Wie ist der Stand des Disziplinarverfahrens gegen den leitenden Polizeidirektor Roland

März 2007 hat folgenden Wortlaut:

Auf die Kleine Anfrage 201 Als Strafe Dienst im Ministerium? (Drucksache 4/571) antwortete die Landesregierung, gegen den früheren Leiter der Bereitschaftspolizei, den leitenden Polizeidirektor Roland Richter, sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Ihm seien Aufgaben im Zusammenhang mit der Überprüfung der Polizeiorganisationsstruktur (OPTOPOL) zugewiesen worden. In der Presse wurde darüber berichtet, dass der bisherige Erfurter Polizeichef Grube nunmehr zum Leiter der Bereitschaftspolizei bestellt worden sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand des Disziplinarverfahrens gegen den leitenden Polizeidirektor Roland Richter?

2. Wann wurde das Disziplinarverfahren eingeleitet?

3. Wie erklärt die Landesregierung die lange Verfahrensdauer, obwohl ein rechtskräftiger Strafbefehl vorliegt?

4. Falls der leitende Polizeidirektor Roland Richter zwischenzeitlich tatsächlich in den Ruhestand versetzt wurde, wie die Presse berichtete, welche Auswirkung hätte dies auf ein Disziplinarverfahren?

5. Sind einer oder mehrere der in Hamburg wegen Körperverletzung verurteilten Thüringer Polizisten, in deren Verfahren der leitende Polizeidirektor Roland Richter wegen falscher Aussage verurteilt wurde, zwischenzeitlich begnadigt worden? Wenn ja, wer hat die Begnadigung ausgesprochen und welche Rolle spielt dabei Innenminister Dr. Gasser?

6. Sind einer oder mehrere der unter Frage 5 genannten Polizisten erneut als Beamter oder Arbeitnehmer, auch außerhalb des Polizeidienstes, in der Landesverwaltung oder in von ihr beherrschten Gesellschaften eingestellt oder für sie in sonstiger Weise als Auftragnehmer/ Berater gegen Entgelt tätig geworden?

Wenn ja, um was für Dienst-/Arbeitsverhältnisse handelt es sich?

7. Wie ist die Stelle des Leiters der Bereitschaftspolizei bewertet?

8. Ist die derzeitige Besetzung des Leiters der Bereitschaftspolizei auf Dauer angelegt?

9. Wenn die Besetzung der Stelle des Leiters der Bereitschaftspolizei auf Dauer angelegt sein sollte, wie erklärt die Landesregierung, dass des Innenministers alle Leitungsfunktionen in der Polizei im Rahmen von OPTOPOL neu ausgeschrieben werden sollen?

10.Wurde die Stelle des Leiters der Bereitschaftspolizei ausgeschrieben? Wenn ja, wann, in welcher Publikation und wie lautet das Anforderungsprofil?

15. Mai 2007 11.Falls Frage 10 bejaht wird, ist das Stellenbesetzungsverfahren bereits Teil der Umsetzung von OPTOPOL? 12.Welche Stellen sind insgesamt bereits im Vorgriff von OPTOPOL besetzt worden?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. April 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1. bis 3.:

Das Disziplinarverfahren wurde mit Disziplinarverfügung vom 11. Juni 2004 eingeleitet und zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Verfahrensdauer ist vor allem auf eine längere, krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit des Beamten zurückzuführen.

Zu 4.: Ein laufendes Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wird nach seiner Versetzung in den Ruhestand fortgeführt.

Zu 5.: Es gab keine Begnadigungen im strafrechtlichen Sinn.

Zu 6.: Nach einem Gnadengesuch, dem gemäß § 54 Thüringer Beamtengesetz stattgegeben wurde, ist einer der Betroffenen weiterhin als Polizeibeamter gemäß §§ 54, 55 Thüringer Beamtengesetz tätig. Die übrigen in Frage 5 genannten Polizisten befinden sich ebenfalls weiterhin im Polizeidienst, da das jeweilige Strafmaß keine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge hatte.

Zu 7.: Die Stelle des Leiters der Bereitschaftspolizei Thüringen ist mit Besoldungsgruppe A16 Bundesbesoldungsordnung bewertet.

Zu 8.: ja

Zu 9.: Die Thüringer Bereitschaftspolizei ist von Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen des Projekts OPTOPOL nur mittelbar betroffen.

Zu 10.: Ja, die Stelle wurde im Intranet der Thüringer Polizei und im Polizeiinformationsblatt ausgeschrieben. Hinsichtlich des Anforderungsprofils wird auf die Anlage verwiesen.parldok.thueringen.de eingesehen werden.

Interne Stellenausschreibung vom 03.01.

Folgender Dienstposten im höheren Polizeivollzugsdienst ab sofort zu besetzen: Leiter der Bereitschaftspolizei Thüringen (A 16).

Die Bereitschaftspolizei ist mit rund 700 Mitarbeitern eine Einrichtung der Thüringer Polizei und wird insbesondere in geschlossenen Einheiten

· zum Schutz von Verfassungsorganen, obersten Landesorganen und Behörden sowie von lebenswichtigen Einrichtungen und Anlagen

· zur Unterstützung anderer Teile der Polizei,

· zur Katastrophenhilfe eingesetzt.

Dem Leiter der Bereitschaftspolizei obliegen:

· die Dienst- und Fachaufsicht über den Führungsstab, die Polizeihundertschaften, der Technischen Einsatzeinheit und die Polizeihubschrauberstaffel

· die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht sowie die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Zentralen Werkstätten der Thüringer Polizei

· die Dienstaufsicht und Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Polizeimusikkorps

· die logistische Sicherstellung des Polizeiärztlichen Dienstes

Von den Bewerbern werden folgende Voraussetzungen erwartet:

· Laufbahnbefähigung für den höheren Polizeivollzugsdienst

· mehrjährige überdurchschnittliche Bewährung in Führungsfunktionen der Polizei

· fundiertes polizeiliches Fachwissen und sehr gute organisatorische Fähigkeiten

· hohe Führungs- und Sozialkompetenz sowie herausragende Einsatzbereitschaft und hohes Verantwortungsbewußtsein

· Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen

· Integrationskraft und Verhandlungsgeschick

Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die Fähigkeit gelegt, die Einrichtung nach modernen Managementmethoden zu führen und weiterzuentwickeln. Bereitschaft und Fähigkeit zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit anderen Behörden und der Personalvertretung werden vorausgesetzt.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen richten Sie bitte bis 27. Januar 2006 an das Thüringer Innenministerium Referat 45

Steigerstraße 24