Forschung

Davon sind auch Landesstraßen betroffen, die einen völlig neuen Trassenverlauf erhalten sollen.

Im Bereich der Stadt Bad Lobenstein wird die B 90 grundhaft ausgebaut.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Stand der Planungen zur Umstufung von Straßen im Saale-Orla-Kreis ist derzeit erreicht? Wann ist mit dem Abschluss der Maßnahmen zur Umstufung zu rechnen?

2. Inwieweit stehen die Baumaßnahmen an der B 90 mit den in Frage 1 nachgefragten Umstufungen im Zusammenhang?

3. Welche Daten zur Verkehrsbelastung der B 90 von der A 9 in Richtung Bad Lobenstein liegen derzeit vor? Wann wurden diese Daten durch wen erhoben? Wie viele Pkw und wie viele Lkw wurden mittels der Datenerhebung für den betroffenen Abschnitt der B 90 durchschnittlich je Wochentag ermittelt (bitte Einzelaufstellung nach Tag)?

4. Welche Prognosen zur möglichen künftigen Belastung der B 90 auf dem Abschnitt Goldbachbrücke Bad Lobenstein liegen der Landesregierung vor? Wie werden sich die Verkehre nach Einschätzung der Landesregierung entwickeln (bitte Einzelaufstellung nach Pkw, Lkw, Schwerlasttransporte)?

5. Von welcher Bauzeit ist nach Einschätzung der Landesregierung für den Neubau der Stauseebrücke bei Saaldorf auszugehen? Welcher Stand der Realisierung des Neubaus der Stauseebrücke bei Saaldorf ist derzeit erreicht? Wie werden durch die Landesregierung mögliche Abweichungen zwischen Planung und Realisierung der einzelnen Phasen begründet? Mit welchen Kosten ist nach Einschätzung der Landesregierung für den Neubau der Stauseebrücke bei Saaldorf insgesamt zu rechnen?

6. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Brückenbaumaßnahmen entlang des neuen Verlaufs der B 90 von Bad Lobenstein Goldbachbrücke über Friesau bis Ebersdorf Linde? In welcher Höhe weichen Soll und Ist der Kosten voneinander ab und wie wird diese Abweichung begründet?

7. Wer ist für die Planung und Realisierung von Kreisverkehren auf welcher Rechtsgrundlage zuständig? Weshalb erfolgt im betroffenen Abschnitt entsprechend Frage 6 kein Bau von so genannten Kreisverkehren?

30. Oktober 2006

8. Wann wurde die L1095 zwischen Schönbrunn und Kreuzweg Gallenberg/Bad Lobenstein/Eliasbrunn grundhaft ausgebaut und welche Kosten sind dadurch entstanden?

9. Auf welcher Länge wird die B 90 zwischen Bad Lobenstein und Wurzbach erneuert (bitte Angabe nach Streckenabschnitten)? Mit welcher Begründung soll die Maßnahme erfolgen? Welche Kosten sind mit dieser Baumaßnahme verbunden? Inwieweit handelt es sich bei dieser Maßnahme um einen grundhaften Ausbau der Straße?

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Überprüfung der Verkehrsbedeutung von Landesstraßen ist ein fortlaufender Prozess, der mit dem Ausbau und der Verbesserung des Bundesfern- und Landesstraßennetzes korrespondiert.

So war zum Beispiel die ehemalige Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 1093 von Blankenberg im Juli 2006 mit Fertigstellung der Ortsumgehung zur Gemeindestraße abzustufen. Für die noch im Bau befindliche Ortsumgehung Bad Lobenstein/Ebersdorf erfolgen die Umstufungen der Ortsdurchfahrten der Landesstraßen L 1095 und L 2378 nach Fertigstellung.

Ziel der Landesregierung ist es, die Bundesstraße B 90 im Interesse der Erhaltung des Kurstatus von Bad Lobenstein aus der Ortslage zu verlegen und künftig über die L 1099 und L 2377 zu führen. Dazu bedarf es zuvor der Ertüchtigung der vorhandenen Landesstraßen. Der Ausbau der L 1099 in Verbindung mit der Ortsumgehung Friesau/Ebersdorf der L 1095 ist dazu der erste Schritt.

Unabhängig davon sind 36 Umstufungen von Landesstraßen notwendig, die ihrer Verkehrsbedeutung nach keine Landesstraßen sind. Davon sind bisher 25 umgesetzt. In einigen Fällen sind Gerichtsverfahren anhängig, deren Ausgang abzuwarten bleibt. Eine Aussage zum Abschluss dieser Umstufungen ist im Hinblick auf die Beseitigung der rückständigen Unterhaltung und die Auswirkungen künftiger Planungen nicht möglich.

