JVA

Jugendliche haben nach ihrer Haftentlassung oftmals Probleme aufgrund ihrer fehlenden oder unvollständig ausgeprägten Eigenkompetenzen und sozialen Kompetenzen, ihrer Unerfahrenheit im Umgang mit infrastrukturellen Voraussetzungen vor Ort sowie wegen ihrer unzureichend entwickelten Fähigkeiten im Umgang mit Geld. Nicht wenige junge Haftentlassene sind infolge der von ihnen begangenen Straftaten verschuldet. Hinzu kommt, dass Jugendliche aus Gründen fehlender Ausdauer häufig bereits begonnene Maßnahmen wieder abbrechen.

Die in der Antwort zu Frage 118 genannten spezifischen Unterstützungsangebote für jugendliche Inhaftierte stehen auch jugendlichen Rückfalltätern zur Verfügung.

Inwiefern sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Präventions- und Resozialisierungsaktivitäten im Bereich Jugendstrafvollzug auszubauen?

Im Hinblick darauf, dass bei Jugendstrafgefangenen eine Zunahme der Gewaltbereitschaft, der Sucht- und Drogenabhängigkeit, der psychischen Erkrankungen sowie der Bildungsdefizite zu beklagen ist, sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Präventions- und Resozialisierungsaktivitäten im Bereich des Jugendstrafvollzugs (weiter) auszubauen.

VI. Frauen als Gefangene in Thüringer Justizvollzugsanstalten und Frauen aus Thüringen in Justizvollzugsanstalten anderer Bundesländer (Beantwortung soweit noch nicht im Rahmen der Antworten auf übrige Fragestellungen berücksichtigt; bitte vorangestellten Hinweis eingangs der Fragenliste der Großen Antrage beachten)

Zur Haft- und Unterbringungssituation:

Wie viele Haftplätze stehen für Frauen aus Thüringen in Einrichtungen in Thüringen und in anderen Bundesländern im offenen bzw. geschlossenen Vollzug zur Verfügung (bitte Norm-, Maximal- und Notbelegungskapazität ausweisen)?

Die weiblichen Gefangenen aus Thüringen werden aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit Sachsen in der Teilanstalt Reichenhain der JVA Chemnitz untergebracht. Die Anzahl der für weibliche Gefangene aus Thüringen in Sachsen bereitgehaltenen Haftplätze wurde vertraglich nicht beziffert. Es gab und gibt daher weder eine Norm- noch eine Maximal- noch eine Notbelegungskapazität für die in Sachsen unterzubringenden weiblichen Gefangenen aus Thüringen.

In der sanierten JVA Gera stehen seit Juni 1999 acht Haftplätze für weibliche Transportgefangene zur Verfügung.

Für den Vollzug der Freiheitsstrafe an weiblichen Gefangenen stehen in Thüringen 15 Haftplätze im offenen Vollzug in der JVA Untermaßfeld zur Verfügung.

Wie hat sich die Haft- und Unterbringungssituation in den Einrichtungen (z.B. bauliche und Belegungssituation, Arbeitssituation, medizinische Versorgung) entwickelt?

Seit der Schließung der JVA Stollberg im Mai 2001 hat sich die Unterbringungssituation der weiblichen Gefangenen aus Thüringen verbessert, da sie sich seitdem in der kernsanierten Teilanstalt Reichenhain der JVA Chemnitz befinden.

Da die weiblichen Gefangenen aus Thüringen gemeinsam mit den weiblichen Gefangenen aus Sachsen im Sächsischen Justizvollzug untergebracht sind, können ihnen dort angesichts der höheren Gesamtzahl an weiblichen Gefangenen bessere Behandlungs- und bessere schulische und berufliche Förderungsmöglichkeiten angeboten werden. Junge weibliche Gefangene haben die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zu erwerben und ein Berufsvorbereitungsjahr zu absolvieren. Darüber hinaus gibt es dort folgende Berufsausund Fortbildungsmöglichkeiten für weibliche Gefangene: Handelsfachpackerin, Modenäherin, Erwerb des Europäischen Computerführerscheins, Weiterbildung zur Bauten- und Objektbeschichterin, verschiedene Kurse im Bereich des Gaststättengewerbes.

Im August 2002 wurde in der Abteilung für offenen Vollzug der JVA Chemnitz eine Mutter-Kind-Abteilung für fünf Frauen mit ihren bis zu drei Jahre alten Kindern fertig gestellt, die im Bedarfsfall auch von weiblichen Gefangenen aus Thüringen in Anspruch genommen werden kann, sofern die betreffenden Gefangenen für den offenen Vollzug geeignet sind.

Im Jahr 2004 wurde in der JVA Dresden eine sozialtherapeutische Abteilung für weibliche Gefangene eröffnet, die auch von weiblichen Strafgefangenen aus Thüringen, bei denen eine sozialtherapeutische Behandlung nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 angezeigt ist, genutzt werden kann.

Die medizinische Versorgung der weiblichen Gefangenen in der Teilanstalt Reichenhain der JVA Chemnitz wird von einem hauptamtlichen Anstaltsarzt und einer vertraglich verpflichteten Gynäkologin sichergestellt.

Für die in der offenen Vollzugsabteilung der JVA Untermaßfeld seit Januar 2004 untergebrachten weiblichen Gefangenen ist die Berufsbildungsmaßnahme Gartenflor mit 15 Bildungsplätzen eingerichtet.

Wie ist dies vor dem Hintergrund des Strafvollzugsgesetzes zu bewerten?

Die Haft- und Unterbringungssituation der weiblichen Gefangenen aus Thüringen entspricht den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes. Nach § 150 können die Länder u.a. für den Frauenvollzug länderübergreifende Vollzugsgemeinschaften bilden.

Wie haben sich die Haft- bzw. Unterbringungszahlen entwickelt? Wie hat sich die durchschnittliche Haftdauer entwickelt?

Es können nur Angaben über die in Thüringer Vollzugseinrichtungen untergebrachten weiblichen Gefangenen gemacht werden. Angaben über die Haft- und Unterbringungszahlen des Freistaats Sachsen liegen nicht vor.

Welche Gründe sind für die Entwicklung der Haft- und Unterbringungszahlen sowie der Haftdauer im Anfragezeitraum erkennbar? Inwiefern hat die Spruch- und Anordnungspraxis der Gerichte und Behörden Auswirkungen?

Die steigenden Haft- und Unterbringungszahlen bei weiblichen Gefangenen dürften auf eine Zunahme der Gewaltbereitschaft, der Sucht- und Drogenabhängigkeit, der psychischen Erkrankungen sowie der Bildungsdefizite zurückzuführen sein.

Welche Entwicklung ist hinsichtlich der Haftzahlen und der Haftdauer für die nächsten (drei) Jahre prognostizierbar?

Die geringe Anzahl erschwert eine zuverlässige Prognose; im Hinblick auf die unter Frage 125 genannten Gesichtspunkte wird ein weiterer Anstieg erwartet.

Zu frauenspezifischen Aspekten der Haftsituation:

Wie unterscheidet sich allgemein die Haft- und Unterbringungssituation von Frauen von der männlicher Gefangener, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben?

Nach § 140 Abs. 2 Satz 1 sind Frauen getrennt von Männern in besonderen Frauenanstalten unterzubringen. Nach § 142 sollen in Anstalten für Frauen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können. Ansonsten gibt es keine Unterschiede zwischen der Haft- und Unterbringungssituation von Frauen und Männern.

Wie stellt sich die Situation schwangerer Frauen im Justizvollzug dar? Welche spezifischen Hilfs- und Unterstützungsangebote gibt es für diese Betroffenengruppe?

§ 76 regelt die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft wie folgt:

Bei einer Schwangeren oder einer Gefangenen, die unlängst entbunden hat, ist auf ihren Zustand Rücksicht zu nehmen. Die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter über die Gestaltung des Arbeitsplatzes sind entsprechend anzuwenden. Die Gefangene hat während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und auf Hebammenhilfe in der Vollzugsanstalt. Zur ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft gehören insbesondere Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft sowie Vorsorgeuntersuchungen einschließlich der laborärztlichen Untersuchungen. Zur Entbindung ist die Schwangere in ein Krankenhaus außerhalb des Vollzuges zu bringen. Ist dies aus besonderen Gründen nicht angezeigt, so ist die Entbindung in einer Vollzugsanstalt mit Entbindungsabteilung vorzunehmen. Bei der Entbindung wird Hilfe durch eine Hebamme und, falls erforderlich, durch einen Arzt gewährt.

Wie stellt sich die Situation von (allein erziehenden) Frauen im Justizvollzug und ihrer Kinder dar, z.B. hinsichtlich der Regelungen zu Besuchszeiten? Welche Unterschiede gibt es mit Blick auf das Alter der (mit-)betroffenen Kinder (bis Vollendung 2./6./12./18. Lebensjahr)? Weibliche Strafgefangene aus Thüringen mit ihren bis zu drei Jahre alten Kindern können in der offenen Mutter-Kind-Abteilung der JVA Chemnitz untergebracht werden, sofern sie den Anforderungen des offenen Vollzuges genügen. Falls sie sich hierfür nicht eignen, beantragt das Thüringer Justizministerium bei einer anderen Landesjustizverwaltung deren Übernahme in die Mutter-Kind-Abteilung einer Vollzugsanstalt des geschlossenen Vollzuges. Die Besuchszeiten richten sich nach der Hausordnung der jeweiligen Vollzugsanstalt.

Welche spezifischen Maßnahmen der Frauenförderung gibt es im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung?

Im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden die Interessen der weiblichen Gefangenen an frauenspezifischen Bildungsmaßnahmen besonders berücksichtigt.

Für die weiblichen Gefangenen in der offenen Vollzugsabteilung der JVA Untermaßfeld ist die Berufsbildungsmaßnahme Gartenflor eingerichtet worden.