Eine Beförderungsmöglichkeit ist nur für bestellte Funktionsstelleninhaber gegeben

Zu 3. und 4.: Die Höhe der Besoldung für die einzelnen Funktionsstellen ist in den Besoldungsregelungen festgelegt.

Eine Beförderungsmöglichkeit ist nur für bestellte Funktionsstelleninhaber gegeben. Mit der Bestellung auf eine Funktionsstelle besteht jedoch nicht automatisch ein Anspruch auf das besoldungsrechtliche Endamt.

Dieses ist im Wege der Beförderung erreichbar. Da die angestellten Lehrkräfte bezüglich der Eingruppierung sowie Höhergruppierung zu behandeln sind als stünden sie im Beamtenverhältnis, bedarf es keiner Unterscheidung zwischen Angestellten und Beamten.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass das mögliche Endamt des Bediensteten im Einzelfall das Eingangsamt aber auch das 1., 2., 3. oder 4. Beförderungsamt sein kann.

Eine Auswahl der zu befördernden Funktionsstelleninhaber erfolgt nach Eignung, Befähigung und Leistung.

Aus vorgenannten Gründen hat die in der Anlage 1 beigefügte Übersicht über die Anzahl der Funktionsstelleninhaber, die sich noch nicht im Endamt befinden wenig Aussagekraft. Dies gilt umso mehr, da sich das mögliche Endamt der Funktionsstelleninhaber auf Grund sinkender beziehungsweise steigender Schülerzahlen zum Teil ändert.

Die große Anzahl von Beförderungen im letzten Schuljahr zeigt, dass das Thüringer Kultusministerium an einer entsprechenden Bezahlung der Funktionsstelleninhaber interessiert ist.

So wurde bei Schulleitern der berufsbildenden Schulen und des Gymnasiums erstmals das Endamt A 16 eröffnet. Weiterhin wurden die landesweit noch im Eingangsamt befindlichen neun Schulleiter befördert.

Gleiches galt für 30 stellvertretende Schulleiter im Eingangsamt und 30 Schulleiter im ersten Beförderungsamt. Zusätzlich wurden von 111 stellvertretenden Schulleitern 34 Beschäftigte mit einer Beurteilung von mindestens 5 Punkten vom ersten in das zweite Beförderungsamt befördert.

Beförderungen von Funktionsstelleninhabern zum 1. Juli 2006 - alle Schularten:

Zu 5.: Das Thüringer Kultusministerium ist generell an einer umgehenden Wiederbesetzung der Funktionsstellen interessiert. Es wird angestrebt, die Auswahlentscheidung bereits zu einem Zeitpunkt zu treffen, die eine Übergabe der Aufgaben durch den ausscheidenden Funktionsstelleninhaber an den künftige Funktionsstelleninhaber ermöglicht.