Jugendstrafanstalt

März 2007 hat folgenden Wortlaut:

In seinem Jahresbericht 2006 hat der Thüringer Rechnungshof die unzureichende Planung und Umsetzung der Neuorganisation des Immobilienmanagements in Thüringen in den zurückliegenden Jahren kritisiert.

Der Rechnungshof kritisierte hierbei insbesondere die fehlende des Landesbetriebs Thüringer Liegenschaftsmanagement (THÜLIMA).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie weit ist die Übernahme der Verwaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften durch den Landesbetrieb THÜLIMA inzwischen fortgeschritten (bitte Auflistung der einzelnen mit Stand vom 31. März 2007 übernommenen Liegenschaften mit Angabe der derzeitigen bzw. geplanten zukünftigen Nutzung)?

2. Welche grundlegenden Erfahrungen - auch im Hinblick auf die Zufriedenheit des jeweiligen Nutzers der Immobilie - wurden in den Jahren des Bestehens des Landesbetriebs THÜLIMA im Hinblick auf die Verwaltung und Bewirtschaftung von Landesliegenschaften gemacht?

3. Welche grundlegenden Erfahrungen wurden in den Jahren des Bestehens des Landesbetriebs THÜLIMA im Hinblick auf die Vermarktung von Landesliegenschaften gemacht?

4. Wie, mit welchen einzelnen Maßnahmen und in welchem zeitlichen Ablauf soll der Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 10. Oktober 2006 umgesetzt werden, zukünftig alle Liegenschaften im Thüringer Landesbetrieb THÜLIMA verwalten zu lassen (bitte Auflistung der noch zu übernehmenden Liegenschaften mit Angabe der derzeitigen bzw. geplanten zukünftigen Nutzung)?

5. Welche Liegenschaften des Freistaats Thüringen soll der Landesbetrieb THÜLIMA aus welchen Gründen nicht übernehmen (bitte Auflistung der nicht zu übernehmenden Liegenschaften mit Angabe der derzeitigen bzw. geplanten zukünftigen Nutzung)?

6. Welche Liegenschaften des Landes werden derzeit von Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes genutzt bzw. verwaltet (bitte Auflistung der Liegenschaften mit Angabe der derzeitigen bzw. geplanten zukünftigen Nutzung)?

7. Gilt der Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 10. Oktober 2006, wonach zukünftig alle Liegenschaften des Freistaats durch den Landesbetrieb zu verwalten sind, auch für die unter Frage 6 genannten Immobilien?

8. Welchen Stand gibt es hinsichtlich der Überlegungen/Planungen der Landesregierung zur Einrichtung eines Sondervermögens, in das die vom Landesbetrieb zu verwaltenden Landesimmobilien überführt werden sollen und wann konkret ist die Errichtung geplant?

19. Juni 2007

9. Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich der Überlegungen zur Einführung eines so genannten Mieter-Vermieter-Modells für die durch den Landesbetrieb THÜLIMA verwalteten Liegenschaften?

10.Welche Erkenntnisse hat die Thüringer Landesregierung aus dem stattfindenden Erfahrungsaustausch von Bund und Ländern zu Fragen des Liegenschaftsmanagements gewonnen und wie sehen die Entwicklungen hinsichtlich der Organisation des Liegenschaftsmanagements nach dem Kenntnisstand der Thüringer Landesregierung beim Bund und in den anderen Bundesländern aus?

11.Plant die Thüringer Landesregierung eine - bereits in anderen Bundesländern praktizierte - weitergehende Entstaatlichung der Liegenschaftsverwaltung durch die Bildung einer Anstalt öffentlichen Rechts bzw. die Nutzung privatrechtlicher Organisationsformen zur Liegenschaftsverwaltung; wenn ja, welche Organisationsform ist warum und wann geplant?

12.Gibt es derzeit eine Zusammenarbeit zwischen den beiden auch in der Grundstücksverwaltung tätigen Landesgesellschaften Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) und der Thüringer Landgesellschaft mit dem Landesbetrieb THÜLIMA; wenn nein, warum nicht; wenn ja, wie sieht diese aus?

13.Sieht die Landesregierung die Möglichkeit zusätzlicher Synergieeffekte bei einer stärkeren Zusammenarbeit von LEG, und dem Landesbetrieb THÜLIMA; wenn ja, welche; wenn nein, warum nicht?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juni 2007 wie folgt beantwortet:

Die Landesregierung hat am 19. Dezember 2006 die Erfassung des Liegenschaftsbestandes und die Übertragung der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Liegenschaften auf den Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement beschlossen. Von der Erfassung wurden ausgenommen

- die Liegenschaften des Thüringer Landtages und des Thüringer Rechnungshofes,

- der Staatswald, die Landwirtschaftsflächen, die Naturschutzflächen sowie die landeseigenen wasserwirtschaftlichen Grundstücke,

- das Straßenvermögen und seinem Bau dienende Grundstücke (Straßenkörper und -zubehör, Lagerplätze und Entnahmestellen).

Der Landesbetrieb hat die insgesamt 2 400 Flurstücke umfassenden landeseigenen Liegenschaften sowie 157 Mietverträge erfasst. Die von der Erfassung ausgenommenen Liegenschaften werden wie bisher von den jeweils zuständigen Obersten Landesbehörden oder den von ihnen beauftragten Einrichtungen verwaltet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage Nr. 1286 im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Die Verwaltung der Liegenschaften umfasst die Bestandserfassung sowie die Bewirtschaftung der Objekte.

