Rehabilitation

Werden in Thüringen spezielle Entzugsprogramme, Therapien und Eingliederungshilfen für Jugendliche angeboten, wie werden diese Angebote angenommen und wie werden sie durch das Land gefördert?

Im Asklepios Fachklinikum Stadtroda gibt es eine Station, die sich vorwiegend der Betreuung Jugendlicher ab dem 15. Lebensjahr und junger Erwachsener mit einer Abhängigkeit von illegalen Drogen und Alkohol widmet. Der Freistaat Thüringen beteiligte sich mit 4,5 Millionen Euro am Bau des neuen Bettenhauses für die Suchtabteilung des Klinikums.

In Wolfersdorf gibt es ein Sozialpädagogisches Jugendzentrum mit 32 Plätzen für Jugendliche von 12 bis 21

Jahren, die besonders gravierende psychische und Verhaltensauffälligkeiten einschließlich einer erheblichen Drogenproblematik aufweisen. Rückersdorf bietet eine pädagogisch-therapeutische Jugendwohngruppe für acht männliche Jugendliche mit Suchtproblemen zwischen 14 und 18 Jahren (in Ausnahme auch 12 bis 21 Jahre). Hinzukommen die Bausteine betreutes Übergangswohnen und betreutes Einzelwohnen mit jeweils acht Plätzen. In Lehesten arbeitet ein Pädagogisch-therapeutisches Zentrum Grenzland für 32 suchtgefährdete und abhängige Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren. Die Finanzierung dieser pädagogisch-therapeutischen Jugendeinrichtungen erfolgt nach dem SGB VIII. 51. Bestehen in Thüringen gesonderte Hilfsprogramme für suchtbelastete Familien, wie werden diese Programme angenommen und wie unterstützt das Land solche Programme?

In Thüringen wird ein spezielles Hilfsprogramm für Kinder aus suchtbelasteten Familien vorgehalten. Dieses Projekt wird von den Familien bzw. Kindern sehr gut angenommen. Es ist verbunden mit sozialpädagogischer Beratung und Begleitung sowie nötigenfalls Vermittlung von anderen Hilfen des Netzes von Jugendhilfe, Gesundheitsdiensten und Sozialhilfe. Das Land Thüringen unterstützt das Projekt durch finanzielle Förderung. (siehe Antwort auf Frage 29)

Im Rahmen der Suchtselbsthilfearbeit bietet die Thüringer Landesstelle für Suchtfragen seit vielen Jahren kontinuierlich Fortbildungswochenenden zu unterschiedlichen Themen an. Bei der Themenauswahl wurde in den letzten Jahren insbesondere auf die Problematik von Angehörigen eingegangen; wie bereits in der Antwort auf Frage 46 ausgeführt, besteht eine Vielzahl von Selbsthilfegruppen für Angehörige.

Die Thüringer Fachkliniken bieten spezielle Angebote für Eltern mit Kindern in ihren Therapiekonzepten an.

Die Einbindung von Angehörigen wird immer stärker forciert, so werden u.a. regelmäßig Angehörigentage durchgeführt, um den Familienmitgliedern bei der Bewältigung der Situation Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

52. Welche Hilfe- und Begleitmaßnahmen im Anschluss an Entzug und Therapie (psychische Stabilisierung, Lebenshilfe in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit) existieren in Thüringen und wie werden diese durch das Land gefördert?

Nach einer Entzugsbehandlung/medizinischen Rehabilitation besteht für den Rehabilitanden die Möglichkeit einer sogenannten Reha-Nachsorge. Dies sind von der Rentenversicherung finanzierte psychotherapeutische Einzel- und Gruppenangebote in den jeweiligen Suchtberatungsstellen. Weiter gibt es, wie bereits in Frage 47 beantwortet, in Thüringen Angebote im betreuten Wohnen, Arbeits- und Beschäftigungsprojekte sowie Freizeitangebote im Rahmen der Tätigkeiten der Beratungsstellen und der Selbsthilfeprojekte.

Es wurden und werden einzelne Modellprojekte von der Landesregierung gefördert.

53. Welche Maßnahmen zur psychischen Stabilisierung und Rehabilitation (Reintegration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt) können Suchtkranke innerhalb einer Therapie in Thüringen in Anspruch nehmen?

Alle Thüringer Fachkliniken haben im Rahmen der medizinischen Rehabilitation die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zum Ziel. Ihre Therapiemaßnahmen beinhalten z. B. die internistische, neurologische sowie psychiatrische Behandlung aller Folgeschäden, insbesondere auch der Erkrankungen des Bewegungsapparates, verschiedene Methoden der Psychologie wie Einzel- und Gruppentherapie, kommunikative Bewegungstherapie, Musiktherapie, Maltherapie, autogenes Training, konzentrative Entspannung, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie. Zudem werden u.a. angeboten: Motivationsgruppenarbeit, Rückfallprävention und -bewältigung, Paartherapie, Eltern-Kind-Behandlung, Gestaltungstherapie, Dienstaufgaben, Sport und Spiel, Selbsthilfe, Freizeittherapie, Reittherapie, Sozialberatung, Angehörigenarbeit, Ehemaligentreffen.

Im Maßregelvollzug Hildburghausen sind schwerpunktmäßig suchtkranke Straftäter untergebracht. Diese können alle üblichen während der Entwöhnungstherapie angebotenen Therapiemaßnahmen und Hilfen erhalten. Dazu zählen Einzel- und Gruppenpsychotherapie mit suchtspezifischen sowie kriminalpräventiven Schwerpunkten, Sozialtherapie, Arbeitstherapie, Sport- und Bewegungstherapie einschließlich der Erprobung von Therapiefortschritten in der Realität.

In sozialtherapeutischen Wohnheimen und Übergangswohnheimen sowie Tagesstätten der Eingliederungshilfe nach den §§ 53, 54 ff. SGB XII erhalten suchtkranke Menschen, die aufgrund einer meist langwierigen Abhängigkeit von einer Substanz (i. d. Regel Alkohol) an Folgekrankheiten leiden und dadurch mehrfach beeinträchtigt sind, Hilfe zur Reintegration in die Gesellschaft. Suchtkranke sollen in diesen Einrichtungen lernen ihr Leben zu strukturieren, den Alltag sinnvoll zu gestalten und unabhängig von fremden Hilfen zu werden. Die Konzepte der Wohnheime und Tagesstätten umfassen Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, zur Teilhabe in Arbeit und Gesellschaft und zur Verbesserung der persönlichen psychosozialen Situation.

54. Welche Rückfallquoten liegen für die ambulante und für die stationäre Behandlung vor und wie haben sich diese seit 1995 entwickelt (Bitte getrennt nach ambulanter und stationärer Behandlung darstellen)?

Die Thüringer Suchthilfestatistik gibt keine Auskunft über die sogenannten Rückfallquoten in den Einrichtungen der Suchthilfe in Thüringen.

Drogenkriminalität

Wie viele Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden im vergangenen Jahr im Getränkehandel, an Tankstellen, in der Gastronomie und in Diskotheken in Thüringen verzeichnet und wie entwickelte sich die Zahl der Verstöße in den Jahren seit 1995 (Darstellung bitte getrennt nach Jahren)?

Zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz in Form von Ordnungswidrigkeiten liegen genaue statistische Daten nicht vor. Anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik sind nur Straftaten (Fälle) gegen Bestimmungen zum Schutz der Jugend darstellbar. Diese haben sich seit 1995 wie folgt entwickelt:

Eine weitere Differenzierung ist auf Grund des Erfassungsrasters nicht möglich.

56. Wie bewertet die Landesregierung diese Verstöße und was unternimmt sie, um solche Verstöße zu verhindern?

Jegliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden grundsätzlich als unakzeptabel abgelehnt. Durch entsprechende Maßnahmen der Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Qualifizierung von Multiplikatoren bzw. Unternehmen und deren Mitarbeitern wirkt die Landesregierung diesen Verstößen entgegen.

57. Wie haben sich die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz nach § 29 (Anbau, Herstellung und Besitz, Abgabe, illegaler Handel und Schmuggel) in Thüringen seit 1995 entwickelt (Darstellung bitte getrennt nach Jahren)?

Die allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, gemäß § 29 sind von 538 Fällen 1995 auf 5 839 Fälle 2004 stetig angestiegen. Im Jahre 2005 ist mit 5 156 Fällen erstmals ein nennenswerter Rückgang zu verzeichnen.

Wie viele dieser Verstöße entfallen auf die Abgabe an Minderjährige sowie den Besitz bzw. Handel in nicht geringer Menge?

Der strafrechtlich zu verfolgende Tatbestand, Abgabe an Minderjährige, § 29a Abs. 1 fordert, dass die Abgabe als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahre vollzogen wird. Stellt man die erfassten Fallzahlen der sogenannten Konsumentendelikte (allgemeine Verstöße) Erwerb, Besitz, Abgabe der Tatverdächtigen unter 18 Jahren denen der registrierten Zahlen Abgabe an Minderjährige gegenüber, so wird eine Diskrepanz deutlich. Eine wirklichkeitsnahe Wertung ist in der Praxis schwer möglich. Bezug nehmend auf die zurückliegenden Jahre, liegen folgende statistische Zahlen vor:

Wie viele Verstöße gegen das nach § 29 wurden von bereits in Erscheinung getretenen Personen begangen?

Die Anzahl der wegen Verstößen gegen § 29 bereits in Erscheinung getretenen Personen ist von 56

Personen im Jahr 1995 auf inzwischen 1 882 Personen im Jahr 2005 angestiegen.

60. Wie viele dieser Verstöße entfallen dabei auf die wiederholte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie den wiederholten Besitz bzw. illegalen Handel in nicht geringer Menge?