Krankenhaus

Leider sieht die Praxis anders aus und Informationen aus Landesbehörden bestätigen dieses leider deutlich. Um weitere Irritationen bei Betroffenen zu vermeiden und um ihnen Klarheit zu geben, frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge wurden in den letzten drei Jahren insgesamt bearbeitet (bitte einzeln nach Jahren auflisten)?

2. Wie viele Anträge wurden davon in der von der Landesregierung als durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 16 bis 20 Arbeitstagen angegebenen Frist bearbeitet (bitte Einzelauflistung der letzten drei Jahre)?

3. Bei wie vielen Anträgen lag die Bearbeitungsdauer über der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 16 bis 20 Arbeitstagen (bitte Einzelauflistung der letzten drei Jahre sowie Unterteilung in fünf Tagesabständen bzw. 20 bis 25; 25 bis 30; 30 bis 35 usw.)?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass mit mehr als 2 000 Euro bearbeitet werden, obwohl mittlere und untere Einkommensgruppen sehr häufig nicht mal über 2 000 Euro Monatseinkommen verfügen? Hält sie die Vorgehensweise der vorrangigen Bearbeitung für angemessen, wenn ja, warum?

5. Welche Maßnahmen meint die Landesregierung, wenn sie in der Beantwortung von Frage 2 der Kleinen Anfrage 1045 antwortet, dass diese sowohl in personeller als auch in organisatorischer Form durchgeführt worden sind (bitte genaue Erläuterung der Maßnahmen und der konkreten Auswirkung)?

6. Worauf stützt die Landesregierung ihre Vermutung, dass es durch verzögerte Bearbeitung von Anträgen nicht zu prekären finanziellen Situationen bei Betroffenen geführt hat?

7. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, dass es keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung der festgesetzten Beihilfe innerhalb einer bestimmten Frist gibt? Sieht sie hier Handlungsbedarf, wenn ja, wie sieht der aus und wann wird gehandelt? Wenn nein, wie begründet sie das vor dem Hintergrund, dass es sich hier um Gelder von Betroffenen handelt, die bereits vor längerer Zeit in finanzielle Vorleistung gegangen sind?

8. Februar 2007

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. Januar 2007 wie folgt beantwortet:

Bei insgesamt 116 495 Anträgen lag die Bearbeitungszeit über der Frist von 20 Arbeitstagen. Die Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Zu 4.: Die bevorzugte Bearbeitung von Anträgen mit mehr als 2 000 Euro erfolgt gerade im Hinblick auf mittlere und untere Einkommensgruppen. Erfahrungsgemäß in dieser Größenordnung Rechnungen mit hohen Beträgen, wie z. B. Krankenhausabrechnungen. Die Betroffenen sollen in diesen Fällen schnellstmöglich die Beihilfeleistungen erhalten. Für Anwärter und in Elternzeit befindliche Beamte liegt die Antragsgrenze bei 500 Euro für eine bevorzugte Bearbeitung.

Bei niedrigeren Rechnungen hat jeder Beihilfeberechtigte die Möglichkeit, diese regelmäßig ab einem Gesamtbetrag von 200 Euro zur Erstattung einzureichen. Diese Antragsgrenze erscheint auch für mittlere und untere Einkommensgruppen nicht zu hoch.

Zu 5.: Organisation und Geschäftsbetrieb der Beihilfestelle wurden von Juli bis September 2006 einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Aufgrund des Ergebnisses wurde zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten ein personeller und organisatorischer Maßnahmekatalog erstellt. Hierzu gehören:

1. andere Geschäftsverteilung bei neuer Außenstellenleitung,

2. sachbereichsbezogene Stapelbearbeitung (statt alphabetischer Zuordnung),

3. bessere statistische Überwachung der Arbeitsrückstände,

4. dezentrale Aktenhaltung,

5. Verlagerung der Widerspruchsstelle von Erfurt nach Stadtroda,

6. Einführung eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems.

Diese Maßnahmen haben in der Beihilfestelle bereits zu einer effizienteren Arbeitsweise und damit zu einem Abbau der Arbeitsrückstände und schließlich zu einer Qualitätssteigerung geführt.

Durch die Maßnahme zu Nummer 1 wurden die Befugnisse der Leitung vor Ort in Stadtroda gestärkt. Die sachbereichsbezogene Stapelbearbeitung wurde im Oktober 2006 eingeführt. Hiermit wird eine gleichmäßige Verteilung und Abarbeitung der eingehenden Beihilfeanträge erreicht. Auch durch eine maschinelle anstatt der bisherigen manuellen statistischen Überwachung der Arbeitsrückstände kann einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten durch entsprechende Maßnahmen schneller entgegengewirkt werden.

Durch die dezentrale Aktenhaltung soll eine Vereinfachung und Beschleunigung des Postlaufs bewirkt werden. Es ist beabsichtigt diese Maßnahme sowie die Verlagerung der Widerspruchsstelle von Erfurt nach Stadtroda (um so das Fachwissen der Widerspruchsbearbeiter besser zu nutzen) schnellstmöglich im Jahr 2007 umzusetzen.

Zu 6.: Es sind keine Fälle bekannt, in denen es durch verzögerte Bearbeitung von Anträgen zu prekären finanziellen Situationen bei den Betroffenen gekommen ist. Soweit Antragsteller in der Vergangenheit auf finanzielle Schwierigkeiten hingewiesen haben, wurde trotz der in Frage 4 genannten Grenze durch eine Einzelfallregelung Abhilfe geschaffen.

Zu 7.: Gewöhnlich haben die Beihilfeberechtigten zur Begleichung ihrer Rechnungen Zahlungsfristen von zwei bis vier Wochen. Da die Bearbeitungszeit in der Beihilfestelle derzeit drei bis vier Wochen beträgt, sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf.