Gegenwärtig ist nur ein Teil der Grundstücke der Gemeinde an die Kläranlage angeschlossen

August 2006 hat folgenden Wortlaut:

Der WAVI hat in Geraberg eine Kläranlage errichtet. Nach der Inbetriebnahme erhielten nicht alle Grundstückseigentümer der Gemeinde Geraberg eine Anordnung des Anschlusses ihres Grundstücks an das Klärwerk.

Gegenwärtig ist nur ein Teil der Grundstücke der Gemeinde an die Kläranlage angeschlossen. Dies stößt auf Unverständnis, weil der WAVI bisher nicht überzeugend darlegen konnte, weshalb bisher nicht alle Grundstücke, die die Möglichkeit des Anschlusses an die Kläranlage haben, auch tatsächlich angeschlossen wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kapazität weist die Kläranlage Geraberg auf und wie hoch ist der gegenwärtige Auslastungsgrad? Welche Auswirkungen hat der gegenwärtige Auslastungsgrad auf die Funktionsfähigkeit der Anlage? Wie wird sich durch welche Maßnahmen der Auslastungsgrad bis 2009 verändern?

2. Wie viele abwasserentsorgungspflichtige Grundstücke gibt es in der Gemeinde Geraberg und im Entsorgungsbereich der Kläranlage Geraberg?

3. Wie viele der in Frage 2 nachgefragten Grundstücke sind derzeit an die Kläranlage Geraberg angeschlossen?

4. Wie viele der in Frage 2 nachgefragten Grundstücke sollen bis wann an die Kläranlage Geraberg angeschlossen werden?

5. Welche Straßenzüge können gegenwärtige an die Kläranlage angeschlossen werden (bitte Benennung der Straßen)?

6. Welche Straßenzüge sollen wann an die Kläranlage angeschlossen werden (bitte Benennung der Straßen)?

7. Aus welchen Gründen haben wie viele Grundstückseigentümer der in Frage 5 nachgefragten Straßenzüge bisher noch keine Aufforderung zum Anschluss an das Klärwerk erhalten und wann sollen diese Aufforderungen erfolgen (bitte Einzelaufstellung nach Straßen)?

10. Oktober 2006

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. September 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Ausbaugröße der Kläranlage Geraberg beträgt 3 000 Einwohnerwerte (EW). Nach Aussage des Wasser- und Abwasser Verbandes Ilmenau (WAVI) sind derzeit 1 900 Einwohner (E) und 650 Einwohnergleichwerte (EGW), d. h. insgesamt 2 550 EW an die Kläranlage angeschlossen. Der gegenwärtige Auslastungsgrad beeinträchtigt nicht die Funktionsfähigkeit der Anlage.

Entsprechend seinem Abwasserbeseitigungskonzept beabsichtigt der WAVI durch die vorgesehenen Anschlüsse des Kanals Schulstraße/Werner-Seelenbinder-Straße im Jahr 2009 und des Kanals Körnbachstraße in 2010 an die Kläranlage Geraberg den Anschlussgrad um insgesamt 373 EW auf 2 923 EW zu erhöhen. Damit wird ein Auslastungsgrad von 97,4 Prozent erreicht.

Zu 2.: Nach Auskunft des WAVI gibt es in der Gemeinde Geraberg entsorgungspflichtige Flächen von insgesamt 2 084 006 m2 (inkl. Flächen im Außenbereich). Von dieser Gesamtfläche sind 1 120 182 m2 Grundstücksfläche dem Einzugsbereich der Kläranlage Geraberg zuzuordnen.

Zu 3.: des WAVI sind von den im Entsorgungsgebiet der Kläranlage Geraberg vorhandenen Grundstücksflächen derzeit 653 581 m2 an die Kläranlage angeschlossen und veranlagt.

Zu 4.: Grundsätzlich geht der WAVI davon aus, dass bis zum geplanten Abschluss der Maßnahmen zur Errichtung der öffentlichen Entwässerungsanlagen voraussichtlich im Jahr 2025 alle im Entsorgungsbereich der Kläranlage Geraberg liegenden und bisher nicht angeschlossenen Grundstücke auch an die Kläranlage angeschlossen sein werden.

Zu 5.: Wie bereits unter Frage 3 beantwortet, sind derzeit nach Auskunft des WAVI 653 581 m2 Grundstücksfläche an die Kläranlage Geraberg angeschlossen. In der vom WAVI erstellten Tabelle, die als Anlage beigefügt ist, sind die angeschlossenen Straßen in Spalte 4 aufgeschlüsselt.

Zu 6.: Wie unter Frage 2 und 4 dargestellt, beabsichtigt der WAVI die Realisierung des Anschlusses aller im Entsorgungsbereich der Kläranlage Geraberg liegenden Grundstücksflächen bis ca. 2025. Die betroffenen Straßen sind der vom WAVI erstellten Tabelle in der Spalte 3 zu entnehmen (siehe Anlage).

Zu 7.: Die Anzahl der Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in den in Frage 5 nachgefragten Straßenzügen liegen, ist der Landesregierung weder bekannt noch wurde sie vom WAVI der Landesregierung benannt.

Die Differenz der Grundstücksflächen einzelner Straßen, die im Entsorgungsbereich der Kläranlage Geraberg liegen, zu den angeschlossenen und veranlagten Grundstücksflächen dieser Straßen (siehe Anlage) ergibt sich laut Aussage des WAVI daraus, dass unter Umständen der Anschluss aller Grundstücke einer Straße an die Kläranlage derzeit technisch noch nicht möglich ist.

Dr. Sklenar Minister Anlage Hinweis: