Schulleiter

In Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern vor Ort hört man immer wieder, dass Schulleiterstellen oder deren Stellvertreter zeitweise unbesetzt bleiben. In diesen Schulen arbeiten oftmals Lehrer, die Leitungsaufgaben ohne entsprechende Vergütung erfüllen. Das ist umso unverständlicher, da das Ausscheiden aus dem Schuldienst durch Pensionierung oder Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit lange vorher feststeht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele derzeit unbesetzte Stellen als Schulleiter oder Stellvertreter gibt es in Thüringen (bitte getrennt nach den einzelnen Schularten sowie Schulamtsbereichen aufführen und Angaben für die letzten drei Jahre machen)?

2. An welchen Schulen befindet sich momentan der Schulleiter oder sein Stellvertreter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (bitte getrennt nach Schulamtsbezirken aufführen)?

3. Wie viele Lehrer gibt es in Thüringen, die nicht entsprechend ihrer Leitungstätigkeit höher gruppiert wurden (bitte getrennt nach einzelnen Schularten sowie Schulamtsbezirken aufführen)?

4. Wie lange müssen Schulleiter längstens auf eine Höhergruppierung warten?

5. Welche Ursachen für oben beschriebene verzögerte Schulleiter- oder Stellvertreterbesetzungen sieht die Landesregierung?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. April 2007 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

In Vorbereitung eines Schuljahres werden alle Funktionsstellen erfasst, die bis einschließlich 1. August des Folgejahres neu zu besetzen sind. Die Notwendigkeit der Neubesetzung ergibt sich unter anderem aus nachfolgenden Gründen:

- Ausscheiden von Funktionsstelleninhabern aus dem Schuldienst durch Pensionierung beziehungsweise Eintritt in das Rentenalter

- Wechsel von Funktionsstelleninhabern in die Freistellungsphase der Altersteilzeit

- Auflösung und Neugründung von Einrichtungen durch Schulnetzänderungen

Vor einer möglichen Ausschreibung ist zu prüfen, ob die freiwerdenden Stellen gegebenenfalls im Rahmen des so genannten Versorgungsfallverfahrens besetzt werden können. Versorgungsfälle sind ehemalige Schulleiter beziehungsweise Stellvertreter, die nach Schulauflösungen beziehungsweise wegen rückläufiger Schülerzahlen abberufen worden sind.

Können Funktionsstellen nicht im Versorgungsfallverfahren besetzt werden, erfolgt eine Ausschreibung der Schulleiter- und Stellvertreterstellen im Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums. Aufgrund der Personalsituation im Regelschulbereich und an den Gymnasien beschränkt sich derzeit der Bewerberkreis auf Landesbedienstete, die mit dem Freistaat Thüringen in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen.

Die Ausschreibungen an Grund-, Förder- und Berufsschulen richten sich auch an Bewerber, welche nicht im Thüringer Schuldienst tätig sind.

Im Ergebnis des Auswahlverfahrens erfolgt vorerst eine Beauftragung des Funktionsstelleninhabers als Schulleiter bzw. Stellvertreter durch das Thüringer Kultusministerium. Nach einer erfolgreichen Bewährungszeit von einem Jahr kann üblicherweise die Bestellung durch das Thüringer Kultusministerium erfolgen.

Da es sich zu einem großen Teil um Stellen handelt, die aufgrund des Wechsels des Funktionsstelleninhabers in die Freistellungsphase der Altersteilzeit zu besetzen sind, kann derzeit eine Beauftragung bis zu drei Jahre andauern. Erst mit der Versetzung des ehemaligen Schulleiters oder Stellvertreters in den Ruhestand beziehungsweise mit dem Übertritt in die Rente kann eine Bestellung erfolgen, da erst ab diesem Zeitpunkt die Planstelle frei und damit wieder besetzbar ist.

Sollte der Funktionsstelleninhaber vor Beendigung des Auswahlverfahrens ausscheiden, wird nach erfolgter Abstimmung zwischen dem staatlichen Schulamt und dem Thüringer Kultusministerium ein Bediensteter durch das Schulamt vorläufig bis zur endgültigen Besetzung durch das Thüringer Kultusministerium beauftragt.

Zu 1.: Bezug nehmend auf die Vorbemerkung ist in den nachfolgenden Übersichten die Anzahl der zum 1. März 2007 unbesetzten Funktionsstellen je Schulart und Schulamt zusammengefasst.

Dabei gilt eine Stelle als unbesetzt, wenn das Staatliche Schulamt einen Bediensteten vorläufig bis zur endgültigen Besetzung durch das Thüringer Kultusministerium beauftragt. Dies gilt auch für Schulleiterstellen von bereits ausgeschiedenen Schulleitern, deren Aufgaben vorübergehend durch den Stellvertreter wahrgenommen werden. März 2007 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden.