Wirtschaftsförderung

Die Güterverkehrsstellen sind mit entsprechender Be- und Verladetechnik auszustatten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Güterverkehrsstellen bestehen gegenwärtig in Thüringen, über welche nutzbaren Gleislängen, Anzahl und Nutzlängen der Abstellgleise verfügen die einzelnen Güterverkehrsstellen gegenwärtig?

2. Welche Güterverkehrsstellen und Gleisanschlüsse wurden in den letzten zehn Jahren in Thüringen von Eisenbahninfrastruktur- und Wirtschaftsunternehmen neu angelegt?

3. Welche Güterverkehrsstellen und Gleisanschlüsse wurden in den letzten zehn Jahren geschlossen bzw. zurückgebaut und was waren die Gründe dafür (bitte detailliert auflisten)?

4. Für welche Güterverkehrsstellen bzw. Gleisanschlüsse in Thüringen konnte eine Schließung bzw. ein Rückbau durch Intervention der Landesregierung abgewendet werden und was waren die Beweggründe für die Interventionen?

5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob die Deutsche Bahn AG plant, in Thüringen weitere Güterverkehrsstellen zu schließen und ob Unternehmen beabsichtigen Gleisanschlüsse zurückzubauen? Welche Position vertritt die Landesregierung diesbezüglich und wird sie ggf. dagegen intervenieren?

6. Welche Terminals des kombinierten Verkehrs gibt es zurzeit in Thüringen und sind weitere geplant, wenn ja, wann und wo (bitte detailliert auflisten)?

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. September 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Begriff Güterverkehrsstellen stellt im Folgenden auf die Gesamtheit der derzeit betriebenen Güterbahnhöfe, Ladestellen und Übergangsbahnhöfe zu anderen Eisenbahnen ab. Sie dienen zur Berechnung der Tarifkilometer, die für die Abrechnung herangezogen werden. Bezüglich der Anzahl, der nutzbaren Gleislänge und der Anzahl und Nutzlänge der Abstellgleise in Güterverkehrsstellen liegen der Landesregierung

26. September 2006 keine detaillierten Informationen vor. Daher wurden die zur Beantwortung benötigten Informationen von den in Frage kommenden Eisenbahnunternehmen abgefordert. Die zur Verfügung gestellten Auflistungen der Deutschen Bahn AG (DB AG), der Thüringer Eisenbahn und der Rennsteigbahn & Co KG können der Anlage 1 entnommen werden.

Zu 2. und 3.: Güterverkehrsstellen werden i. d. R. nicht durch die Eisenbahninfrastrukturbetreiber festgelegt, sondern durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Güterverkehrsstellen der DB Stinnes AG bzw. DB Railion AG. Über die Entwicklung der Güterverkehrsstellen liegen der Landesregierung keine detaillierten Informationen vor. Die in Anlage 2 dargestellte Eröffnung bzw. Schließung von Güterverkehrsstellen in Thüringen für die Jahre 2002 bis 2006 wurde von der DB AG zur Verfügung gestellt.

Die Thüringer Eisenbahn und die Rennsteigbahn & Co KG haben ihre Infrastruktur erst ab dem 14. Dezember 2002 bzw. dem 17. November 2003 übernommen, so dass die Güterverkehrsstellen zu diesem Zeitpunkt erstmals durch diese Unternehmen betrieben werden.

Hinsichtlich der nicht öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen, die ausschließlich für den eigenen Güterverkehr betrieben werden (Anschlussbahnen), ist zunächst festzustellen, dass die Entscheidung bezüglich der Einrichtung und des Betriebs ausschließlich durch die Unternehmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen wird. Die Landesregierung erhält lediglich Kenntnis über die Genehmigungs- bzw. Erlaubniserteilung im Rahmen der Eisenbahnaufsicht. Die in Anlage 3 enthaltene Übersicht zeigt die seit dem Jahr 1990 stillgelegten Anschlussbahnen in Thüringen. Die Anlage 4 enthält eine Auflistung der seit 1990 zurückgebauten Anschlussbahnen, sofern die Eisenbahnaufsicht hiervon Kenntnis erhalten hat.

Hinsichtlich der gewünschten über die Entwicklung kann lediglich eine Übersicht ab dem Jahr 2000 zur Verfügung gestellt werden (vgl. Anlage 5). Die grau hinterlegten Zeilen kennzeichnen dabei die neu eingerichteten Anschlussbahnen.

Zu 4.: Der Schienengüterverkehr wurde im Zuge der Bahnreform umfassend liberalisiert. Dementsprechend bestehen für die Landesregierung kaum Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen der Unternehmen.

Einflussmöglichkeiten des Freistaats bestehen nur im Bereich der nicht öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen über eine finanzielle Unterstützung der Errichtung oder des Ausbaus von Gleisanschlüssen im Rahmen der Wirtschaftsförderung.

Zu 5.: keine.

Zu 6.: In Thüringen werden derzeit drei Terminals des Kombinierten Verkehrs betrieben. Hierbei handelt es sich um in Erfurt-Vieselbach (Güterverkehrszentrum), Eisenach-Stedtfeld (Automobilwerk) und Sonneberg-Ost.

Es liegen der Landesregierung keine Informationen vor, dass weitere Anlagen errichtet werden sollen.

Trautvetter Minister Anlagen Hinweis: