Staatswaldabteilung

Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung eines forstfiskalischen Grundstücks der Staatswaldabteilung 60 in 61479 Glashütten, Gemarkung Glashütten, Flur 5, Flurstücke 2/1 und 2/5 teilweise (Grundstücksgröße 7.800 m²) hier: Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 2 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, der Veräußerung eines forstfiskalischen Grundstücks der Staatswaldabteilung 60 in 61479 Glashütten, Gemarkung Glashütten, Flur 5, Flurstücke 2/1 und 2/5 teilweise (Grundstücksgröße 7.800 m²), zum Preis von 534.300 zuzustimmen.

Begründung:

Das Verkaufsgrundstück, eine bestockte Waldfläche, liegt in der Staatswaldabteilung 60 am nördlichen Ortsausgang des Ortsteiles Glashütten, Gemeinde Glashütten, östlich der Bundesstraße 8. Entlang des Nordrandes des Grundstücks verläuft eine Zufahrtsstraße und östlich des Grundstücks ein etwa 50 m breiter Waldstreifen, an den der Waldfriedhof der Gemeinde Glashütten angrenzt. In südwestlicher Richtung grenzt Bebauung, in südlicher Richtung Wald an. Das Grundstück soll zum Zweck der Bebauung mit einem Supermarkt verkauft werden.

Der Kaufinteressent beabsichtigt, die Bebauung des Grundstücks mit einem Einzelhandels-Einkaufsmarkt als Investor und Bauträger abzuwickeln. Die Gemeinde hat diese Planung mit dem Ziel initiiert und unterstützt, die Versorgung der Bevölkerung in den Ortsteilen Schloßborn, Glashütten und Oberems mit Gütern des täglichen Bedarfs durch einen neuen ortsansässigen Einkaufsmarkt sicherstellen zu lassen, da der letzte Supermarkt im Ort seinen Betrieb im Jahr 2004 einstellen will.

Die Gemeinde Glashütten favorisiert als neuen Standort für den Supermarkt das Verkaufsgrundstück, nachdem ihre Untersuchungen ergaben, dass nur hier aufgrund der unmittelbaren Nähe der Bundesstraße 8 und der ausreichenden Flächengröße eine realistische Alternative zum gegenwärtig noch betriebenen Einkaufsmarkt vorliegt.

Am 16. November 2000 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Glashütten die Aufstellung des Bebauungsplanes Am Dornsweg. Gleichzeitig wurde beschlossen, beim Umlandverband die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Entlassung des Gebietsbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form der Offenlegung durchzuführen. Darüber hinaus hat die Gemeinde Glashütten mit dem Kaufbewerber des Grundstücks am 29. April 2002 einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 abgeschlossen und diesen damit zur Errichtung eines Supermarktes verpflichtet.

Der Grundbesitz ist für Forstzwecke entbehrlich.

Eingegangen am 24. Juli 2002 · Ausgegeben am 8. August 2002

Dem Haushaltsausschuss überwiesen

Der Gutachterausschuss für den Bereich des Hochtaunuskreises hat den Wert des Grundstücks am 13. Dezember 2001 als Bauerwartungsland mit 438.688,43 ermittelt. Der Landesbetrieb Hessen-Forst hat mit dem Kaufinteressenten einen Kaufpreis von 67,62 /m² für den Grund und Boden und 0,88/m² für den aufstockenden Waldbestand, insgesamt 534.300, ausgehandelt.

Dieser Kaufpreis liegt somit über dem ermittelten Verkehrswert.

In dem Kaufvertragsentwurf wurde vereinbart, dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht für den Fall zusteht, dass bis zum 30. April 2003 keine formelle Genehmigung zum Bau des Supermarktes vorliegt.

In dem mit der Gemeinde abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag vom 29. April 2002 verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme der Kosten für die städtebauliche Planung, den naturschutzrechtlichen Ausgleich und die Erschließung. Die Gemeinde Glashütten wiederum verpflichtet sich zur zügigen Aufstellung des Bebauungsplanes. Spätestens in dem auf dessen folgenden Jahr hat der Kaufbewerber mit der Bebauung zu beginnen.

Da der Grundstückswert 500.000 übersteigt, ist nach VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO die Zustimmung des Landtages zum Verkauf erforderlich.

Wiesbaden, 23. Juli 2002

Der Hessische Ministerpräsident.