Tourismus

Ziel dieses Gesetzes ist es, den übereinstimmenden Wünschen der beteiligten Gemeinden nach Eingliederung beziehungsweise Zusammenschluss nachzukommen und die damit verbundenen weiteren Strukturänderungen vorzunehmen.

Nach Artikel 92 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen sowie § 9 Abs. 3 Satz 1 bedürfen Bestandsänderungen von Gemeinden eines Gesetzes.

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu § 1 (Stadt Meuselwitz, Gemeinde Wintersdorf - Landkreis Altenburger Land -):

Die Gemeinde Wintersdorf soll aufgelöst und in die Stadt Meuselwitz eingegliedert werden. Durch diese Eingliederung erhöht sich die Einwohnerzahl der Stadt Meuselwitz auf 12 481.

Die erforderlichen Beschlüsse der beteiligten Gemeinden liegen vor.

Darüber hinaus haben die Gemeinde Wintersdorf und die Stadt Meuselwitz einen Eingliederungsvertrag geschlossen, der von beiden Bürgermeistern am 28. Februar 2007 unterzeichnet wurde. Das Landratsamt des Landkreises Altenburger Land bestätigt die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse und des Eingliederungsvertrags.

Die Stadt Meuselwitz (9 547 Einwohner) und die Gemeinde Wintersdorf (2 934 Einwohner) liegen im Norden des Landkreises Altenburger Land, die Stadt Meuselwitz an der Grenze zum Land Sachsen-Anhalt. Beide Gemeinden gehören weder einer Verwaltungsgemeinschaft noch einer erfüllenden Gemeinde an. Die Einwohnerzahl der Gemeinde Wintersdorf ist laut amtlicher Statistik seit dem Jahr 2004 unter die von der Thüringer Kommunalordnung vorgegebene Mindestgröße von 3 000

Einwohnern für Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören müssen, gesunken. Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wintersdorf im Jahr 2006 erfolgte auf der Grundlage des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

Die Stadt Meuselwitz und die Gemeinde Wintersdorf sind unmittelbar benachbart und bilden aufgrund ihrer territorialen Lage und Nähe zueinander eine regionale Einheit. Beide Gemeinden sind durch regionale Verkehrswege miteinander verbunden. Es gibt täglich zahlreiche regelmäßige Busverbindungen im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs. Darüber hinaus verkehrt die Kohlebahn-Linie regelmäßig an den Wochenenden und zu Veranstaltungen. Zwischen beiden Orten gibt es historische und infrastrukturelle Gemeinsamkeiten. Beispielsweise sind beide Kommunen alte Bergbaugebiete und Bergbaufolgelandschaft.

Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit arbeiten Meuselwitz und Wintersdorf seit Jahren eng zusammen. Bereits seit 1968 besteht ein einheitlicher Standesamtsbezirk. Seit dem Jahr 1995 gehören sie dem Wasser- und Abwasserzweckverband Schnaudertal (WAZ) an, dessen einzige Mitglieder beide Gemeinden auch sind. Weitere Verbindungen ergeben sich aus der gemeinsamen Nutzung von grundzentralen Versorgungseinrichtungen, wie Fachärzte, Apotheken, ambulante Dienste und Pflegeheim. Die Vereine beider Gemeinden nutzen zum Teil gemeinsam die vorhandenen Sportstätten und haben bereits Spielgemeinschaften (z.B. im Fußball) gebildet.

Im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Altenburger Land ­ Nordregion haben die Städte Meuselwitz und Lucka sowie die Gemeinden Wintersdorf und Kriebitzsch seit dem Jahr 2001 gemeinsam Konzepte für die künftige Gestaltung und Entwicklung dieser Region erarbeitet. In diesem Rahmen haben die Bürgermeister am 27.02. einen Raumordnerischen Vertrag zum Städte- und Gemeindeverbund Nordregion ­ Altenburger Land unterzeichnet. Dieser Vertrag enthielt Absichtserklärungen der vier beteiligten Gemeinden zu einer engen Zusammenarbeit in allen kommunalpolitisch und planerisch bedeutsamen Angelegenheiten mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Versorgungsbereichs für ein funktionsteiliges Grundzentrum Nordregion. Der Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Ostthüringen weist die Stadt Meuselwitz allerdings als Grundzentrum ohne Funktionsteilung aus. Aus diesem Grunde wurde eine entsprechende Aktualisierung des Raumordnerischen Vertrags erforderlich, der die Gemeinderäte von Meuselwitz, Wintersdorf und Kriebitzsch zugestimmt haben. Der Stadtrat der Stadt Lucka stimmte nicht zu, so dass zwischen Meuselwitz, Wintersdorf und Kriebitzsch am 4. Juli 2006 ein neuer Raumordnerischer Vertrag geschlossen wurde. Dieser hat unter anderen zum Ziel, bis zum 31. Dezember 2009 alle Voraussetzungen für die Bildung einer Einheitsgemeinde aus den drei Gemeinden zu schaffen. Problematisch ist dies für die Gemeinde Kriebitzsch, die der im Süden an die Stadt Meuselwitz grenzenden Verwaltungsgemeinschaft Rositz (5 687 Einwohner) angehört. Ein Austritt von Kriebitzsch würde ein Absinken der Einwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft auf 4 438 zur Folge haben, die damit nicht mehr den Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung hinsichtlich der Mindestgröße von Verwaltungsgemeinschaften entspräche.

Bisherige Ergebnisse der kommunalen Zusammenarbeit sind unter anderem ein gemeinsamer Flächennutzungsplan, ein gemeinsamer Internetauftritt der Nordregion des Altenburger Landes, verschiedene interkommunale Arbeitsgruppen, die gemeinsame Beschaffung von Büround Reinigungsmaterialien, abgestimmte Veranstaltungspläne und Tourismuskonzeption sowie die Kooperation der Bauhöfe.

Von der vorgeschlagenen Eingliederung der Gemeinde Wintersdorf in die Stadt Meuselwitz ist zu erwarten, dass sie zu einer weiteren Verbesserung der Leistungs- und Verwaltungskraft führen wird. Gerade die auch im Landesentwicklungsplan 2004 für die Nordregion des Landkreises Altenburger Land ausgewiesene Strukturschwäche macht eine möglichst effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen erforderlich. Die Eingliederung ermöglicht dies, so dass trotz rückläufiger Einwohnerzahlen auch mittel- und langfristig eine positive Entwicklung zu erwarten ist.

Zu § 2 (Gemeinden Ernstroda, Finsterbergen, Stadt Friedrichroda, Verwaltungsgemeinschaft Reinhardsbrunn - Landkreis Gotha -):

Es wird die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Reinhardsbrunn sowie der Gemeinden Ernstroda und Finsterbergen und die Eingliederung der Gebiete der aufgelösten Gemeinden in das Gebiet der Stadt Friedrichroda vorgeschlagen. Die Einwohnerzahl der Stadt Friedrichroda erhöht sich durch die Eingliederung auf 7 781 Einwohner.

Alle beteiligten Gemeinden haben im Februar und März 2007 übereinstimmende Beschlüsse der Verwaltungsgemeinschaft und zur Eingliederung der Gemeinden Ernstroda und Finsterbergen in die Stadt Friedrichroda gefasst. Ein beschlossener und von den Bürgermeis tern unterzeichneter Eingliederungsvertrag liegt vor. Das Landratsamt Gotha bestätigt die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse und des Eingliederungsvertrags und befürwortet die Strukturänderung.

Die Stadt Friedrichroda (5 307 Einwohner) sowie die Gemeinden Ernstroda (1 034 Einwohner) und Finsterbergen (1 440 Einwohner) arbeiten seit dem März 1994 in der Verwaltungsgemeinschaft Reinhardsbrunn (7 781 Einwohner) zusammen. Friedrichroda ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft. Im derzeit geltenden Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen ist Friedrichroda als Kleinzentrum ausgewiesen, zu dessen Nahbereich unter anderem die Gemeinden Ernstroda und Finsterbergen gehören. Ernstroda, Finsterbergen und die Stadt Friedrichroda sind unmittelbar benachbart, bilden aufgrund ihrer territorialen Lage eine regionale Einheit und haben vielfältige historische, traditionelle und strukturelle Gemeinsamkeiten. Die drei Gemeinden sind durch Kreisstraßen und die Bundesstraße B 88 miteinander verbunden. Ernstroda ist von Friedrichroda drei Kilometer entfernt und Finsterbergen vier Kilometer.

Über derzeit fünf Regionalbuslinien sind die Gemeinden untereinander erreichbar. Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Reinhardsbrunn gibt es sowohl Grund- als auch Regelschulen. Die Schüler aus Ernstroda und Finsterbergen besuchen zum überwiegenden Teil das Gymnasium in der Stadt Friedrichroda. Ernstroda, Finsterbergen und Friedrichroda sind gemeinsam mit der Gemeinde Leinatal (3 922 Einwohner) Mitglieder des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Schilfwasser-Leina. Nach der Eingliederung wird der Zweckverband nur noch aus zwei Gemeinden bestehen. In der Verwaltungsgemeinschaft Reinhardsbrunn verstärkten die Gemeinden unter anderem die Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehren. Dies betraf und betrifft sowohl die der Freiwilligen Feuerwehren als auch das koordinierte Zusammenwirken der Einsatzkräfte in der Alarm- und Einsatzplanung. Friedrichroda hat bereits derzeit den Status einer Stützpunktfeuerwehr.

Darüber hinaus liegen die Gemarkungen Friedrichroda, Finsterbergen und zum Teil Ernstroda im Vorbehaltsgebiet für Fremdenverkehr und Erholung sowie im Gebiet des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Naturpark Thüringer Wald. Zudem sind Friedrichroda als regional bedeutsamer Fremdenverkehrsort und Finsterbergen als Fremdenverkehrsort ausgewiesen. Für die künftige Entwicklung der Region sind diese Aspekte von besonderer Bedeutung.

Der Haushalt der Stadt Friedrichroda stellt sich stabil dar. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist sowohl derzeit als auch im Finanzplanungszeitraum bis 2010 gegeben. In der Gemeinde Ernstroda ist eine in Höhe von mehr als 1 100 Euro festzustellen. Bezüglich der dauernden Leistungsfähigkeit werden für dieses und das kommende Jahr Fehlbeträge ausgewiesen. Die Haushaltssituation der Gemeinde Finsterbergen ist als ungesund einzuschätzen. Sie war in den vergangenen Jahren Empfänger von Überbrückungshilfen des Landes. Die Gemeinde Finsterbergen kann die Finanzsituation aus eigener Kraft derzeit nicht korrigieren und kann daher ihre Aufgaben nur noch eingeschränkt erfüllen.

Die um Ernstroda und Finsterbergen vergrößerte Stadt Friedrichroda hat die Möglichkeit, Verwaltung und Ressourcen noch effizienter zu gestalten beziehungsweise einzusetzen und kann dadurch weiter an Leistungskraft gewinnen.