Strategiekonzept für den Stellenabbau

Mit dem Haushaltsentwurf 2006/2007 legte die Thüringer Landesregierung das so genannte Strategiekonzept für den Stellenabbau vor. In dieser eine DIN-A4-Seite umfassenden so genannten Konzeption wird unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Thüringer Landtags vom 24. Februar 2005 der festgelegte Abbau von 7 400 Planstellen und Stellen entsprechend auf die einzelnen Ressorts verteilt. Dies betrifft 6 665

Planstellen und Stellen. Ein Teil dieser einzusparenden Planstellen und Stellen war bereits vor der Aufstellung des Haushaltes weggefallen. Ein anderer Teil war bereits während der Planaufstellung durch Ausbringung von k.w.-Vermerken identifiziert worden. Die restlichen abzubauenden Planstellen und Stellen sollten von den einzelnen Ressorts bis zum 31. Dezember 2006 identifiziert werden.

Weitere 735 abzubauende Planstellen und Stellen sollen nach den Aussagen dieses so genannten Konzeptes mit dem Haushalt 2008/2009 auf die Einzelpläne verteilt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele der abzubauenden und bis zum 31. Dezember 2006 zu identifizierenden 6 665 Planstellen und Stellen haben die einzelnen Ressorts (bitte Angabe nach Ressorts untergliedert):

a) bereits vor dem Jahr 2006 abgebaut,

b) im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2006/2007 identifiziert und mit k.w. Vermerken versehen,

c) bis zum 31. Dezember 2006 identifiziert,

d) bis zum 31. März 2007 identifiziert?

2. In welchen Bereichen (bitte Angabe nach Haushaltskapitel) sollen welche im Haushaltsvollzug seit dem 1. Januar 2006 identifizierten Planstellen und Stellen wegfallen (bitte detaillierte Aufstellung)?

3. Welche der einzelnen Ressorts haben wie viele der im Strategiekonzept für den Stellenabbau der Thüringer Landesregierung konkret für das jeweilige Ministerium festgelegten bis 31. Dezember 2006 zu identifizierenden Planstellen und Stellen

a) bis zum 31. Dezember 2006,

b) bis zum 31. März 2007 nicht identifiziert?

4. Welche Gründe geben die einzelnen Ressorts im Detail für die nicht erfolgte Identifikation der abzubauenden Planstellen und Stellen an?

5. Bis wann sollen die einzelnen, inzwischen identifizierten, abzubauenden Planstellen und Stellen konkret wegfallen (bitte Angabe der einzelnen Planstellen und Stellen nach Kapiteln des Haushalts mit Jahreszahl des geplanten Wegfalls)?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Mai 2007 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Mit dem Beschluss des Landtages vom 24. Februar 2005 wurde der Landesregierung aufgegeben, im Landesdienst 7 400 Stellen und Planstellen abzubauen. Damit nahm der Landtag eine Maßnahme aus der Regierungserklärung vom 9. September 2004 auf.

Voraussetzung für die Beschäftigung eines Bediensteten beim Land ist regelmäßig das Vorhandensein eines entsprechenden Ausgabenansatzes und das Vorhandensein einer geeigneten Stelle oder Planstelle.

Stellenabbau bedeutet daher im haushaltsmäßigen Zusammenhang, dass die haushaltsrechtlichen Bedingungen zum Wegfall der Stellen geschaffen werden. Diese liegen endgültig dann vor, wenn die betreffenden Stellen oder Planstellen - weil frei - unmittelbar entfallen können, aber auch bereits dann, wenn durch die Ausbringung eines Wegfallvermerks definitiv sichergestellt ist, dass diese Stelle durch die Exekutive nicht wieder besetzt werden kann.

Es war stets die Auffassung der Landesregierung, den beschlossenen Stellenabbau durch einen sozialverträglichen Personalabbau zu begleiten. Dies bedingt jedoch, dass die natürliche Fluktuation den Rahmen für den Abbau des Personals vorgibt, was wiederum Einfluss auf den Vollzug der Wegfallvermerke im Stellenplan hat.

Mit dem Haushalt 2006/2007 wurden 6 665 abzubauende Stellen und Planstellen auf die Ressorts verteilt.

Von diesen Zielvorgaben wurden bei der Haushaltsaufstellung bereits in erheblichem Umfang Planstellen und Stellen in Abgang gestellt. Für weitere Stellen und Planstellen wurden k.w.-Vermerke ausgebracht. Für eine Restgröße wurde im Haushaltsgesetz 2006/2007 in § 9 Abs. 5 gesetzlich die Verpflichtung zur Identifizierung normiert. Mit dieser Identifizierung werden auch diese Stellen und Planstellen einer erneuten Besetzung endgültig entzogen.

Im Rahmen des Haushaltsplans 2006/2007 wurden sowohl im Gesamtplan als auch in den Einzelplänen Übersichten zum vorgesehenen Stellenabbau aufgenommen. Diese Übersichten stellen nicht - wie in der Anfrage behauptet - das Konzept der Landesregierung selbst dar, sondern geben nur die daraus resultierenden Schlussfolgerungen für den Landeshaushalt wieder. Diese Stellen sind mit dem Haushalt 2008 in Abgang zu stellen. Welche Stellen dies im Einzelnen betrifft, wird mit der Verabschiedung des Haushalts 2008/2009 feststehen.

Zudem weise ich darauf hin, dass bereits ausweislich des entsprechenden Hinweises im Haushaltsplan 2006/2007 im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums zur Erreichung des Abbauziels 200 Stellen im Bereich der Hochschulen abgebaut werden. Dies wird mit der Neuverhandlung des Hochschulpaktes erfolgen.

Zu 2.: Hierzu verweise ich auf die Anlage. Dort sind die unter Frage 1 als nach § 9 Abs. 5 2006/2007 identifiziert ausgewiesenen Stellen abgebildet. Für den Einzelplan 09 kommen weitere 234 Stellen und Planstellen im Ergebnis der Kommunalisierung und Auslagerung von Aufgaben insbesondere aus Kapitel 09 34 hinzu. Eine Untersetzung dieser Stellen und Planstellen auf die Besoldungs- und Vergütungsgruppen wird mit der Aufstellung des Haushalts 2008/2009 erfolgen.

Zu 3.: Mit der Entschließung vom 24. Februar 2005 und dem Haushalt 2006/2007 wurden durch den Landtag keine konkreten Festlegungen zum Abbau in den Ministerien getroffen. Insofern besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung zur Identifizierung einer bestimmten Stellenzahl in diesen Bereichen.

Nach gegenwärtigem Stand sind folgende Stellenzahlen vom Abbau betroffen:

Hinsichtlich des Thüringer Kultusministeriums verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1. Hier bestand mit dem Beschluss des Haushalts 2006/2007 Einvernehmen darüber, dass die Identifizierung der 200 noch abzubauenden Stellen und Planstellen im Bereich der Hochschulen mit dem nächsten Hochschulpakt erfolgt.

Für den Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums konnte die Identifizierung bis zum 31. März 2007 noch nicht abgeschlossen werden. Hier bestand insbesondere Abstimmungsbedarf im Zusammenhang mit den Strukturveränderungen im Bereich der Polizei (OPTOPOL). Zwischenzeitlich wird durch das Thüringer Innenministerium ein Vorschlag zur Identifizierung vorbereitet.

Ein wesentlicher Teil des Stellenabbaus im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit betrifft zu kommunalisierende bzw. zu privatisierende Aufgaben. Aufgrund der noch andauernden Gespräche hierzu konnte die Identifizierung noch nicht abgeschlossen werden.