Einführung der kaufmännischen Buchführungssoftware SAP R/3

Die Landesregierung hat zur Einführung der so genannten Neuen Verwaltungssteuerung die Nutzung des Softwareprogramms SAP R/3 beschlossen.

Die Umstellung auf diese kaufmännische Buchführung verursacht in erheblichem Umfang Kosten für Ausbildung, Qualifizierung und Einsatz von Personal. Ferner fallen beträchtliche Lizenzgebühren und Ausgaben für Beratung durch SAP an. Schließlich sind auch die notwendigen technischen Ressourcen bereitzustellen. Bislang fehlt eine Analyse, welche Gesamtkosten durch die Umstellung auf die kaufmännische Buchführung entstanden sind und künftig entstehen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Auswahlkriterien haben dazu geführt, dass die Landesregierung sich für die Einführung der Software SAP R/3 entschieden hat?

2. Welche weiteren Softwareanbieter haben am Auswahlverfahren teilgenommen?

3. Welche Vorzüge hat SAP, die die übrigen Anbieter nicht hatten?

4. Hat SAP bereits weitreichende Erfahrungen in der öffentlichen Ve rwaltung, wenn ja, welche?

5. Wie hoch werden die Kosten für die Einführung von SAP R/3 veranschlagt?

Können diese Beträge eingehalten oder muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden?

Wenn ja, in welcher Höhe?

6. Welche Standardleistungen sieht der Vertrag mit SAP vor?

Welche von der Landesregierung benötigten Leistungen sind nicht im Vertrag abgedeckt?

Welche Mehrkosten verursacht das?

7. Wann sollen die SAP-Berater durch landeseigenes Personal ersetzt werden?

8. Welche Personalressourcen des Landes wurden bisher für die Einführung von SAP eingeplant (aufgeteilt auf die einzelnen Dienststellen)?

9. Wie viele buchende Anwender und wie viele Informationsnutzer sind vorgesehen?

10. Gibt es finanzielle Anreize für die Bediensteten?

Wenn ja, welche?

Welche Kosten entstehen hierdurch?

11. Hat man bei der Planung berücksichtigt, dass kaum ein Bediensteter in der Landesverwaltung betriebswirtschaftliche bzw. Kenntnisse der kaufmännischen Buchführung besitzt, d.h. kaum qualifiziertes Personal zur Verfügung steht?

Welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

12. Wie hoch ist der Personalausfall durch Schulungsmaßnahmen?

13. Wie hoch belaufen sich die Kosten für diese Schulungsmaßnahmen?

14. Erfahrungswerte zeigen, dass bei der Einführung der Software SAP in der Anfangsphase zusätzliche Personen eingestellt werden müssen, um eine qualitätsgesicherte und erfolgreiche Projektumsetzung zu gewährleisten. Sind im Landesbereich zusätzliche Personen für die Einführung von SAP eingestellt worden bzw. ist dies beabsichtigt?

15. Inwieweit steht dies im Widerspruch zu dem von der Landesregierung verfolgten Ziel, in der laufenden Legislaturperiode 6.000 Stellen einzusparen?

16. Sind die technischen Voraussetzungen zur Einführung von SAP R/3 geschaffen?

Ist eine entsprechende rechtzeitige Vernetzung sichergestellt?

17. Wie hoch werden die Kosten hierfür angesetzt (z.B. auch Kosten für erforderliche Leitungsnetze)?

Wird Terminalservertechnik eingesetzt werden?

18. Wie hoch sind die finanziellen Mehrausgaben bisher insgesamt?

19. Genügt die vorhandene Hardware den Anforderungen der Software?

Wenn nein, wie hoch belaufen sich die Kosten, um die Anforderungen zu erfüllen?

20. Welche Buchungen werden in Zukunft zentral (HCC) bzw. dezentral (in den Dienststellen) vorgenommen?

21. Fallen dadurch Doppelarbeiten an?

Wenn ja, in welchem Umfang?

