Kontrollmitteilungen

Der Rechnungshof hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass die Bearbeitung in den geprüften Finanzämtern nicht immer ordnungsgemäß war. Obwohl es für die Bearbeitung von Kontrollmitteilungen detaillierte Arbeitsanweisungen gibt, wussten einige Bedienstete der Finanzämter nicht, wie bestimmte Mitteilungen zu bearbeiten sind.

Teilweise waren die entsprechenden Unterlagen unbearbeitet abgelegt oder nicht in angemessener Zeit ausgewertet. Darüber hinaus war ein Teil der Kontrollmitteilungen in den für die Auswertung zuständigen Arbeitsbereichen gar nicht auffindbar.

Der Rechnungshof hat die Finanzämter aufgefordert, hinsichtlich der Bearbeitung von Kontrollmitteilungen entsprechende Schulungen durchzuführen und die von ihm benannten rund 50 noch offenen Fälle auszuwerten.

Die Thüringer Landesfinanzdirektion (bis 13. Januar 2006: Oberfinanzdirektion Erfurt) hat in ihrer Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung ausgeführt, dass in 8 der auszuwertenden Fälle Nachzahlungen zwischen 58 und 7.505 (insgesamt 14.728 - das entspricht einem durchschnittlichen Betrag von 1.841 je Nachforderungsfall) festgesetzt wurden. In 2 Fällen hätten sich Erstattungen in Höhe von insgesamt rund 1.500 ergeben. Die Thüringer Landesfinanzdirektion hat darüber hinaus erklärt, die Hinweise und Anregungen des Rechnungshofs würden künftig beachtet.

Das Thüringer Finanzministerium (TFM) hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf dieses Bemerkungsbeitrags die Feststellungen des Rechnungshofs als grundsätzlich zutreffend bezeichnet, verweist jedoch darauf, dass die 8 Fälle mit Mehrergebnis lediglich 14,8 % und die 2 Fälle mit Steuererstattungen 3,7 % aller geprüften Fälle ausmachten.

Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der geprüften Fälle und des Steuerminderergebnisses aus den 2 Erstattungsfällen ergebe sich ein durchschnittliches Mehrergebnis bei den überprüften 54 Fällen von 241,90. Das wesentliche Ergebnis der Prüfung zeige, dass nur in einem geringen Umfang die nachträgliche Auswertung von Kontrollmitteilungen zu einem steuerlichen Mehrergebnis geführt habe.

Die Ausführungen des TFM sind zwar rechnerisch im Wesentlichen richtig. Der Rechnungshof teilt aber nicht die Auffassung, dass die nachträgliche Auswertung von Kontrollmitteilungen nur in einem geringen Umfang zu Steuernachforderungen führte. 10 von 54, mithin 18,5 % der Steuerfälle waren auf Grund der Kontrollmitteilungen zu korrigieren. Der Umstand, dass in 14,8 % aller auszuwertenden Fälle ein steuerliches Mehrergebnis erzielt wurde, bedeutet, dass in etwa jedem 7. auszuwertenden Fall Einnahmeverluste drohten.

Der Rechnungshof bleibt daher bei seiner Auffassung, dass eine sorgfältige und zeitnahe Auswertung von Kontrollmitteilungen zwingend notwendig ist. Zum einen trägt eine sorgfältige Bearbeitung zur Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen bei. Zum anderen erlaubt die angespannte Situation der öffentlichen Kassen keinen Verzicht auf erzielbare Einnahmen.

Eine langfristige und nachhaltige Entlastung des Landeshaushalts durch Neuorganisation des Immobilienmanagements (Thüringer Liegenschaftsmanagement ­ THÜLIMA) ist infolge unzureichender Planung und Umsetzung der hierzu erforderlichen Maßnahmen bisher nicht erreicht worden.

Die Thüringer Landesregierung beschloss am 14. Dezember 1999, für die Verwaltung und Bewirtschaftung der landeseigenen und angemieteten Liegenschaften zum 1. Januar 2000 einen Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement (THÜLIMA) nach § 26 Abs. 1 LHO zu errichten und diesen der Dienst- und Fachaufsicht des Thüringer Finanzministeriums (TFM) zu unterstellen. In diesem Zusammenhang bekundete das Finanzministerium seine Absicht, hierzu bis zum 30. Juni 2000 eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.

Die Landesregierung legte u. a. fest, dass die Übergabe der Liegenschaften an den Landesbetrieb durch jeweils gesonderte Verwaltungsvereinbarungen erfolgen solle. Über eine zentrale Bewirtschaftung der landeseigenen Immobilien sollten die Ausgaben nachhaltig gesenkt, der Bedarf an Flächen auf ein notwendiges Maß beschränkt und eine kostengünstige Veräußerung der Liegenschaften ermöglicht werden.

Der Rechnungshof stellte bei seiner Prüfung im Jahr 2005 fest, dass sowohl in der Planungsphase als auch im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wurde. Grundlage für die Errichtung des Landesbetriebs war der Entscheidungsvorschlag einer im Juni 1999 gebildeten Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG). Für die Umsetzung der Maßnahme lag kein Konzept mit einem konkreten Zeitplan vor.