Strafvollzug

Juli 2006 hat folgenden Wortlaut:

Die Thüringische Landeszeitung (TLZ) berichtet in vom 27. Juli 2006 darüber, dass im Thüringer Justizministerium die Post jenes Beamten geöffnet worden sein soll, der plötzlich vom Posten des stellvertretenden Abteilungsleiters Strafvollzug in das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit abgeordnet worden ist. Bei dieser möglicherweise gegen das Briefgeheimnis verstoßenden Aktion hätten die Beamten des Justizministeriums Verdachtsmomente für den Vorwurf gefunden, der betreffende Beamte habe den Dienstweg zur Versendung von Privatpost missbraucht. Die Folge sei dann die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gewesen.

In Justizkreisen, so der TLZ-Bericht weiter, spreche man dagegen von einer Intrige gegen den oben genannten bespitzelten Beamten, um ihn auf das Abstellgleis zu schieben. Immerhin sei dessen Vorgesetzter für die Stelle des Zentralabteilungsleiters des Justizministeriums gehandelt, was dem bespitzelten Beamten den Aufstieg zum Abteilungsleiter in Aussicht gestellt hätte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft der in der TLZ dargestellte Sachverhalt hinsichtlich der Postöffnung und damit im Zusammenhang stehenden dienstlichen Maßnahmen zu? Wenn nein, wie stellt die Landesregierung den Sachverhalt dar?

2. Aus welchen Gründen oder Verdachtsmomenten und mit welcher Berechtigung haben ggf. Mitarbeiter des Justizministeriums die Post des betreffenden Mitarbeiters geöffnet? Wie viele Briefe des betreffenden Mitarbeiters sind von den Mitarbeitern des Justizministeriums geöffnet worden?

3. Wie viele und welche Mitarbeiter waren bei der Öffnung der Post des betreffenden Mitarbeiters anwesend?

4. Wer hat die Anweisung erteilt, dass die Post des betreffenden Beamten zu öffnen ist? Wann erfolgte die Anweisung zur Öffnung der Post und wann ist die Post geöffnet worden?

5. Welche konkreten Anhaltspunkte lieferte die Öffnung der Post des betreffenden Beamten? Wurde aufgrund dieser gewonnenen konkreten Anhaltspunkte ein Ermittlungsverfahren gegen den betreffenden Beamten eingeleitet? Welche Verfehlungen werden dem betreffenden Beamten zur Last gelegt?

29. September 2006

6. Was versteht die Landesregierung unter nicht achtungsgerechtes Verhalten gegenüber dem Dienstvorgesetzten und Kollegen, das nach dem Bericht der TLZ dem Beamten zum Vorwurf gemacht werden soll, und worin besteht im konkreten Fall der Vorwurf?

7. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass durch diese Geschehnisse der Ruf des Thüringer Justizministeriums beschädigt worden ist?

Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. September 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der in der Thüringischen Landeszeitung vom 27. Juli 2006 dargestellte Sachverhalt, wonach im Thüringer Justizministerium unrechtmäßig persönliche Post eines Mitarbeiters geöffnet worden sein soll, trifft nicht zu.

Die geöffneten Umschläge waren Dienstpost.

Dem Sachverhalt liegt eine personalrechtliche Auseinandersetzung zugrunde, die seitens des betroffenen Mitarbeiters u. a. zu einer Strafanzeige gegen andere Mitarbeiter des Thüringer Justizministeriums geführt hat. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat festgestellt, dass keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten, insbesondere eine Verletzung des Briefgeheimnisses, erkennbar sind und daher die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Hiergegen ist Beschwerde beim Thüringer Generalstaatsanwalt eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat eine datenschutzrechtliche Kontrolle im Justizministerium wegen des Umgangs mit Postsendungen von Ministeriumsmitarbeitern durchgeführt und festgestellt, dass es nicht zu einer Verletzung des Briefgeheimnisses gekommen ist. Der Sachverhalt ist zudem Gegenstand disziplinarrechtlicher Aufklärung sowie eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Um den Ergebnissen dieser Verfahren nicht vorzugreifen und die Verteidigungsrechte und schutzwürdigen Interessen Betroffener nicht zu beeinträchtigen, sieht die Landesregierung derzeit davon ab, zu einzelnen Umständen dieser personalrechtlichen Angelegenheit Stellung zu nehmen.