicht beamtete Beschäftigte am Klinikum der Jena herangezogen worden sind, werden diese Stellen mit dem Übergang der entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse auf das Universitätsklinikum Jena nach Art. 3 § 4 Abs. 1 frei. Dem Universitätsklinikum Jena soll gestattet werden, dieses Personal über die bisherige Stellenübersicht (vgl. Anlage 7) hinaus zu beschäftigen. Eine Anpassung der Stellenpläne sowie der Stellenübersicht im Rahmen des Wirtschaftsplans des Universitätsklinikums Jena soll mit dem Haushalt 2008 erfolgen.

Eine Stellenübersicht zu den auf das Universitätsklinikum übergehenden Beschäftigungsverhältnissen der Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden ist als Anlage 7 beigefügt.

5. Beim Land verbleibende Rechte und Verpflichtungen aus Bauvorhaben des Landes und Großgerätebeschaffungen zugunsten des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Die Rechte und Verpflichtungen des Landes aus der Realisierung des ersten Bauabschnitts des Klinikumsneubaus Jena-Lobeda sowie aus den in der Anlage 8 bezeichneten laufenden Bauvorhaben sind im Sinne des Art. 3 § 2 Abs. 2 als solche nicht den früheren Aufgabenbereichen des Fachbereichs Medizin und des bisherigen Klinikums der FSU zuzurechnen. Das Universitätsklinikum Jena tritt daher in die Rechte und Verpflichtungen des Landes, soweit diese aus den in der Anlage 8 bezeichneten Bauvorhaben folgen, nicht ein. Die mit dem Eigentum an den Grundstücken verbundenen Rechte und Pflichten bleiben hiervon unberührt. Das Universitätsklinikum Jena gewährleistet die ungehinderte Fertigstellung der in der Anlage 8 bezeichneten laufenden Bauvorhaben durch das Land.

Ebenso tritt das Universitätsklinikum Jena nicht in die Verpflichtungen des Landes gegenüber der Jena ein, die sich aus gegebenen Finanzierungszusagen zur Beschaffung der in der Anlage 8 bezeichneten Großgeräte ergeben.