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Der Petitionsausschuss hat beschlossen, die Massenpetition mit den ihm übermittelten Informationen der Landesregierung und dem Ergebnis der Mitberatung des Innenausschusses für erledigt zu erklären. Dementsprechend hat der Petitionsausschuss auch die Sammelpetition für erledigt erklärt. Soweit die Petitionen auf eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gerichtet sind, wurden sie den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis gegeben. Denn es obliegt den Fraktionen, über entsprechende Gesetzesinitiativen zu entscheiden.

Ca. 130 Bürger aus Bruchstedt, Bad Tennstedt, Ballhausen, Tottleben, Blankenburg, Haussömmern, Mittelsömmern, Hornsömmern, Bad Langensalza und anderen Orten haben mit einer Massenpetition die Abschaffung von Herstellungsbeiträgen für Abwasserbeseitigung und von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen gefordert. Mit einer inhaltsgleichen Sammelpetition haben sich etwa 20 Bürger aus der Umgebung Gothas an den Petitionsausschuss gewandt.

Die Petenten forderten wörtlich:

· Maßnahmen des Gesetzgebers, um die Erhebung von Herstellungsbeiträgen für Abwasserbeseitigung und von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen zu beenden und den Beitragspflichtigen bereits gezahlte Beiträge zu erstatten,

· die Erledigung bereits begonnener beitragsrelevanter Widerspruchs- und Verwaltun gsgerichtsverfahren in einer für die Bürger und für die Zweckverbände kostenfreien Form,

· eine Entscheidung über diese Fragen unabhängig von der aktuellen Kassenlage.

Die Petenten haben ihre Forderungen damit begründet, dass die Anlagen zur Abwasserentsorgung sowie die Straßen nicht nur den Grundstückseigentümern, sondern sämtlichen Verursachern von Abwasser bzw. Benutzern zur Verfügung stünden. Deshalb stelle die Beitragsbelastung der Grundstückseigentümer eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.

Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme erläutert, dass die Grundstückseigentümer durch die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserentsorgungseinrichtungen nicht benachteiligt würden, weil sie bestimmten, wer den Nutzen aus ihrem Grundstück zieht.

Soweit die Grundstückseigentümer den Nutzen aus dem Grundstück nicht selber ziehen, könnten sie sich vom Nutzer ein entsprechendes Nutzungsentgelt zahlen lassen. Dem Umstand,dass die Straßen neben den Grundstückseigentümern dem offen stehen,werde nach dem Kommunalabgabengesetz bereits Rechnung getragen,weil in den Straßenausbaubeitragssatzungen der Anteil der Gemeinde (Allgemeinheit) und der Anteil der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer am beitragsfähigen Aufwand festzulegen seien.

Zu der von den Petenten geforderten Kostenfreiheit für die Erledigung von Widerspruchsund Klageverfahren wurde von der Landesregierung darauf verwiesen, dass mit einer Anordnung vom 26.10.2005 festgelegt worden sei, bei Rücknahme eines Widerspruchs gegen rechtmäßig erlassene Wasserbeitragsbescheide durch die zuständige Widerspruchsbehörde keine Widerspruchsgebühren zu erheben. Über die Kostenfreiheit der Rücknahme von Widersprüchen gegen Beitragsbescheide im Abwasserbereich habe weiterhin die zuständige Widerspruchsbehörde im Einzelfall zu entscheiden. Der Petitionsausschuss sah hinsichtlich dieses Anliegens keine Möglichkeit zur Abhilfe.

Der Petitionsausschuss hat beschlossen, die Massen- und die Sammelpetition wegen der geforderten Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis zu geben. Mit dem Hinweis auf die Stellungnahme des Innenministeriums stellte der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen zur Kostenfreiheit von Widersprüchen nicht abgeholfen werden kann.

Ca. 60 Bürger aus Ballhausen und Bad Tennstedt haben vom Gesetzgeber gefordert, gemeindeübergreifende Abwasserzweckverbände nur noch dann zuzulassen, wenn die beteiligten Gemeinden durch ein Leitungssystem mit ein und demselben Klärwerk verbunden sind oder keine der beteiligten Gemeinden einem solchen Leitungssystem angehört.

Die Petenten haben ihre Forderung damit begründet, dass die Zielstellung sein müsse, den richtigen Mittelweg zwischen Typ groß und Typ klein zu finden, um möglichst die Vorzüge beider Typen zu vereinigen. Nicht zielführend sei es, die Zweckverbände zu noch größeren und noch weniger transparenten und überschaubaren Gebilden zu vereinigen, als es gegenwärtig der Fall sei. Falls am Modell der Zweckverbände festgehalten werde, müssten diese für die Bürger und deren gewählte Vertreter transparent und kontrollfähig sein.

Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass sie für einen generellen Entzug der gemeindlichen Aufgaben bei der Abwasserentsorgung, der einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Eigenverantwortlichkeit darstellen würde, keine hinreichenden Rechtfertigungsgründe sehe. Außerdem seien in den Jahren 1995 bis 2005 Sanierungen und Umstrukturierungen von Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung mit ca. 340 Mio. Euro gefördert worden. Infolge der Beitragsentlastung durch das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes werde das Land für Aufwendungen der Aufgabenträger sowie zur Stützung der Gebühren in den nächsten 30 Jahren jährlich bis zu 33 Mio. Euro finanzieren. Schließlich seien in den Jahren 2001 bis 2003 alle Aufgabenträger in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft worden. Diese hätten zu Handlungsempfehlungen geführt, deren Umsetzung durch das Landesverwaltungsamt kontrolliert werde.

Der Petitionsausschuss hat sich der Stellungnahme der Landesregierung angeschlossen und diese Massenpetition mit dem Hinweis auf die Informationen der Landesregierung für erledigt erklärt.

Eine Massenpetition von ca. 200 Bürgern aus Blankenburg, Bruchstedt, Mittelsömmern, Hornsömmern,Klettstedt und anderen Orten richtete sich gegen die Abwasserkonzeption des Abwasserzweckverbandes Mittlere Unstrut Bad Langensalza und die Höhe der von dem Zweckverband erhobenen Herstellungsbeiträge für die Abwasserbeseitigung.

Die Petenten haben gefordert, die total überzogene Abwasserbeseitigungskonzeption entsprechend zu korrigieren und die Herstellungsbeiträge zurückzunehmen, gegebenenfalls durch eine Ersatzvornahme § 121) der staatlichen Aufsicht.

Die Petenten haben ihre Forderung damit begründet, dass für die Abwasserbeseitigung insgesamt Herstellungsbeiträge in Höhe von 4,10 /m2 bis 5,46 /m2 zu erwarten seien. Der Bodenrichtwert betrage dagegen nur 6,00 /m. Die Gemeinde Bruchstedt habe gegenwärtig 288 Einwohner. Die Gemeinde Blankenburg habe 180 Einwohner.

Der Trinkwasserverbrauch in den Gemeinden sei pro Tag mit 35 m2 in Bruchstedt und 10 m2 in Blankenburg zu veranschlagen. Für den somit geringen Abwasseranfall plane der Abwasserzweckverband den Bau einer Leitung von ca. 8,5 km Länge zur zentralen Kläranlage und ein dazu vorgeschriebenes Regenüberlaufbecken. Das sei wirtschaftlich unvernünftig. Außerdem ziehe diese Investition hohe laufende Betriebskosten und damit hohe Abwassergebühren nach sich. Für solche kleinen Gemeinden dränge sich vielmehr eine kostengünstige dezentrale Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen auf.

Der Petitionsausschuss hat die Landesregierung aufgefordert, zu dieser Petition Stellung zu nehmen. Nach der Stellungnahme des Innenministeriums liegt die Entscheidung, welches abwassertechnische System im jeweiligen Einzelfall realisiert werden soll, aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung grundsätzlich in der Verantwortung des jeweils zuständigen kommunalen Trägers der Abwasserbeseitigung. Die geplante abwassertechnische Erschließung der Gemeinden Blankenburg und Bruchstedt müsse die Tatsache berücksichtigen, dass beide Orte innerbzw. oberhalb des Wasserschutzgebietes der Trinkwassergewinnung Bad Tennstedt liegen. Da dort die Errichtung von Kläranlagen bzw. die Einleitung von nicht genehmigungsfähig sei, scheide die Errichtung von Ortskläranlagen wegen ihrer wasserrechtlichen Unzulässigkeit aus. Daher sei der Anschluss der genannten Orte an die Kläranlage in Bad Tennstedt vorgesehen. Die Bemessung der Kläranlage Bad Tennstedt berücksichtige auch die demografische Entwicklung. Die Kläranlage Bad Tennstedt sei derzeit mit 3.268 Einwohnerwerten zu fast 78 Prozent ausgelastet. Entsprechend dem Abwasserbeseitigungskonzept sei der Anschluss der Gemeinden Blankenburg, Bruchstedt, Großballhausen mit Ortsteil Kleinballhausen, Großurleben mit Ortsteil Kleinurleben, Haussömmern, Hornsömmern, Klettstedt, Mittelsömmern, Schwerstedt, Sundhausen und Tottleben an die sanierte und erweiterte Kläranlage Bad Tennstedt vorgesehen.

Entsprechend der in der Petition getroffenen Aussage sei ein flächendeckender hundertprozentiger Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen in Thüringen wegen der überwiegend ländlichen Struktur weder wasserwirtschaftlich noch ökonomisch sinnvoll und werde daher auch nicht angestrebt.