Investition

Die Straßenbaumaßnahmen dienen dabei sowohl einer besseren Verkehrsanbindung der gesamten Region an das überregionale Straßennetz, als auch der deutlichen Entlastung der Einwohner von Durchfahrtsverkehr. Durch den Neubau der BAB 71 und die damit einhergehende Neuordnung von Verkehrsströmen erscheint es notwendig, bestehende Verkehrswege zu evaluieren und ggf. neu zu ordnen.

Angesichts zahlreicher Diskussionen über Planungsstand und Finanzierbarkeit bestimmter Maßnahmen frage ich die Landesregierung:

1. Welchen planungsrechtlichen Stand hat der Lückenschluss der BAB 71 zwischen Sömmerda Ost und dem Schmücketunnel?

2. Ist die Finanzierung des o. g. Streckenabschnitts bereits abgesichert, falls nein, welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, dieses Ziel zu unterstützen?

3. Ist es zutreffend, dass im Zusammenhang mit die bestehende Lücke zwischen Griefstedt und Leubingen durch die Wiederherstellung der alten Landesstraße zwischen beiden Orten - als Verlängerung der L 2134 und Zubringer des südlichen Kyffhäuserkreises und des Nordkreises Sömmerda an die BAB 71 - wieder geschlossen wird?

Wann werden diesbezüglich weitere Maßnahmen eingeleitet?

4. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumfahrung Sömmerda?

a) Hält die Landesregierung diese Ortsumfahrung für notwendig?

b) Ist eine Finanzierung der Ortsumfahrung sichergestellt?

c) Falls ja, wann wird mit Baurecht gerechnet?

d) Welchen Streckenverlauf favorisiert die Landesregierung?

e) Wann wird mit ersten Baumaßnahmen bzw. deren Abschluss zu rechnen sein?

5. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumfahrung Kölleda?

a) Hält die Landesregierung diese Ortsumfahrung für notwendig?

b) Ist eine Finanzierung der Ortsumfahrung sichergestellt?

c) Falls ja, wann wird mit Baurecht gerechnet?

d) Welchen Streckenverlauf favorisiert die Landesregierung?

e) Wann wird mit ersten Baumaßnahmen bzw. deren Abschluss zu rechnen sein?

7. März 2007

6. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumfahrung Straußfurt?

a) Hält die Landesregierung diese Ortsumfahrung für notwendig?

b) Ist eine Finanzierung der Ortsumfahrung sichergestellt?

c) Falls ja, wann wird mit Baurecht gerechnet?

d) Welchen Streckenverlauf favorisiert die Landesregierung?

e) Wann wird mit ersten Baumaßnahmen bzw. deren Abschluss zu rechnen sein?

7. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Ortsumfahrung Gebesee?

a) Hält die Landesregierung diese Ortsumfahrung für notwendig?

b) Ist eine Finanzierung der Ortsumfahrung sichergestellt?

c) Falls ja, wann wird mit Baurecht gerechnet?

d) Welchen Streckenverlauf favorisiert die Landesregierung?

e) Wann wird mit ersten Baumaßnahmen bzw. deren Abschluss zu rechnen sein?

8. Wie ist der aktuelle Planungsstand zu einer Ortsumfahrung Weißensee (Sömmerda Richtung Greußen)?

a) Hält die Landesregierung diese Ortsumfahrung für notwendig?

b) Ist eine Finanzierung der Ortsumfahrung sichergestellt?

c) Falls ja, wann wird mit Baurecht gerechnet?

d) Welchen Streckenverlauf favorisiert die Landesregierung?

e) Wann wird mit ersten Baumaßnahmen bzw. deren Abschluss zu rechnen sein?

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. März 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Linienführung für die BAB A 71 zwischen dem Autobahndreieck Oberröblingen und der Anschlussstelle Sömmerda-Ost wurde am 22. Juli 2002 durch den Bund bestimmt. Für den darin enthaltenen Teilabschnitt zwischen Sömmerda-Ost und dem provisorischen Anschluss an die B 85 südlich des Schmücketunnels wurde am 21. Dezember 2006 die Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Anhörungsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, beantragt.

Zu 2.: Der Bau des Autobahnabschnittes der A 71 zwischen der Anschlussstelle Sömmerda-Ost und dem provisorischen Anschluss an die B 85 ist im Investitionsrahmenplan 2006 bis 2010 des Bundes, der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen im Oktober 2006 vorgelegt wurde, enthalten. Die Finanzierung ist damit jedoch nicht gesichert, da die Mittelansätze in der Mittelfristigen Finanzplanung des Bundes von denen des Investitionsrahmenplans 2006 bis 2010 des Bundes abweichen. Der Bund ist daher aufgefordert, diese Abweichungen zu harmonisieren.

Zu 3.: Mit Verschiebung der ursprünglich am Kreuzungspunkt der A 71 mit der B 85 vorgesehenen Anschlussstelle Kölleda nach Leubingen tritt eine Änderung der Verkehrsverhältnisse ein. Derzeit wird geprüft, ob durch die Wiederherstellung einer Verbindung im Bereich der ehemaligen Landesstraße zwischen Leubingen und Griefstedt die Erreichbarkeit der Autobahn aus dem nördlichen Landkreis Sömmerda verbessert werden kann.

Zu 4.: a) ja

b) Der im Bau befindliche 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Sömmerda ist im Investitionsrahmenplan 2006 bis 2010 des Bundes enthalten. Für im Bau befindliche Projekte ist die Finanzierung gesichert.

Für den 2. Bauabschnitt ist die Finanzierung derzeit noch nicht gesichert.

c) Für den 2. Bauabschnitt der Ortsumgehung soll das Baurecht in einem Planfeststellungsverfahren erlangt werden, das entsprechend der bisher vorliegenden Planungen frühestens Ende 2008 eingeleitet werden kann. Alle weiteren Termine sind vom Verlauf dieses Verfahrens abhängig und können derzeit noch nicht benannt werden.

d) Die benannte Fortführung soll vom Ende des 1. Bauabschnitts bis zum Anschluss an die Landesstraße L 1054 in Richtung Weißensee erfolgen.

e) Der im Bau befindliche Abschnitt soll bis Ende 2009 verkehrswirksam werden. Über den Bau des 2.

Bauabschnittes können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.

Zu 5.: a) ja

b) Die Ortsumgehung Kölleda ist nicht im Investitionsrahmenplan 2006 bis 2010 des Bundes enthalten.

Die Finanzierung ist damit nicht gesichert.

c) Derzeit sind hierzu keine verbindlichen Aussagen möglich.

d) Die sich in Auswertung der Umweltverträglichkeitsstudie und Verkehrsuntersuchung ergebende Streckenführung sieht eine nördliche Umfahrung als Verbindung zwischen den Bundesstraßen B 85 und B 176 mit Zubringerfunktion zur BAB A 71, Anschlussstelle Kölleda, vor.

e) Derzeit sind hierzu keine verbindlichen Aussagen möglich.

Zu 6.: a) Ja; die vorbereitenden Arbeiten an der Planung der Ortsumgehung Straußfurt haben gezeigt, dass eine Planung als Einzelmaßnahme nicht effektiv ist. Deshalb ist vorgesehen, die Leistungsfähigkeit der DEGES zu nutzen und die B 4 von Erfurt bis Sondershausen mit den drei Ortsumgehungen Straußfurt, Gebesee und Greußen zusammen planen zu lassen.

b) Die Ortsumgehung Straußfurt ist nicht im Investitionsrahmenplan 2006 bis 2010 des Bundes enthalten. Die Finanzierung ist somit nicht gesichert.

c) Derzeit sind hierzu keine verbindlichen Aussagen möglich.

d) Im Ergebnis des durchgeführten Raumordnungsverfahrens soll eine östliche Umfahrung von Straußfurt erfolgen. Die Bahnübergänge auf der B 4 und B 176 sollen im Rahmen dieser Baumaßnahme durch Brücken ersetzt werden.

e) Derzeit sind hierzu keine verbindlichen Aussagen möglich.

Zu 7.: a) Ja; siehe Antwort zu Frage 6a.

b) Die Ortsumgehung Gebesee ist nicht im Investitionsrahmenplan 2006 bis 2010 des Bundes enthalten. Die Finanzierung ist somit nicht gesichert.

c) Derzeit sind hierzu keine verbindlichen Aussagen möglich.

d) Es ist eine westlich um Gebesee führende Trasse vorgesehen, wie sie auch in der Flächennutzungsplanung der Gemeinde berücksichtigt wird.

e) Derzeit sind hierzu keine verbindlichen Aussagen möglich.

Zu 8.: a) Die Notwendigkeit für den Bau der in den weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingestuften Ortsumgehung Weißensee im Zuge der B 86 wird mit Fertigstellung der A 71 entfallen. Dies wird bei der nächsten Fortschreibung des Bedarfsplans für den Bundesfernstraßenbau zu berücksichtigen sein. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, einen leistungsfähigen Straßenzug aus Richtung Sömmerda zur B 4 bei Straußfurt zu schaffen. Dies soll mit der Beseitigung des Bahnübergangs im Zuge der L 1054 erfolgen, die nach Fertigstellung der Ortsumgehung Sömmerda als B 176 zur B 4 bei Straußfurt geführt werden soll.

b) Nein; es ist vorgesehen, die Finanzierung aus den jährlich für Um- zur Verfügung stehenden Straßenbaumitteln abzusichern. Für die Beseitigung des Bahnübergangs wird eine Kostenteilung mit der Bahn angestrebt.

c) Da die Entwurfsplanung erst in diesem Jahr aufgenommen wird, sind hierzu noch keine Aussagen möglich.

d) Es ist vorgesehen eine Straßenüberführung westlich des vorhandenen Bahnübergangs zu bauen und diese im Ortseingangsbereich mit der B 86 zu verknüpfen.

e) Derzeit sind hierzu keine verbindlichen Aussagen möglich.

Trautvetter Minister.