Wegen der hohen Investitionskosten war eine Abschaffung auch der Abwasserbeiträge nicht möglich

November 2006 hat folgenden Wortlaut:

In Beantwortung einer Resolution der Bürgerallianz Thüringen e.V. hat die Thüringer Staatskanzlei u. a. mitgeteilt, dass zum 1. Januar 2005 die Wasserbeiträge abgeschafft wurden. Wegen der hohen Investitionskosten war eine Abschaffung auch der Abwasserbeiträge nicht möglich. (vgl. Schreiben der Thüringer Staatskanzlei vom 16. Oktober 2006, AZ: 21/Schm - 412)

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt die dargestellte Auffassung im Schreiben der Thüringer Staatskanzlei vom 16. Oktober 2006, wonach wegen der hohen Investitionskosten eine Abschaffung auch der Abwasserbeiträge nicht möglich war, die Auffassung der Thüringer Landesregierung wieder? Inwieweit weicht die von der Thüringer Staatskanzlei vertretene Auffassung von der Auffassung der Thüringer Landesregierung ab?

2. Inwieweit ist die Höhe von Investitionskosten bei verfassungsrechtlichen und rechtlichen Entscheidungen und Abwägungen hinsichtlich einer von Bedeutung?

Wie wird diese Auffassung seitens der Landesregierung begründet?

3. Aufgrund welcher Untersuchungen, Studien, Erhebungen oder anderen Verfahren ist die Landesregierung zur Auffassung gekommen, dass die hohen Investitionskosten eine Abschaffung der Abwasserbeiträge nicht ermöglichen?

4. Welche Modellberechnungen wurden von der Landesregierung veranlasst, um die Folgen für die Abwassergebühren bei der Nichterhebung von Abwasserbeiträgen zu ermitteln? Aus welchen Gründen wurde möglicherweise auf derartige Modellberechnungen verzichtet?

5. Wie hoch sind in der Stadt Erfurt (hier werden erhoben) die theoretisch beitragsfähigen Investitionskosten im Zeitraum der laufenden Globalberechnung und wie belasten diese Investitionskosten durch die Nichterhebung von Abwasserbeiträgen die Abwassergebühren?

6. In welchen Bundesländern werden gegenwärtig keine Abwasserbeiträge erhoben und wie wird dies in diesen Bundesländern begründet?

12. Januar 2007

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Dezember 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: ja

Zu 2.: Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit der kommunalen Aufgabenträger stand diesen nach alter Rechtslage die Möglichkeit einer umfassenden Beitragsfinanzierung zur Verfügung. Ein diesbezüglicher Verzicht und die einhergehende Rückzahlung von Beiträgen führen bei den Aufgabenträgern zu Aufkommensausfällen, die ausweislich des bekannten Rechtsgutachtens von Herrn Prof. Dr. Kirchhof vom Land auszugleichen sind.

Zu 3.: Aufgrund von verschiedenen Abfragen ist bekannt, dass die kommunalen Aufgabenträger per 31. Dezember 2002 im Bereich Wasser 897 Millionen Euro und im Bereich Abwasser 2,675 Milliarden Euro investiert haben. Über die mit der Abschaffung der Wasserbeiträge nach § 7 Abs. 2 i. V.m. § 21a Abs. 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz und der Einführung der Privilegierungen im Abwasserbereich nach § 7 Abs. 7 i.V.m. § 21a Abs. 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz verbundenen Erstattungsleistungen hinaus sind weitere Leistungen des Landes angesichts der Haushaltslage nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.

Zu 4.: Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen.

Zu 5.: Der Kommunalaufsichtsbehörde liegen hierzu keine geeigneten Unterlagen vor.

Zu 6.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.