Denn das ist alles Theorie aber wir hatten die Möglichkeit es live zu erleben

Uta, 11. Klasse, Jena: Ich finde es hat sich absolut gelohnt die Zeit in die Vorbereitung zu stecken und das Projekt durch zu führen, denn meiner Meinung nach kann man das, was wir in den 4 Stunden erfahren haben, in keinem Geschichtsunterricht so vermitteln.

Denn das ist alles Theorie, aber wir hatten die Möglichkeit es live zu erleben.

Max, Regelschule, 10. Klasse, Erfurt: Nachdenklich hat mich die Geschichte von Maik Schnell gemacht. Besonders, dass er damals so mutig war und so offen vor uns darüber geredet hat.

Manuel, 11. Klasse, Jena: Hochinteressant waren die Emotionen zwischen den Befragten und der Verdrängungseffekt. (...) So hat man gemerkt, dass das Gespräch etwas Einzigartiges war.

Kilian, 11.Klasse, Hildburghausen: Das Projekt... hat für mich Maßstäbe gesetzt zum Verständnis totalitärer Staaten. Durch das Zeitzeugengespräch und die damit möglich gewordene Objektivität des Blickwinkels... bin persönlich weitergekommen. Zusammen mit beteiligten Pädagogen, der und der Evangelischen Akademie in Thüringen wird die Publizierung dieser Methode beim vorbereitet.

Unterstützung und Betreuung von Seminarfacharbeiten

Die Betreuung der Seminarfacharbeiten von Kirstin Lehmann, Laura Wolleschensky zum Thema. Die Jugend als Zielscheibe des Ministeriums für Staatssicherheit in Jena endete in diesem Jahr. Drei weitere Arbeiten zur begannen.

Drei Ilmenauerinnen begannen im Herbst ihre Seminarfacharbeiten über die politische Haftanstalt Andreasstraße und wählten sich eine Behördenmitarbeiterin als Betreuerin. Fachberatung wurde auch für eine Seminarfacharbeit am Königin-Luise-Gymnasium in Erfurt geleistet. Anfragen nach Materialien und Arbeitstipps gab es seitens weiterer zweier Schülergruppen, die Seminarfacharbeiten zum Thema politische Stasi-Haft begonnen haben. Eine Bleicheröder Schülergruppe wurde unterstützt bei ihrer Seminarfach-Themenbearbeitung über die politischen Todesurteile und den Muras-Wilhelm-Schauprozess in Mühlhausen.

Eine weitere Erfurter Schülergruppe weilte zum Beratungsgespräch über Themenabstimmung, Quellenrecherche und Vorgehensweise in der Behörde

Politische Bildung Jugendlicher am historischen Ort

Wie bereits unter 2.1.4. erwähnt, fanden 2006 in großem Umfang und Gespräche im Gefängnisobjekt Andreasstraße statt. Dieses Informationsangebot nahmen insbesondere Berufsschulen und Bildungszentren wahr, so dass etwa 2.

Erfurter Aus- und Fortzubildende sowie etwa 700 Schüler aus Erfurt, Thüringen und auswärtigen Regionen durchschnittlich eine Stunde authentische Eindrücke und Informationen zur politischen Verfolgung in Erfurt und zum Fehlen einer rechtsstaatlichen Kultur erlangen konnten, was auch angesichts der Kosten-Nutzen-Aufwandes als äußerst effektiv gelten kann. Mitunter kam es zu Kombinationsveranstaltungen mit der nahe gelegenen Erfurter die anschlie0end Archiv-Rundgänge, Ausstellungsbesuche oder Gesprächsrunden anbot.

Hilfen zu gezielten Anfragen forschender Schüler

Mit Sachfragen und Literaturwünschen wandten sich auch im Berichtsjahr wieder mehrfach Thüringer Schüler und Schülerprojekte an die Behörde. Dominierende Themengruppen waren Staatssicherheit, Inoffizielle Mitarbeiter, Aussiedlungen, Staatssicherheitshaft, politische Kontrolle an DDR-Schulen. Die Schülerinnen und Schüler erhielten wie gewohnt Literaturlisten, Kopien, individuelle Auskünfte und Antworten. Mehrere Anfragen kamen auch über die Internetarbeit

3. Arbeit im vorpolitischen Raum

Arbeit mit den Thüringer Verfolgtenverbänden

Wie in den vergangenen Jahren auch, organisierte die Landesbeauftragte sieben informationelle und konzeptionelle Zusammenkünfte der in der SED-Opfer-Beratung tätigen und der die SED-Diktatur thematisierenden Verbände mit der Legislative sowie mit der betreffenden Verwaltung.

Die fungierte einmal allgemein als Ansprechpartner für alle Beteiligten und übernahm die logistische Organisation, was die individuelle Einladung, die Vereinbarung der Tagesordnung und die Absprachen mit den Referenten zu gewünschten Themen betraf.

Weiterhin moderierte die die jeweilige Zusammenkunft und half den Opferverbänden bzw. den Aufarbeitungsinitiativen bei der Organisation von weiterführenden Gesprächen mit den entsprechenden politischen Entscheidungsträgern bzw. ausführenden Ämtern. Letztlich übernahm sie die Protokollführung, um alle Beteiligten über den Stand der Gespräche zu informieren.

Neben Informationen zu aktuellen Themen und Veranstaltungen bildete ein sich durchziehender Schwerpunkt der Informationsaustausch zum 3. (Opferrente). Während der insgesamt sieben Treffen des Jahres 2006 wurden weitere Themen behandelt:

Am 24.01. leitete die die Absprachen zum 10. Bundeskongress der Landesbeauftragten (12.05. ­ 14.05.06) in Königslutter: Geteiltes Deutschland ­ Gemeinsame Geschichte. Organisatorisches sowie die Bewertung der Tagung bestimmte folgende Treffen.

Weiterhin informierte die zu den anstehenden Änderungen des und zur Novellierung der Reha-Gesetze (Opferrente). Am Beginn des Jahres informierten sich die Verbände gegenseitig über die laufenden Vorhaben.

Am 28.02. bestimmte das aktuelle Vorhaben der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen im Bundesrat zur Opferrente die Tagesordnung. Weiterhin informierte der Verband VOS über die Zukunft seiner Beratungsstelle.

Am 28.03. informierte das TMSFG über die neue Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an Opferverbände und berichtete über eine Informationsveranstaltung zu § 8 Leistungen

Am 25.04. informierte eine Fachrechtstutorin von der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Rentenbesteuerung.

Am 5.07. wurde ein Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten der CDU Antje Tillmann zum Thema der Opferrente durchgeführt. Die informierte zum Sommerprojekt Einschluss II.

Am 12.09. informierte die zu anstehenden Gesetzesänderungen Reha-Gesetz). Das TMSFG informierte zum Vorhaben, einen Sozialbericht über die Lage der politisch Verfolgten in der DDR zu erstellen und ersuchte die Verbände um Mitarbeit.

Am 14.11. informierte die zum 7. Aktuelles zur Opferrente bestimmte auch das letzte Treffen im Jahr.

Debatte zum Siebenten Änderungsgesetz zum Stasi-Unterlagengesetz Die Verwendung für die im Absatz 1 Nr. 6 und 7 genannten Zwecke ist nach Ablauf einer Frist von 15 Jahren unzulässig... und......die Tatsache einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst darf dem Mitarbeiter im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.(Verwertungs- und Verwendungsverbot), so lauteten die Problemstellen im dritten Absatz der §§20,21 in der zuletzt gültigen Fassung des dessen Inhalt mit Ablauf des Jahres 2006 nunmehr zur Anwendung stand.

Das Verwendungsverbot war zwar nur hinsichtlich weiterer Überprüfungen und Vorhalteoder Nachteilsverbot (auch Verwertungsverbot) für eine vormals festgestellte Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR, also vornehmlich für die Zwecke der Überprüfungen gedacht, dennoch war ungewiss, ob nicht Auswirkungen auf das gesamte Gesetz zu erwarten sind, je nachdem wie Gerichte dazu in der Zukunft entscheiden würden. Zudem bedeutete die Regelung das absolute Ende der Überprüfung. Obwohl schon des Öfteren hinterfragt (z.B. Tätigkeitsbericht 2005 der gab es den erwarteten heftigen Protest erst, als das Fristende, der 29. Dezember 2006 in unmittelbare Nähe rückte.

Die hatte sich mit einem eigenen Novellierungsvorschlag bereits ab Jahresanfang beschäftigt, zumal mit Jahresende auch der Zugang zu den automatisierten Einwohnerverzeichnissen der DDR geendet hatte, der jedoch weiterhin zur eindeutigen Identitätsklärung von Personen, anhand der mit alten Adressen versehenen Karteikarten des weiterhin gebraucht wird.

Thüringen brachte am 13.06.2006 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des und zur Änderungen rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften(BR-Drs. 425/069 in den Bundesrat ein, der dort am 13. Oktober eine Mehrheit fand und somit der Bundesregierung zugeleitet wurde. Damit begannen Fristen zu laufen. Innerhalb von 6 Wochen war der Antrag an den Deutschen Bundestag weiterzuleiten, versehen mit der Stellungnahme der Bundesregierung. Der Bundesrat forderte die Streichung der Absätze 3 in den §§ 20,21 Damit wären Überprüfungen unbefristet weiter möglich gewesen und das Verwertungsverbot gefallen.

In dem Entwurf aus dem Hause des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM), dem die zugearbeitet hatte, und den sich die Regierungsfraktionen weitgehend zu eigen machten, wurde, neben einer ganzen Reihe von kleineren Veränderungen aus der Behördenpraxis, die neuralgischen Stellen in den Überprüfungsparagraphen nicht angetastet.

Dieser Entwurf hielt am Überprüfungsende 2006 inklusive des Verwertungs- und Verwendungsverbotes fest.