Insolvenzverfahren eröffnet die Firma wurde aufgelöst

Februar 2007 hat folgenden Wortlaut:

Die Firma ART Metall AG, ein mittelständisches Unternehmen mit ca. 100 Beschäftigten im Jahre 1996 gegründet, soll nach einem Artikel aus der Thüringer Allgemeinen vom 17. August 2006 am 15. August 2006 die Insolvenz des Unternehmens angezeigt haben. Das Amtsgericht Erfurt hat am 2. Oktober 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet; die Firma wurde aufgelöst. Veräußerungsversuche an Nachnutzer scheiterten bislang, da das Grundstück und die Firma altlastenbehaftet sein sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden zum Aufbau der ART Metall AG öffentliche Fördermittel ausgereicht?

2. Wenn ja, in welcher Höhe bewegten sich die ausgereichten Fördermittel (gegliedert nach Landes-, Bundesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds [ESF]) und worin bestand die Zweckbindung?

3. Welche Förderprogramme wurden eingesetzt?

4. Welches Ministerium ist für die Ausreichung, Kontrolle und Verwendungsnachweisprüfung der Fördermittel verantwortlich?

5. Liegen geprüfte Verwendungsnachweise für die ausgereichten Fördermittel vor? Mit welchem Ergebnis (Rückforderungen o.ä.)?

6. Lagen auf dem ehemaligen und mit Kaufvertrag erworbenen Grundbesitz der Firma vermögensrechtliche Ansprüche oder war dies mit Altlasten behaftet?

7. Wenn ja, wurden diese eventuellen Restitutionsansprüche erfüllt, welche (eventuellen) Altlasten wurden beseitigt und wurden öffentliche Fördermittel zur Beseitigung der Altlasten eingesetzt?

8. Kann davon ausgegangen werden, dass im Zuge des Insolvenzverfahrens die Veräußerung des Unternehmens an einen potenziellen Käufer unter der Altlastenfreiheit reibungslos erfolgen kann?

9. Ist sichergestellt, dass alle ehemals auf dem Grundstück und dem Unternehmen haftenden Altlasten beseitigt wurden und wenn ja, wie erfolgt der Nachweis der Altlastenfreiheit?

13. April 2007

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. März 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Ja, die Artmetall AG hat öffentliche Fördermittel erhalten.

Zu 2.: Aus dem Landesprogramm 50-plus wurde die Beschäftigung von zwei arbeitslosen Arbeitnehmern mit Fördermitteln des Landes in Höhe von 956 Euro, des Bundes in Höhe von 12 141 Euro und des ESF in Höhe von 7 936 Euro unterstützt. Die Zweckbindung bestand gemäß Richtlinie in beiden Fällen in der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen für ältere Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres.

Aus dem Sanierungsfonds des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit (TMWTA) erhielt das Unternehmen in 2002 und 2004 insgesamt 45 000 Euro aus Landesmitteln. Die Zweckbindung bestand in der Erstellung eines Sanierungsgutachtens.

Aus dem Konsolidierungsfonds erhielt die Artmetall AG in 2003 ein Darlehen von 400 000 Euro zur Deckung von Umstrukturierungskosten (80 000 Euro) und zur Finanzierung überfälliger Verbindlichkeiten (320 000 Euro). Das Darlehen wurde aus dem Teilvermögen des Fonds der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ausgereicht.

Im Weiteren wurden im Jahr 1999 drei Betriebsmitteldarlehen einer Geschäftsbank i. H. v. rund 0,767 Millionen Euro von der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) zu 80 Prozent verbürgt. Diese Bürgschaften sind durch achtzigprozentige parallele Rückbürgschaften des Bundes und des Freistaates Thüringen gesichert.

Die Vorgängerunternehmen der Artmetall AG, die abstron Metall + Werkzeugbau und die metashop wurden aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) für die Realisierung von drei Investitionsprojekten - im Zeitraum von 1996 bis 2001 - mit rund 2,6 Millionen Euro gefördert. Hiervon entfielen je 1,1 Millionen Euro auf Landes- und Bundesmittel und rund 0,4 Millionen Euro auf EFRE-Mittel.

Die Förderung war an die Realisierung der in den Anträgen enthaltenen Investitionen und der zu sichernden und neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze über einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abschluss der Investitionen gebunden.

Zu 3.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.

Zu 4.: Im Auftrag des TMWTA zeichnet die GFAW-Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) für die Ausreichung Kontrolle und Verwendungsnachweisprüfung der Fördermittel aus dem Programm 50-plus verantwortlich.

Für den damaligen Sanierungsfonds, den Konsolidierungsfonds und für die GA-Förderungen zeichnet die Thüringer Aufbaubank (TAB) im Auftrag des TMWTA verantwortlich. Die drei o. g. verbürgten Betriebsmitteldarlehen liegen im Verantwortungsbereich des TFM.

Zu 5.: Für die Bewilligungen aus dem Programm 50-plus liegen geprüfte Verwendungsnachweise vor. Im ersten Falle musste die ART Metall AG 118,09 Euro Fördermitteln zurückzahlen; dies erfolgte am 19. September 2002. Im zweiten Fall ergab sich eine Rückforderung in Höhe von 419,20 Euro. Auf Grund des Insolvenzverfahrens wurde dieser Betrag als Forderung zur Tabelle angemeldet.

Die mit dem Sanierungsfonds verbundenen Bedingungen wurden erfüllt. Die Auszahlung des Betrages erfolgte nach Prüfung durch die TAB auf der Basis bezahlter Rechnungen.

Für den Konsolidierungsfonds liegt der TAB seit 18. März 2004 ein geprüfter Verwendungsnachweis vor.

Die Verpflichtungen wurden erfüllt.

Die von der BBT verbürgten Kredite wurden von der Hausbank zum 30. November 2005 gekündigt. Es gab Verhandlungen mit einer anderen Bank zur Ablösung der Kredite. Als die Sanierung gescheitert ist, hat die Hausbank die Rückzahlung zum 31. März 2006 verlangt. Diese Frist wurde stillschweigend verlängert bis der Antrag auf Insolvenz im August 2006 gestellt wurde.

Die Hausbank hat die BBT im November 2006 in Anspruch genommen. Das Verfahren läuft; die BBT hat noch nicht an die Hausbank gezahlt.

Für ein im Jahr 1997 gefördertes GA-Projekt liegt ein Verwendungsnachweis vor, der zu Beanstandungen keinen Anlass gab. Der Überwachungszeitraum für dieses Projekt endete am 1. Dezember 2003.

Für die beiden anderen GA-Projekte sind noch Anhörungen in Bezug auf die Dauerarbeitsplatzverpflichtungen und wegen der eingetretenen Insolvenz bei der TAB anhängig.

Zu 6.: Dem Thüringer Landesamt und dem Staatlichen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen in Gera liegt gegenwärtig zu den bekannten Flurstücken kein vermögensrechtlicher Anspruch vor.

Das ehemalige Funkwerkgelände wird als Altstandort im Thüringer Altlastverdachtsflächenkataster geführt. Eine Entlassung der Artmetall AG aus dem Kataster kann auf Grund der derzeit vorliegenden Erkenntnisse des Staatlichen Umweltamtes Erfurt (SUAE) nicht erfolgen.

Zu 7.: Zu eventuellen Restitutionsansprüchen auf den Flurstücken der Artmetall AG verweise ich auf die Beantwortung der Frage 6.

Auf den Grundstücken der Artmetall AG wurden bisher nur umwelttechnische Untersuchungen, aber keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Altlastenbeseitigung durchgeführt. Diese Untersuchungen bezogen sich im Wesentlichen auf vorhandene Belastungen des Untergrundes mit galvanotypischen Verbindungen. Für die bislang erfolgten umwelttechnischen Untersuchungen liegt noch keine abschließende Gefährdungsabschätzung vor. Es besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Zu Art und Umfang können gegenwärtig noch keine Aussagen getroffen werden.

Öffentliche Mittel für die Beseitigung von Altlasten auf dem Gelände der Artmetall AG wurden bisher nicht eingesetzt.

Zu 8.: Die Altlastenfreiheit ist nicht gegeben. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand zur Kontamination im Bereich der Grundstücke der Artmetall AG und dem sich daraus ableitenden Handlungsbedarf wird das Thema Altlasten bei einer Veräußerung des Unternehmens vertraglich zu regeln sein. Dabei stellen die bestehenden Altlasten kein grundsätzliches Verwertungshindernis dar. Nach Information des Insolvenzverwalters kann die Veräußerung der Immobilie in Kenntnis bestehender Altlasten erfolgen. Die Altlasten schlagen sich in der Höhe des zu verhandelnden Kaufpreisanteils für die Immobilien nieder, was u. a. den Verwertungserlös zu Gunsten der Grundschuldgläubigerin, der IKB Deutsche Industriebank AG, verringert.

Zu 9.: Wie bereits zu den Fragen 6, 7 und 8 ausgeführt, liegt zu den Grundstücken der Artmetall AG keine abschließende Gefährdungsabschätzung vor. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Beseitigung von Altlasten) wurden bisher noch nicht durchgeführt. Ein Nachweis der Altlastenfreiheit ist damit derzeit nicht möglich.