Die Bestandserfassung ist abgeschlossen. Zum Stand 31. März 2007 hat der Landesbetrieb die in der Anlage 1 aufgeführten Liegenschaften bewirtschaftet, bis Ende 2007 werden die in der Anlage 2 genannten Liegenschaften übernommen. Die Liegenschaften in Anlage 1 werden gegenwärtig durch die dort angegebenen Dienststellen genutzt. Bei Nutzungsänderungen ist bei der jeweils betroffenen Liegenschaft ein Hinweis angebracht.

Zu 2.: Der Landesbetrieb ist als Dienstleister für die die Liegenschaften nutzenden Dienststellen im Bereich des kaufmännischen, des infrastrukturellen und des technischen Gebäudemanagements tätig und verfügt dazu über die notwendigen Qualifikationen. Im kaufmännischen Gebäudemanagement wird insbesondere das Vertragsmanagement (z.B. Miet-, Reinigungs- und Wartungsverträge) übernommen. Im infrastrukturellen und technischen Gebäudemanagement werden die Fachkenntnisse und Erfahrungen gebündelt. Die zentrale Bewirtschaftung und die guten Marktkenntnisse des Landesbetriebes führen zu Reduzierungen der Bewirtschaftungskosten, z. B. bei der Versorgung mit Energie (europaweite Ausschreibung der Stromlieferung) und der Erbringung von Dienstleistungen. Bei den Reinigungs- und Bewachungsleistungen werden trotz strikter Beachtung der bestehenden Tarifverträge dadurch Kosten eingespart.

Die fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit des Landesbetriebes wird bei den Nutzern nach anfänglichen Vorbehalten nun geschätzt. Da der Landesbetrieb die übertragenen Aufgaben der Gebäudebewirtschaftung übernimmt, können sich die nutzenden Dienststellen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Zu 3.: Der Landesbetrieb veräußert entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorgaben die Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens, die auf Dauer nicht mehr für Zwecke des Landes benötigt werden.

Die Veräußerungen erfolgen zu den Rahmenbedingungen des allgemeinen Immobilienmarktes. Dies führte in den letzten Jahren dazu, dass nicht in allen Fällen die Erlöse in Höhe der zuvor ermittelten Verkehrswerte erzielt werden konnten. Besonders die unter Denkmalschutz stehenden Objekte, deren denkmalgerechte Sanierung einen erheblichen Finanzbedarf aufweisen, sind nur eingeschränkt veräußerbar.

Sofern Liegenschaften durch landes- und bundesweite Verkaufsausschreibungen sowie durch die Einschaltung von Immobilienmaklern nicht veräußert werden können, werden Käufer verstärkt über Grundstücksauktionen gesucht.

Durch die zentrale Vermarktung konnten in den vergangenen Haushaltsjahren rund 18 Millionen Euro an Einnahmen erzielt werden.

Zu 4.: Nach dem Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember 2006 wird der Landesbetrieb bis Ende 2007 die in der Anlage 2 aufgeführten Liegenschaften von den bisher zuständigen Dienststellen übernehmen. Zur Vorbereitung der Übernahme übersenden diese Dienststellen dem Landesbetrieb die erforderlichen Unterlagen. Zwischen dem zuständigen Ressort und dem Landesbetrieb wird im Anschluss daran die zeitliche Abfolge der Übernahme vereinbart. Diese Liegenschaften werden gegenwärtig durch die in der Anlage 2 aufgeführten Zwecke genutzt. Bei Nutzungsänderungen ist bei der jeweils betroffenen Liegenschaft ein Hinweis angebracht.

Zu 5.: Von der Bewirtschaftung durch den Landesbetrieb ausgenommen sind die Liegenschaften

- der Thüringer Staatskanzlei einschließlich der Liegenschaften in Berlin und Brüssel,

- des Landesamtes für Verfassungsschutz,

- der Landesfortbildungsstätte in Tambach-Dietharz und der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz,

- der Justizvollzugsanstalten (einschließlich der Jugendstrafanstalt und der Jugendarrestanstalt),

- der Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen,

- der Schulen in Landesträgerschaft,

- der Studentenwerke,

- des Panorama-Museums in Bad Frankenhausen,

- des Forstgrundstockes,

- der Marksteinflächen sowie

- die in der Eingangsbemerkung aufgeführten Liegenschaften.

Diese Liegenschaften werden wie bisher von den jeweils zuständigen Obersten Landesbehörden oder den von ihnen beauftragten Einrichtungen bewirtschaftet. Eine Änderung der Nutzung ist nicht geplant.

Die Ausnahmen sind von der Landesregierung am 19. Dezember 2006 beschlossen worden und sind z.B. durch gesetzliche Regelungen (§ 32 Thüringer Waldgesetz, § 12 Thüringer Studentenwerksgesetz, § 2 Abs. 4 Nr. 3 Thüringer Hochschulgesetz) begründet.

Zu 6.: Die Thüringer Landgesellschaft verwaltet den landwirtschaftlichen staatlichen Grundbesitz. Dieser umfasst 11 140 Flurstücke mit einer Fläche von 8 887 Hektar.

Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen verwaltet das mit dem Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetz errichtete WGT-Sondervermögen. Dieses umfasst ca. 3 600 Flurstücke mit einer Fläche von 7 371 Hektar.