Zu 2.: Die Baumaßnahmen an der B 90 in Bad Lobenstein stehen in keinem Zusammenhang zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Umstufungen, da die Verlegung der B 90 erst nach Verbreiterung der Landesstraße L 2377 und Ausbau der L 1099 zwischen dem Abzweig L 2377 und dem derzeitigen Ausbauende, dem Kreisel L 1095/L 1099, erfolgen kann.

Zu 3.: Zur Beurteilung der Verkehrsbelastung der B 90 zwischen der Bundesautobahn A 9 und Bad Lobenstein wurde das Verkehrsmodell Thüringen verwendet, das auf Zähldaten der Straßenverkehrzählung (SVZ 2000) zurückgreift und dessen Umlegungsergebnis im Rahmen eines iterativen Eichprozesses an das real beobachtete Verkehrsgeschehen angepasst wurde.

Das Verkehrsmodell wurde von der SSP Consult entwickelt. Hiernach betrug der durchschnittliche tägliche Werktagsverkehr auf der B 90 zwischen Saaldorf und Frössen im Jahr 2000 5 600 Kfz/24h bei einem überdurchschnittlich hohen Lkw-Anteil von etwa 22 Prozent (1 220 Lkw/24h).

Diese Werte wurden aus Dauerzählstellen, aus der Straßenverkehrszählung 2000 sowie aus ergänzenden Zählungen im Auftrag der Straßenbauverwaltung ermittelt. Eine Ermittlung der Verkehrswerte für einzelne Wochentage ist dabei nicht vorgesehen, da sie für die Planung der genannten Straßenbauvorhaben nicht erforderlich sind.

Zu 4.: Für die B 90 werden zwischen der A 9 und Bad Lobenstein unter Beachtung der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung für das Jahr 2020 8 200 Kfz/24h und ein Lkw-Anteil von etwa 19 Prozent (1 560

Lkw/24h) prognostiziert. Etwa die Hälfte davon wird die Ortsumfahrung der L 1095 neu (künftig B 90) im angefragten Abschnitt benutzen und Bad Lobenstein nicht mehr durchfahren. Eine verlegte und entsprechend ausgebaute B 90 würde im Jahr 2020 im Abschnitt L 1095 alt (Schönbrunn/Bad Lobenstein) und Ruppersdorf mit etwa 8 000 bis 9 000 Kfz/24h belastet sein.

Zu 5.: Die Bauzeit für die Stauseebrücke wird voraussichtlich zwei Jahre betragen. Derzeit wird eine Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet, die Ende 2006 vorliegen soll. Die Vorbereitung und Durchführung des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens wird den Zeitpunkt des Baubeginns maßgeblich bestimmen. Erfahrungsgemäß sind dafür zwei bis drei Jahre erforderlich. Entgegen der ursprünglichen Absicht, die B 90 bestandsnah zu erneuern, soll im Abschnitt östlich von Saaldorf aus Gründen der Verkehrssicherheit (Beseitigung einer teilweise mehr als zehnprozentigen Steigung) ein teilweiser Neubau erfolgen. Die Kosten werden auf ca. fünf Millionen Euro geschätzt und fallen unabhängig davon an, ob die B 90 verlegt oder im Bestand ausgebaut wird.

Zu 6.: Die Baukosten für die beiden Brücken werden mit ca. 3,6 Millionen Euro beziffert. Abweichungen hiervon gibt es nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht.

Zu 7.: Für die Planung und Realisierung von Kreisverkehren sind die am jeweiligen Knotenpunkt beteiligten Straßenbaulastträger zuständig. Der Bau von Kreisverkehren liegt im planerischen Ermessen und hat nicht nur Kostengesichtspunkte zu beachten. In Thüringen wird unter anderem das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehrsplätzen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen angewendet und von den Straßenbauämtern bei der Wahl der Knotenpunktsform beachtet.

Als Bundesstraße dient die B 90 dem weiträumigen Verkehr zwischen der A 9 und dem Saalebogen. In dieser Relation sind mehr als 50 km zurückzulegen, eine Alternative gibt es nicht. Zwischen Frössen und Saalfeld sind derzeit 12,7 km Ortsdurchfahrt und zehn Knotenpunkte allein auf der freien Strecke zu überwinden, der Anwendung von Kreisverkehren sind dadurch Grenzen gesetzt.

Zu 8.: Auf dem wurde im Jahr 2002 der Oberbau erneuert. Die Kosten betrugen ca. 530 000 Euro.

Zu 9.: Die B 90 wird derzeit auf einer Länge von 2 900 m zwischen Lobenstein und dem Abzweig Helmsgrün erneuert. Es handelt sich um eine grundhafte Erneuerung mit Austausch der gebundenen und ungebundenen Tragschichten. Durch die Erneuerung sollen Fahrbahnschäden beseitigt werden. Die Kosten werden auf ca. 1,6 Millionen Euro geschätzt.