Wie viele der gewählten Landräte Oberbürgermeister und hauptamtlichen Bürgermeister sind

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Landräte, Oberbürgermeister und hauptamtliche Bürgermeister wurden in Thüringen gewählt?

2. Wie viele der gewählten Landräte, Oberbürgermeister und hauptamtlichen Bürgermeister sind Frauen?

3. Welcher Partei gehören die gewählten Landräte, Oberbürgermeister und hauptamtlichen Bürgermeister jeweils an?

4. Wie viele hauptamtliche Beigeordnete gibt es in Thüringen?

5. Wie viele der hauptamtlichen Beigeordneten sind Frauen?

6. In welchen Städten und Landkreisen arbeiten die hauptamtlichen Beigeordneten jeweils?

7. Welcher Partei gehören die hauptamtlichen Beigeordneten jeweils an?

8. Wie viele Verwaltungsgemeinschaften gibt es in Thüringen?

9. Wie viele Verwaltungsgemeinschaften haben eine Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende?

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Mai 2007 (Eingang: 7. Juni 2007) wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Aufsicht der Gemeinden und Landkreise ist in Selbstverwaltungsangelegenheiten auf die Gewährleistung der Gesetzmäßigkeit beschränkt (Artikel 94 Satz 2 Verfassung des Freistaats Thüringen, § 117 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung - Da es nicht zu den Aufgaben der Rechtsaufsichtsbehörden gehört, den Frauenanteil und die Parteizugehörigkeit in den kommunalen Wahlämtern zu kontrollieren, kann die Landesregierung insoweit nur auf Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik und auf Angaben der Rechtsaufsichtsbehörden verweisen. Erhebungen bei den Gemeinden und Landkreisen wurden nicht durchgeführt. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Angaben richtig und vollständig sind.

19. Juni 2007

Zu 1.: Nach der vom Thüringer Landesamt für Statistik geführten Wahlstatistik wurden bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 2006 16 Landräte, elf Oberbürgermeister und 96 hauptamtliche Bürgermeister gewählt.

Zu 2.: Unter den gewählten Landräten, Oberbürgermeistern und hauptamtlichen Bürgermeistern sind drei Landrätinnen, eine Oberbürgermeisterin und elf hauptamtliche Bürgermeisterinnen.

Zu 3.: Das Thüringer Landesamt für Statistik erfasst im Rahmen der Wahlstatistik die Wahlvorschlagsträger, d. h. die Parteien und Wählergruppen, die Bewerber zur Wahl vorgeschlagen haben, und die Einzelbewerber (§§ 18 und 24 Abs. 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz, § 23 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung). Die kommunalwahlrechtlichen Regelungen verlangen nicht, dass die Bewerber der aufstellenden Partei oder Wählergruppe angehören oder ihre Mitgliedschaft in einer Partei oder Wählergruppe offenlegen.

Zu 5.: Aus den Hauptsatzungen ergibt sich nicht der Frauenanteil. Nach den Informationen der Rechtsaufsichtsbehörden sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten elf hauptamtliche Beigeordnete Frauen, in kreisangehörigen Städten sind vier hauptamtliche Beigeordnete Frauen.

Zu 6.: Hauptamtliche Beigeordnete gibt es mit Ausnahme der Landkreise Greiz und Sonneberg in allen Landkreisen. Die Landkreise Gotha, Hildburghausen, Nordhausen und Wartburgkreis haben jeweils zwei hauptamtliche Beigeordnete. In den anderen Landkreisen ist jeweils eine hauptamtliche Beigeordnete bzw. ein hauptamtlicher Beigeordneter tätig. Fünf der hauptamtlichen Beigeordneten in den Landkreisen sind Frauen (in den Landkreisen Eichsfeld, Wartburgkreis und Weimarer Land jeweils eine Frau sowie im Landkreis Nordhausen zwei Frauen).

Die kreisfreien Städte verfügen alle über hauptamtliche Beigeordnete, davon insgesamt sechs Frauen: Eisenach hat zwei, Suhl eine weibliche hauptamtliche Beigeordnete. In Erfurt sind zwei hauptamtliche Beigeordnete Frauen (von insgesamt fünf hauptamtlichen Beigeordneten). Gera hat zwei hauptamtliche Beigeordnete, davon ist eine weiblich. In Jena sind drei, in Weimar zwei hauptamtliche Beigeordnete tätig. Frauen als hauptamtliche Beigeordnete gibt es zudem in den (kreisangehörigen) Städten Altenburg, Heiligenstadt, Nordhausen und Sondershausen.

Zu 7.: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Beigeordnete sind nicht verpflichtet, offenzulegen, ob und ggf. welcher Partei sie angehören. Zudem handelt es sich bei der Parteizugehörigkeit um persönliche Daten von Dritten, die aus Gründen des Datenschutzes im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 Verfassung des Freistaats Thüringen nicht veröffentlicht werden.

Zu 8.: Es gibt 89 Verwaltungsgemeinschaften (Stand: 1. Januar 2007).

Zu 9.: 20 Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende sind weiblich.