Wohnen

Erfahrungen mit der Anwendung der Thüringer Rundfunkgesetzes Seite 10

I. Fernsehen C Erfahrungen mit der Anwendung des Thüringer Rundfunkgesetzes

I. Fernsehen

Mit dem Thüringer Rundfunkgesetz vom 4. Dezember 1996 änderten sich die Bedingungen für die Zulassung von TVFrequenzen an private Veranstalter. Die Nutzung ist somit nicht mehr einzig auf bundesweite Veranstalter von Vollprogrammen beschränkt, sondern ermöglicht auch eine Zuordnung zu Veranstaltern von Spartenprogrammen, regionale und lokale Veranstalter sowie Mischformen (§ 5 Abs. 2 TRG). TV-Frequenzen

Die Thüringer Landesmedienanstalt bereitete nach des Thüringer Rundfunkgesetzes noch im Dezember 1996 eine erneute Ausschreibung der bestehenden TVFrequenzen vor. Im Ergebnis zeigte sich jedoch, dass hier wegen der allgemeinen Marktsituation keine geeigneten Interessenten gefunden werden konnten, so dass diese Frequenzen bislang ungenutzt geblieben sind.

Bis Ende 1996 war die regionale und lokale Rundfunklandschaft Thüringens ausschließlich von Fernsehtextprogrammen geprägt, die als eigenständige Programmart zugelassen und in einem eigenen Kabelkanal verbreitet wurden. Lokales und regionales Fernsehen war dagegen unzulässig. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der lokale Fernsehtext zu einer wichtigen Säule der Thüringer Rundfunklandschaft mit unterschiedlichen Angeboten in 162 Kabelnetzen.

Fernsehtext

Seit In-Kraft-Treten des Thüringer Rundfunkgesetzes im Dezember 1996 werden auch lokale und regionale Fernsehprogramme zugelassen und in den örtlichen Kabelnetzen ausgestrahlt. Für eine Übergangszeit genießen die alten Fernsehtext-Lizenzen Bestandsschutz. Bei Vorliegen der entsprechenden medienrechtlichen Voraussetzungen können diese sogar auf die Veranstaltung von lokalem Fernsehen ausgeweitet werden.

Fernsehprogramme

Bislang erhielten folgende Veranstalter in Thüringen eine Zulassung für die Veranstaltung lokaler Fernsehprogramme im Kabel: lokale Fernsehprogramme im Kabel

a) Veranstalter mit mehr als 10. Fernsehen

- TV-Altenburg

- Gotha TV

- TVM-Lokalfernsehen Eisenach

b) Veranstalter mit weniger als 10.000 angeschlossenen Wohneinheiten (WE):

- Saale-Info-Kanal

- SÖM-TV

- Sonneberger Regionalfernsehen (SRF)

- Kabel Plus

- Interessengemeinschaft Regional-TV Ohrdruf-Apfelstädtaue

- SON-TV

- Bad Berka TV

- Lokalfernsehen Königsee

- Stadtkanal Steinach

- Interessengemeinschaft Antenne Floh-Tennelberg

- Infokanal Wandersleben

- Antennengemeinschaft Volkmannsdorf Rossberg aufgenommen, das darüber hinaus in alle, im Verbreitungsgebiet befindlichen Breitbandkabelnetze, eingespeist wird. Werratal-TV veranstaltet bereits seit 1997 in den Kabelnetzen des Werratals zwischen Schmalkalden, Meiningen und Bad Salzungen ein lokales Fernsehprogramm. lokales terrestrisches Fernsehen

Die Thüringer Landesmedienanstalt beobachtete entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages die Entwicklung des lokalen Fernsehens in Thüringen. Diesbezüglich sei insbesondere auf die Broschüre Lokales Fernsehen in Thüringen 1999 - eine Programmanalyse der Thüringer Landesmedienanstalt (TLMSchriftenreihe Band 9) hingewiesen, in der erstmals lokale Fernsehsender in Thüringen vergleichend erfasst, beschrieben und bewertet werden.

TLM-Studie zum lokalen Fernsehen Wesentliche Aussagen dieser Studie sind unter anderem:

- Von 1996 bis 1999 hat sich in Thüringen eine vielfältige Lokalfernsehlandschaft mit einer differenzierten, überaus heterogenen Struktur und einer Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltertypen sowie einem breiten Angebotsspektrum entwickelt.

- Ein bestehender ausgeprägter Lokalbezug der Informationssendungen konnte nachgewiesen werden.

- Konzeption und Umfang der Angebote sind je nach verbreitungstechnischen Voraussetzungen verschieden. In der Tendenz nimmt sowohl die Programm- als auch die Informationsleistung mit steigender technischer Reichweite zu.

- Struktur und Gestaltung der zur Analyse herangezogenen Sendungen sind informationsorientiert.

Aussagen C Erfahrungen mit der Anwendung der Thüringer Rundfunkgesetzes Seite 12

I. Fernsehen

- In der journalistischen Aufbereitung sowie Gestaltung und Präsentation der Fernsehsendungen liegt noch Entwicklungspotenzial.

- Die Zulassungspraxis in den Klein- und Kleinstnetzen ist zu überdenken, da sich Zulassungen nach § 64 TRG (Ausdehnung von Fernsehtext auf Lokalfernsehen mit Bewegtbildangebot) eher negativ auf Umfang und Qualität des Programms auswirken. Im Rahmen der Neuausschreibungen soll daher der Trend zu größeren Einheiten und die Ausdehnung des Verbreitungsgebiets der größeren Stadtsender auf ihr regionales Umfeld (Beispiel Werratal-TV) unterstützt und ferner eine Sendelizenz nur bei geeigneter Programmkonzeption erteilt werden.

- Ein grundlegendes Problem stellen kostenfreie sogenannte Fremdsendungen dar. Diese sind zwar vorteilhaft für das Programmvolumen der Sender, weisen jedoch keinen Lokalbezug auf, was zu Akzeptanzverlusten führt.

Diesbezüglich wird unter anderem vorgeschlagen, die strukturierte Wiederholung von Sendungen einzuführen, damit diese für den Zuschauer im Tagesablauf flexibel nutzbar sind.

Weiterhin könnten die lokalen Sender untereinander verstärkt kooperieren und somit eigene Programme vielfältig und interessant ergänzen.

- Es ist abzuwarten, ob sich lokale Programme in Thüringen langfristig finanzieren lassen.

Die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet wird daher aufmerksam beobachtet und begleitet.

Insgesamt gesehen ist festzuhalten, dass Thüringen über ein reichhaltiges und vielfältiges Angebot an lokalen Fernsehveranstaltern und Fernsehtextanbietern mit hoher Akzeptanz verfügt.

Fazit: