Instrumente der Regionalisierung

Landesbeirat:

Der Landesbeirat unterstützt die Regionalisierung und das Zusammenwirken von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik mit der Wirtschaftsförderung und berät in Fragen der Arbeitsmarktpolitik des Freistaats.

a) Zusammensetzung

Der Landesbeirat besteht aus folgenden Mitgliedern:

- drei Vertreter/Vertreterinnen der Wirtschaft

- drei Vertreter/Vertreterinnen der Gewerkschaften

- ein Vertreter/Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände (Landkreistag/Thüringer Städte- u. Gemeindebund)

- je ein Vertreter/Vertreterin der Regionalbeiräte (stimmberechtigte Mitglieder)

- ein Vertreter/Vertreterin Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit (RD SAT)

- ein Vertreter/Vertreterin Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG)

- ein Vertreter/Vertreterin der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit für Thüringen e.V. (LAG)

- ein Vertreter/Vertreterin der Kirchen

- ein Vertreter/Vertreterin der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege

- ein Vertreter/Vertreterin der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW)

- zwei Vertreter/Vertreterinnen des TMWTA.

Andere Vertreter/Vertreterinnen des TMWTA und vom TMWTA oder vom Landesbeirat benannte Experten/Expertinnen nehmen nach Bedarf an den Sitzungen teil.

Die Geschäfte des Landesbeirats werden von der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) geführt.

Der Landesbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung.

Der Vorsitz erfolgt alternierend durch den Vertreter/die Vertreterin der Wirtschaft und der Gewerkschaften.

b) Aufgaben

1. Beratung und Empfehlungen zu Grundsatzfragen der Arbeitsmarkt- bzw. Beschäftigungspolitik,

2. Koordinierung der Aufgaben der Regionalisierung,

3. Beratende Tätigkeit bei der Festlegung der Quoten für die Regionen und der Verwendung nicht ausgeschöpfter Mittel auf der Grundlage von Empfehlungen der Regionalbeiräte,

4. Beratende Tätigkeit bei der Erarbeitung und Änderung von Richtlinien,

5. Informationsforum für die Regionalbeiräte,

6. Initiierung beschäftigungswirksamer und strukturverbessernder Maßnahmen

Der Landesbeirat kann Aufgaben auf Arbeitskreise delegieren und ggf. bei begründetem Bedarf seine Empfehlungskompetenz auf diese übertragen.

Das TMWTA berücksichtigt die Empfehlungen bei der Gestaltung und Konzeption der Arbeitsmarktpolitik.

Regionalbeiräte

Die Regionalbeiräte erarbeiten Empfehlungen und Entscheidungsvorlagen für den Gesamtbereich der vier Planungsregionen in Thüringen bei Aufgaben mit regionaler Bedeutung für die Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik. jeder kreisfreien Stadt benannter Vertreter/Vertreterin

Jede Gruppe hat die gleiche Anzahl an Stimmen (Drittelparität, mindestens drei). Bei Abstimmungen steht das Konsensprinzip im Vordergrund, sodass Entscheidungen nicht gegen das Votum einer Gruppe erfolgen sollten. Grundsätzlich ablehnende Haltungen einer Gruppe sollten unter Hinweis auf konstruktive Alternativen begründet werden. Mehrheitsentscheidungen gegen eine Gruppe sind im Protokoll zu erläutern.