22. Welche Personaleinsparungen verspricht sich die Landesregierung hierdurch?

23. Wie sollen die freigesetzten Mitarbeiter in Zukunft eingesetzt werden?

24. Ist in diesem Zusammenhang beabsichtigt, z. B. Bedienstete von Nordnach Südhessen zu versetzen?

25. Ergeben sich für Angestellte Höhergruppierungsansprüche aufgrund ihrer Tätigkeit mit SAP?

26. Wie sind die zukünftigen Aufgaben der Haushaltsbeauftragten festgelegt?

27. Wer soll das Controlling in den Ressorts und Dienststellen ausüben?

28. In welchem Umfang soll interne Leistungsverrechnung praktiziert werden?

Welche personellen Ressourcen werden hierdurch gebunden?

29. Sind die Hauptpersonalräte von Anfang an förmlich an dem Verfahren zur Einführung von SAP R/3 beteiligt worden?

30. Gibt es eine Konzeption des Berechtigungskonzeptes und ist dieses Berechtigungskonzept mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt?

31. Wie ist die Datensicherung des Systems gewährleistet

a) gegenüber außen,

b) intern?

32. Ist durch die Einführung von SAP R/3 eine zu starke Standardisierung der Geschäftsprozesse zu befürchten?

33. Welche Modifikationen (Abweichungen vom Standard) sind vorgenommen worden?

34. Wie hoch ist die Kostenplanung dieser Modifikationen für die weiteren Releasewechsel?

35. Wie hoch sind die laufenden Betreuungskosten nach Produktivsetzung angesetzt (Releasewechsel)?

36. Wie viele permanente Schnittstellen während des Produktionsbetriebes, wie viele Einmalschnittstellen für die Einführung sind vorgesehen?

37. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen Altverfahren abgelöst werden?

38. Welche Einsparungen werden hierdurch erzielt und wie errechnen sich diese?

39. Die Landesregierung soll flächendeckend bis 2008 SAP R/3 eingeführt haben. Wie ist sichergestellt, dass dieser Zeitpunkt eingehalten werden kann?

40. Sind die Landesbediensteten, die Endanwender werden sollen, bereit und in der Lage, mit SAP zu arbeiten?

41. Welche Maßnahmen wurden getroffen, dass das in SAP gut ausgebildete behördeneigene Personal nicht in die wesentlich besser zahlenden Wirtschaftsunternehmen wechselt?

42. Wie sieht die finanzielle Planung in Bezug auf die SAP-Einführung für das Jahr 2003 aus?

Ist die Beratertätigkeit in vollem Umfang sichergestellt oder sollen die Beraterstunden gekürzt werden?

Wenn ja, sind Landesbedienstete in ausreichendem Maße vorhanden und bereits in der Lage, diese Berater voll zu ersetzen?

43. Ist sichergestellt, dass die in den Behörden erwirtschaftete Effizienzdividende den betreffenden Behörden in vollem Umfang zur Verfügung steht?

44. Wie steht die Landesregierung zu dem kürzlich vom Landesrechnungshof erstellten Prüfungsbericht, wonach die in einem Modellversuch des Landes in Dreieich und Darmstadt-Dieburg erprobte Software SAP sich als extrem personalintensiv erwiesen und zu viele Arbeitskräfte gebunden hat, die für andere Aufgaben nicht zur Verfügung standen?

Dies könnte z. B. im Polizeibereich von großer Bedeutung sein. Laut diesem Prüfungsbericht sind die teuren SAP-Programme für die Kommunalverwaltung völlig ungeeignet.

45. Ist sich die Landesregierung bewusst, dass sie aufgrund der Kompliziertheit des Systems und der ständig notwendigen Anpassung, die von SAP vorgegeben wird, von den SAP-Beratern abhängig sein wird?

46. ist die neue Internetstrategie und die Zukunft von SAP; sie umfasst die gesamte Palette der SAP-Lösungen. Ist eine Möglichkeit vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt auf umzusteigen?

Welche Investitionskosten wird dieser Umstieg verursachen?