Situation des nicht kommerziellen Rundfunks in Südhessen

Die Kleine Anfrage beantworte ich - auf der Grundlage einer von der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk eingeholten Stellungnahme - wie folgt:

Frage 1. Welche Frequenzen sind zurzeit für private Rundfunkanbieter in Südhessen vergeben (kommerzielle, nicht kommerzielle, Veranstaltungsrundfunk in den letzten fünf Jahren)? 2 Nr. 1 HPRG) genutzt worden.

Für Veranstaltungsrundfunk wurden in der Vergangenheit darüber hinaus verschiedentlich auch Frequenzen genutzt, die anderen Bedarfsträgern zugeordnet sind, von diesen jedoch bisher nicht in Betrieb genommen wurden. So hat beispielsweise das Deutschlandradio in der Vergangenheit des Öfteren Eingegangen am 27. Juni 2001 · Ausgegeben am 3. Juli 2001

Frequenzen für Veranstaltungsrundfunk zur Verfügung gestellt.

Frage 2. Welche privaten, kommerziellen und nicht kommerziellen Rundfunkanbieter haben in den letzten zwei Jahren Anträge auf neue Frequenzerteilungen gestellt (insbesondere auf der 107,5)? Anträge auf Frequenzerteilungen können nur hinsichtlich solcher Frequenzen gestellt werden, die von der LPR Hessen zuvor im Staatsanzeiger des Landes Hessen für landesweit oder bundesweit verbreitete Hörfunkprogramme oder nicht kommerziellen lokalen Hörfunk öffentlich ausgeschrieben wurden (siehe dazu auch § 5 HPRG).

Da die LPR Hessen die Frequenz 107,5 MHz bisher nicht öffentlich ausgeschrieben hat, sind auch keine Anträge auf Frequenzzuteilung bezüglich dieser Frequenz gestellt worden.

Frage 3. Welche davon wurden erteilt?

Welche wurden abgelehnt und warum?

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 4. Wann wird von der Landesanstalt für privaten Rundfunk über die Lizenzanträge der nicht kommerziellen Lokalradios in Südhessen entschieden?

Hinsichtlich der Versorgungsgebiete Wiesbaden und Rüsselsheim hat die LPR Hessen am 29. Mai 2001 im Staatsanzeiger des Landes Hessen eine Ausschreibung für die eigenständige Lizenzierung zweier Veranstalter von nicht kommerziellem Hörfunk veröffentlicht.

Sie plant, die Lizenzierungsverfahren ebenso wie die Lizenz-Verlängerungsverfahren für die restlichen nicht kommerziellen lokalen Hörfunkveranstalter nach der Sommerpause des laufenden Jahres abzuschließen.

Frage 5. Ist der technische Einzug für die 103,4 noch notwendig?

Der Einzug im Antennendiagramm der Frequenz 103,4 MHz ist im Schwerpunkt in Richtung Westen ausgerichtet. Er wurde mit Rücksicht auf die von SWR 2 genutzte Frequenz 103,2 MHz in Mainz-Kastel vorgenommen und muss weiterhin beibehalten werden.

Dass die Frequenz 103,4 MHz im Bereich von Dieburg nicht zu empfangen ist, beruht auf der topographischen Lage des Senderstandorts. Weder durch Änderung des Antennendiagramms noch durch Leistungserhöhung wäre hier eine Verbesserung erzielbar.

Frage 6. Welche Bemühungen wurden von der LPR angestellt, um Frequenzen für eine Erweiterung des Sendegebiets des NKL auf den Osten Darmstadts zu sichern?

Die Frequenz 103,4 MHz in Darmstadt ist ursprünglich mit 100 Watt Sendeleistung koordiniert und in Betrieb genommen worden. Aufgrund von Zugeständnissen des Hessischen Rundfunks konnte die Leistung des Senders inzwischen auf 300 Watt erhöht werden.

Nach Einschätzung der Verantwortlichen von Radio waren damit die Empfangsdefizite in Darmstadt behoben.

Erst in neuerer Zeit werden Wünsche an die LPR herangetragen, das Verbreitungsgebiet auf den gesamten Landkreis und insbesondere auf Dieburg auszudehnen.

Frage 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Erweiterung des Sendegebiets von auf den Ostkreis Darmstadt-Dieburgs aus regionalen Gesichtspunkten sinnvoll ist?

Der Gesetzgeber hat die in § 40 HPRG verankerte Möglichkeit, auch nichtkommerziellen Hörfunk zulassen zu können, explizit auf den lokalen Hörfunk bezogen. Er wollte hiermit die Meinungsvielfalt und das kulturelle Programmangebot punktuell in einzelnen Städten fördern.

Eine Entwicklung dahin, die zugelassenen NKL sukzessive in Regionalsender umzuwandeln, erscheint demgegenüber schon deshalb nicht nahe liegend, weil das Frequenzband inzwischen sehr dicht belegt ist und nur unter erheblichen Mühen weitere Frequenzen koordinierbar sind. Hinzu kommt, dass jeder weitere UKW-Sender erhebliche Programm-Zuführungskosten verursachen und die Fördermöglichkeiten der LPR übersteigen würde. Auch erscheint zweifelhaft, ob bei einer Ausdehnung der NKL in die Region eine hinreichend große Mitgliederzahl der Initiativen zu erzielen wäre.