Vermietung von Räumen an Verkaufseinrichtung mit rechtsextremen Bezügen durch die TLG in Ilmenau

Die Verkaufseinrichtung Top Fuel Store in Ilmenau veräußert diverse Waren mit rechtsextremen Bezügen, so Bekleidung, Accessoires, Bücher, CDs und ähnliches. Der Besitzer und seine Ehefrau unterhielten ein zwischenzeitlich in Erfurt geschlossenes Ladenlokal, mit gleichem Namen, das am 16. Februar 2005 von der Polizei durchsucht wurde. Weiterhin bietet der Inhaber von Top Fuel Store seine Waren unter der Bezeichnung L.E.M.B. im Internet an. Als Ladenlokal in Ilmenau dienten bis vor kurzem Geschäftsräume in der Schlossstraße 6. Dieser Mietvertrag wurde durch die Stadt Ilmenau zum 30. September 2006 gekündigt. Inzwischen eröffnete das Geschäft in neuen Räumen, die sich im Technologiepark Ilmenau, Am Vogelherd 90, befinden und durch die TLG vermietet werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das Warenangebot von Top Fuel Store in Ilmenau bzw. des Onlinehandels L.E.M.B., insbesondere den Verkauf von

· Bekleidung der Marke Doberman Deutschland,

· H8Wear,

· Pro Violance Streetware,

· T-Shirts mit dem Aufdruck Braune haben bessere Laune,

· Thor Steinar,

· Tonfas und Teleskopschlagstöcke?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu einer Untervermietung/Nutzung der ehemaligen Verkaufsräume in der Schlossstraße an/durch den NPD-Kreisvorsitzenden/NPD-Kreisverband?

3. Welche Kontakte bestehen zwischen dem Besitzer des Ladens und der rechtsextremen Vereinigung Nationaler Jugendbund Ilmenau?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass in der Kopfzeile des Internetauftrittes von L.E.M.B der Schriftzug der rechtsextremen Band Ilmpiraten zu sehen ist?

5. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Stadt Ilmenau in ihrer Entscheidung der Kündigung der Räumlichkeiten?

6. Waren der TLG als neuer Vermieterin die Umstände und Gründe für die Kündigung der vormaligen Verkaufsräume des Top Fuel Store bekannt? Wenn ja, warum erfolgte trotzdem die Vermietung; wenn nein, wieso erfolgte keine Informationsweitergabe in den Behörden?

7. Welche Schritte werden seitens der TLG zur Auflösung des Mietverhältnisses unternommen?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. November 2006 (Eingang: 14. November 2006) wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Bei dem konkret hinterfragten Warenangebot handelt es sich überwiegend um für die rechtsextremistische Szene typische, strafrechtlich nicht relevante Bekleidung sowie um Hooligan-Marken. Zum Vertrieb von Tonfas und Teleskopschlagstöcken liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Zu 2.: keine.

Zu 3.: Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Zu 4.: Es ist nicht auszuschließen, dass es Kontakte zwischen dem Ladenbetreiber und Angehörigen der in den letzten Jahren inaktiven rechtsextremistischen Skinheadband Ilmpiraten gibt oder gegeben hat bzw. dass sich der Ladenbetreiber die frühere Popularität der Band zunutze machen will.

Zu 5.: Die Kündigung von Mietverträgen vollzieht sich auch dann nach den für Vertragsverhältnisse einschlägigen Bestimmungen, wenn die Mietsache kommunales Eigentum darstellt. Die zuständigen Behörden handeln insoweit im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung.

Zu 6.: Die TLG Technologiepark Ilmenau ist eine Tochtergesellschaft des bundeseigenen Unternehmens TLG IMMOBILIEN Auskünfte zur geschäftlichen Tätigkeit der TLG sind der Landesregierung nicht möglich.

Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu der Frage 6 verwiesen.