Unterrichtsversorgung in der Holbeinschule in Frankfurt am Main

Nach Angaben des Vereins der Freunde und Förderer der Holbeinschule in Frankfurt am Main fällt an dieser Schule Unterricht in erheblichem Maße aus.

Vorbemerkung der Kultusministerin:

Die Unterrichtsversorgung an der Holbeinschule sicherzustellen, stellte für Schulleitung und Staatliches Schulamt im laufenden Schuljahr eine Aufgabe dar, die durch eine besonders problematische Situation geprägt war.

Zwischen September und November 2000 wurden insgesamt drei Lehrerstellen durch unvorhergesehene vorzeitige Versetzungen in den Ruhestand frei.

Die Planungen zum Schuljahresbeginn 1. August 2000 sahen vor:

- Lehrerbedarf lt. Stundentafel und Klassenbildung: 385 Unterrichtsstunden,

- vom Staatlichen Schulamt vorgesehene Lehrerzuweisung: 422 Unterrichtsstunden, davon 37 Stunden für Besondere Aufgaben wie Intensivkurse usw.

Demgegenüber hatte die Schule 73 Unterrichtsstunden für Besondere Aufgaben eingeplant, die dann aber nicht in vollem Umfang gedeckt werden konnten bzw. ausfielen.

Durch die oben genannten unvorhergesehenen Abgänge verschlechterte sich zwischenzeitlich der Grad der Unterrichtsabdeckung deutlich.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass an der Holbein-Realschule in Frankfurt am Main durch das Ausscheiden von drei Fachlehrern wegen Krankheit bzw. Vorruhestand 103 Stunden/p.m. ausfallen?

Abweichend von dem der Kleinen Anfrage zugrunde gelegten Sachverhalt stellt sich die Unterrichtssituation an der Holbeinschule derzeit wie folgt dar:

Im März 2001 stehen der Holbeinschule insgesamt 347 Unterrichtsstunden zur Verfügung. In der Schule können zurzeit 43 Unterrichtsstunden nicht angeboten werden, wobei die Fächer Sport, Religion und Biologie besonders betroffen sind. Gründe sind vor allem im bestehenden Mangel an Fachlehrern zu sehen.

Frage 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass der Unterrichtsausfall sich vorwiegend auf die Fächer Englisch, Deutsch, Physik und Arbeitslehre konzentriert?

Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die fehlenden und durch am 20. April 2001 · Ausgegeben am 3. Mai 2001 nierungen entstandenen Planstellen wieder besetzt werden?

Das Staatliche Schulamt hat drei Stellenausschreibungen direkt für die Holbeinschule veranlasst:

- im Dezember 2000 für die Fächer Englisch, Arbeitslehre, Biologie, woraufhin bedauerlicherweise keine Bewerbungen eingegangen sind;

- im Januar 2001 für die Fächer Englisch, Deutsch, Arbeitslehre, woraufhin Unterricht im Fach Englisch im Rahmen eines Vertretungsvertrages realisiert werden konnte, nachdem auch in diesem Fall mangels Bewerbern eine reguläre Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden konnte;

- im Januar 2001 für Physik, woraufhin eine Bewerbung eingegangen ist.

Der einzige Bewerber steht - wenn überhaupt - keinesfalls vor September 2001 zur Verfügung.

Die zurzeit vakante Konrektorenstelle wird voraussichtlich noch in diesem Halbjahr besetzt werden können, sodass sich die Unterrichtsabdeckung sodann um weitere 20 Stunden (Biologie, Sozialkunde, Deutsch, Mathematik) erhöhen wird.

Frage 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die am 31. Januar 2001 ausgelaufenen Vertretungsverträge zu verlängern bzw. in feste Stellen umzuwandeln?

Die Landesregierung wird weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um die Unterrichtsabdeckung zu gewährleisten und dem bestehenden Fachlehrermangel, wie er sich an der Holbein-Realschule in Frankfurt am Main zeigt, wirksam zu begegnen. Aus der Antwort zu Frage 3 ist ersichtlich, dass die hierfür erforderlichen Stellen und Mittel durch die Landesregierung bereitgestellt werden. Da die Besetzung von Stellen jedoch von der Erfüllung der einschlägigen Qualifikationsanforderungen abhängt, ist eine Umwandlung von Vertretungsverträgen in feste Stellen nicht ohne weiteres möglich. Zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung wurden und werden Vertretungsverträge an der Holbeinschule verlängert. In einem Fall war dies nicht möglich, nachdem die bisherige Vertretungslehrkraft sich erfolgreich auf eine Stelle an einer anderen Schule beworben hatte.