Haseltalbrücke
Die Haseltalbrücke (Kreuzungsbauwerk A 71/A 73) wurde im Jahr 2006 fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung zum Bau wurde eine Position Hydrophobierung (OS A) ausgeschrieben.
Hydrophobierung dient der Oberflächenversiegelung und damit auch dem Erhalt und der Stabilisierung von Brückenbauten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Unternehmung erhielt den Zuschlag für die Leistungserbringung Hydrophobierung gemäß Leistungsverzeichnis für das Bauwerk Haseltalbrücke (falls Zuschlag für einen Generalunternehmer, bitte auch Subunternehmer benennen)?
2. Wann wurde der Auftrag Hydrophobierung am Bauwerk Haseltalbrücke ausgeführt und wer führte die Qualitätskontrolle des Auftragnehmers nach ZTV-ING aus (bitte Qualitätsnachweis, z. B. Protokolle, beifügen)?
3. An welchen Brückenbauten in Thüringen wurden bisher Hydrophobierungen durchgeführt? Durch wen und in welcher Art und Weise erfolgten dabei die Qualitätsprüfungen?
4. An welchen Brückenbauten sind aus welchen Gründen Nacharbeiten bzw. Hydrophobierungen erforderlich geworden? Welche zusätzlichen Kosten sind dafür entstanden? Wer hatte diese Kosten zu tragen und wie wurde die Kostentragung begründet? (bitte Einzelaufstellung für jede Teilfrage)
5. Welches Ermessen besteht bei der Planung und dem Bau von Brückenbauwerken, das Verfahren der Hydrophobierung anzuwenden und wie wird dieses Ermessen begründet? Welche Erfahrungen liegen der Landesregierung zur bisherigen Ermessensausübung vor? Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung mit welcher Begründung die bisherige Ermessensausübung zu verändern?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Ermessensausübung in anderen Bundesländern vor? Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung insbesondere über die Erfahrungen im Freistaat Bayern, in dem Brückenbauwerke der A 73 mit OS A geschützt werden?
Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. März 2007 wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Die Bauausführung der Haseltalbrücke (Autobahndreieck Suhl) wurde nach Insolvenz der Walter-Bau AG am 23. Mai 2005 durch die DYWIDAG - Schlüsselfertigbau und Ingenieurbau Nürnberg - als neuem Auftragnehmer fortgesetzt und Ende 2006 beendet.
Eine Position des Leistungsverzeichnisses sah die Hydrophobierung der Stahlbetonbrückenkappen und -gesimse vor. Als Nachunternehmen wurde durch den Auftragnehmer die Firma BTC Linke & SILCO-TEC Großbreitenbach, benannt.
Zu 2.: Nach Absprachen zwischen dem Vorhabensträger DEGES und dem Landesamt für Straßenbau wurde auf eine Hydrophobierung der Kappen der Haseltalbrücke verzichtet, da durch die Ausführungsqualität des Kappen- u. Gesimsbetons (Teilfertigteile) weder die Notwendigkeit für ein OS-A Schutzsystem bestand noch die Wirksamkeit durch die gegebenen Witterungsbedingungen und das Betonalter sichergestellt werden konnten.
Qualitätskontrollen im Rahmen der Überwachung der Ausführung sowie durch Kontrollprüfungen (ZTV-ING Teil 3, Massivbau, Abschnitt 4 Nr. 8.5 sowie nach Anhang C) waren nicht erforderlich.
Zu 3.: Eine Statistik liegt nicht vor.
Die Kontroll- und Überwachungsleistungen bestimmen sich nach der vertraglichen Vereinbarung (ZTV-ING Teil 3, Massivbau, Abschnitt 4 Nr. 8.5. sowie nach Anhang C).
Zu 4.: Die Kosten für eine Hydrophobierung OS-A Silan mit zweifachem Auftrag können mit ca. vier bis acht Euro pro Quadratmeter angegeben werden. Eine Übersicht liegt nicht vor.
Wenn eine Hydrophobierung begründet werden kann, richtet sich die Kostentragung nach dem Schutzzweck oder nach dem Verschulden. Vorbeugende Hydrophobierungen sind Vertragsleistungen zu Lasten des Auftraggebers.
Zu 5.: Die Anwendung und Beständigkeit eines Hydrophobierungssystems, das die Betonoberfläche hydrophob, also nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr mit Wasser benetzbar macht, ist von Wirksamkeitsvoraussetzungen abhängig. Diese bestehen darin, dass die Oberfläche porös und saugfähig beschaffen sein muss, der Feuchtegehalt des jungen Betons niedrig ist, das System über die nötige Eignung (Zulassung) für Beton verfügt, das Auftragsverfahren und die einzutragende Wirkstoffmenge auf die Porenstruktur und das Porenvolumen abgestimmt sind und geeignete Witterungsbedingungen und -einflüsse vorliegen.
In der Thüringer Straßenbauverwaltung gilt für die Ausführung der Grundsatz, dass neue Brückenkappen in der Regel keine Hydrophobierung brauchen. Die Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers für die Kappenbetonflächen bleiben davon unberührt.
Die Ausführung von temporären Oberflächenschutzsystemen steht im Ermessen des Bauherren. Nach objektiven Kriterien fällt er die Entscheidung immer mit der Verpflichtung, die Kappen mit wirtschaftlichen, zweckmäßigen und wirksamen Mitteln dauerhaft gebrauchstauglich zu halten.
Eine Änderung der Verfahrensweise ist aus Sicht der Straßenbauverwaltung nicht erforderlich. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse werden beachtet.
Zu 6.: Ein Erfahrungsaustausch zu Fragen des Brücken- und Ingenieurbaus findet in der Regel zweimal jährlich in Form einer Dienstbesprechung im BMVBS mit den Ländern statt.
Die Auftragsverwaltungen werden durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als Fachbehörde des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über aktuelle Forschungsergebnisse - speziell zu OS-A Systemen - unterrichtet.
Die Erfahrungen der einzelnen Länder werden dabei berücksichtigt. Einschlägige Erkenntnisse zu den konkreten Erfahrungen im Freistaat Bayern liegen allerdings nicht vor.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt die Forschungsergebnisse als Richtlinie, Merkblatt oder Empfehlung über ein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau für den Bundesfernstraßenbau bekannt und empfiehlt deren Anwendung ebenso für den Landesstraßenbaubereich.
Danach haben sich zwischenzeitlich die Aussagen zu den Anwendungskriterien und Einsatzbedingungen für Oberflächenschutzsysteme (Hydrophobierungen) durch die Ergebnisse der Messungen an hydrophobierten und nicht hydrophobierten Kappen gefestigt.
Die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Systeme hat ergeben, dass auch nicht hydrophobierte Kappenbetonoberflächen, sofern sie vertragsgemäß ausgeführt wurden, eine vergleichbar hohe Widerstandsfähigkeit gegen betonschädliche Beanspruchungen besitzen können.