Gefährdung von Kindern im Straßenverkehr durch Frontschutzbügel von Geländewagen
Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1. Wie viele Fahrzeuge in Hessen verfügen über Frontbügel (so genannte Bullenfänger), und wie hoch ist ihr Anteil an den Kraftfahrzeugen insgesamt, an Personenwagen und an Geländefahrzeugen?
Frage 2. Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es in den letzten fünf Jahren in Hessen, bei denen es zu Verletzungen durch den Frontschutzbügel kam (z.B. Unfall Fahrzeug-Front und Fußgänger oder Radfahrer)?
Frage 3. Wie viele der verstorbenen oder verletzten Unfallopfer waren unter 6 Jahren, zwischen 6 und 10 Jahren, zwischen 10 und 16 Jahren oder über 16 Jahre alt?
Statistische Angaben hierüber liegen nicht vor.
Frage 4. In welchem Umfang ist es bei solchen Unfällen zu schwereren Verletzungen gekommen, als bei vergleichbaren Unfällen mit normalen PKW ohne Frontschutzbügel zu erwarten gewesen wären?
Untersuchungen aus Großbritannien belegen, dass die meisten Frontschutzbügel an Geländewagen ein zusätzliches Verletzungsrisiko für Fußgänger darstellen im Vergleich zu Geländewagen ohne Frontschutzbügel.
Die von der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführten Untersuchungen weisen zudem darauf hin, dass das von Frontschutzbügeln ausgehende zusätzliche Verletzungsrisiko für Fußgänger und Zweiradfahrer hoch ist und dass die durch den Aufprall auf Frontschutzbügel verursachten Verletzungen verhältnismäßig schwer sind.
Kinder zählen zu der besonders gefährdeten Personengruppe.
Die zu erwartenden Kopfbelastungen bei einem Unfall eines Kindes mit einem mit Frontschutzbügel ausgestatteten Geländefahrzeug bei 20 km/h entsprechen in etwa denen mit einem solchen Fahrzeug ohne Bügel bei 30 km/h oder denen mit einem PKW bei 40 km/h.
Frage 5. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung hieraus, und welche Möglichkeiten sieht bzw. plant sie, um Frontschutzbügel an Geländefahrzeugen aus dem Straßenverkehr zu entfernen?
Nach Auffassung der Landesregierung ist es geboten, den Schutz von Fußgängern und Zweiradfahrern zu verbessern und die zusätzliche Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer durch Frontschutzbügel zu beseitigen.
Allerdings besteht weder auf Landes- noch auf Bundesebene die Möglichkeit, Frontschutzbügel an Geländefahrzeugen im Rahmen der nationalen Gesetzgebung wirksam zu verbieten, denn in technischer Hinsicht sind für die Fahrzeugzulassungen auch EG-Vorschriften maßgeblich. Es kann daher aus Eingegangen am 22. Juni 2001 · Ausgegeben am 3. Juli 2001 nationaler Sicht nicht verhindert werden, wenn über den Weg der EGTypgenehmigung von Neufahrzeugen Geländewagen mit serienmäßigen Frontschutzbügeln in den Verkehr kommen. Auch die in einem anderen Mitgliedstaat erteilte EG-rechtskonforme Typgenehmigung ist für alle anderen Mitgliedstaaten bindend.
Die notwendige fußgängerfreundliche Gestaltung der Frontpartien von Geländewagen ist somit nur über europaweit verbindliche Anforderungen an Frontschutzbügel zu regeln.
Durch die Einbeziehung der Automobilindustrie und Kfz-Zulieferer sollten auf der Grundlage der aktuellen technischen Erfahrungen und Kenntnisse wirksame Mindestanforderungen möglichst bald entwickelt und umgesetzt werden.
Die Landesregierung unterstützt alle Maßnahmen, die dazu beitragen, eine zusätzliche Gefährdung von Fußgängern und Zweiradfahrern durch Frontschutzbügel auszuschließen.