Erläuterung a Rechtsgrundlage Befristung Thüringer Städtebauförderrichtlinie ThürStBauFR ThürStAnz Nr 452005 Befristung bis

Finanzhilfen des Landes Thüringen 2005, 2006 und 2007 (in Tsd.12.2009.

b) Zielsetzung, Beteiligung von Bund/EU

Das Programm unterstützt in Kombination mit den anderen Städtebauförderungsprogrammen und Mitteln aus der EU-Strukturfondsperiode innerstädtische Leitmaßnahmen im Rahmen der Thüringer Innenstadtinitiative. Es ermöglicht z. B. die Mitfinanzierung von Landes- und Bundesgartenschauen. Es handelt sich um ein Landesprogramm. Die Auszahlung erstreckt sich auf drei Jahre.

Beteiligung von Bund/EU: keine.

c) Ergebnis Evaluierung

Die Einstufung erfolgte als überdurchschnittlich. Es wird ein wichtiger Beitrag bei der Umsetzung überregional bedeutsamer wirtschaftsnaher und strukturwirksamer Vorhaben in Thüringer Städten und Gemeinden geleistet.

d) Bewertung des Ressorts

Es werden städtebauliche Infrastrukturen gefördert, die an der Schnittstelle zwischen regional/überregional ausgerichteten Infrastrukturen und lokal verankerten Wirtschafts- und Wertschöpfungsstrukturen platziert sind. Das Programm hat für die Aufwertung des Stadtumbaus und in den laufenden EU-Strukturfonds erhebliche Bedeutung. Im Jahr 2005 wurden 19 Gemeinden mit 22 Maßnahmen in das Programm aufgenommen.

Erläuterung:

a) Rechtsgrundlage, Befristung Richtlinie für das Thüringer Landesprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau Nr. 45/1996), ab dem Jahr 2005 Abwicklung des Programms; Richtlinie wurde mit Inkrafttreten der Städtebauförderrichtlinien (veröffentlicht im Nr. 45/2005 am 01.01.2005) außer Kraft gesetzt.

b) Zielsetzung, Beteiligung von Bund/EU Landesprogramm zur Finanzierung forschungsbedingter Aufwendungen zur Erarbeitung von Konzepten zur Beseitigung städtebaulicher Missstände (Initiative Genial zentral) und zur Stadtentwicklung in Thüringen (Begleitforschung Stadtumbau-Ost). Beteiligung von Bund/EU: keine.

c) Ergebnis Evaluierung

Für dieses Programm erfolgte keine Evaluierung, da es ausgelaufen ist.

d) Bewertung des Ressorts

Mit dem Programm wurden investive Maßnahmen vorbereitet und die Förderinhalte der Städtebauförderung mit wissenschaftlichen Planungskonzepten weiterentwickelt. Das Programm war Voraussetzung für den Stadtumbau in Thüringen. Im Jahr 2004 wurden vier Maßnahmen gefördert. Mit dem Programm wurden Evaluation und die Weiterentwicklung von Förderprogrammen betrieben.

Finanzhilfen des Landes Thüringen 2005, 2006 und 2007 (in Tsd. Art. 104 a GG; Thüringer Städtebauförderrichtlinie Nr. 45/2005); Befristung bis 31.12.2009.

b) Zielsetzung, Beteiligung von Bund/EU Bund-Länder-Programm zur zielgerichteten Förderung von Stadtgebieten, in denen eine Mischung bzw. Konzentration sozialer, städtebaulicher und wirtschaftlicher Probleme vorherrscht. Diese Probleme sollen durch den gebietsbezogenen und gebündelten Einsatz von Ressourcen unterschiedlicher Ressorts unter Federführung der Städtebauförderung beseitigt werden. Die Auszahlung der Finanzhilfen erstreckt sich auf fünf Jahre.

Die Finanzhilfen des Bundes betragen 50 v. H. der Landesausgaben.

c) Ergebnis Evaluierung

Die Einstufung erfolgte als überdurchschnittlich. Das Programm leistet einen wirksamen Beitrag zur Unterstützung eines ganzheitlichen und integrierten Aufwertungsansatzes für Stadtgebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf.

d) Bewertung des Ressorts

Das Programm. Die Soziale Stadt wird auch im Programm Stadtumbau-Ost in Stadtumbaugebieten als Flankierung der investiven Maßnahmen eingesetzt. Im Jahr 2005 wurden 13 Gemeinden mit 15 Maßnahmen in das Programm aufgenommen.