Beabsichtigte Veränderungen in der Zuständigkeit der theoretischen Ausbildung für Verwaltungsfachangestellte in Thüringen

Nach Aussagen des Kultusministers Prof. Dr. Goebel beabsichtigt die Landesregierung, der Thüringer Verwaltungsschule Weimar (TVS Weimar) die ihr mit Landesgesetz vom 17. Juli 1991 übertragene Ausbildung von Thüringer Verwaltungsfachangestellten mit Beginn des Ausbildungsjahres 2007/2008 zu entziehen und ausschließlich den Staatlichen Berufsschulen zu übertragen. Neben der TVS Weimar nehmen gegenwärtig auch weitere Einrichtungen die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten wahr. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Thüringer Verwaltungsschule liegt dem Landtag bisher nicht vor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Lehrangebote hat die TVS Weimar in den Jahren 2004 bis 2006 angeboten und wie viele Personen haben von diesen Angeboten Gebrauch gemacht (bitte Angebote nach Jahren und Zeitstunden getrennt aufführen)?

2. Über welche Kenntnisse zur qualitativen Bewertung der an der TVS Weimar angebotenen Lehrveranstaltungen verfügt die Landesregierung? Zu welcher Einschätzung hinsichtlich der qualitativen Bewertung des Angebots kommt die Landesregierung und wie wird diese Einschätzung begründet?

3. Wie begründet die Landesregierung ihre Absicht zur Übertragung der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten an andere Einrichtungen? Welche bisherigen Ausbildungsdefizite bzw. Ergänzungsangebote sollen durch den Zuständigkeitswechsel abgebaut bzw. entwickelt werden?

4. Welchen Sach- und Arbeitsstand nimmt die Übertragungsabsicht gegenwärtig innerhalb der Landesregierung ein?

5. Welche Kostenaspekte liegen den Überlegungen zum Zuständigkeitswechsel bei der Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten zugrunde? Welche finanziellen Auswirkungen auf das Land und die Kommunen erwartet in diesem Zusammenhang die Landesregierung? Wie werden diese Einschätzungen durch die Landesregierung begründet?

6. Welche Gründe stehen nach Auffassung der Landesregierung einer vollständigen Übertragung der Thüringer Verwaltungsfachangestellten-Ausbildung an die TVS Weimar entgegen?

7. Welche Kosten für die Vergütung der Dozenten würden bei einer vollen Anerkennung der TVS Weimar als Berufsersatzschule durch die Landesregierung auf das Land zukommen? Wie wird diese Aussage durch die Landesregierung begründet?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Juli 2007 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Eine Übersicht ist in der Anlage beigefügt. Diese Zahlen hat die Thüringer Verwaltungsschule übermittelt und können durch die Landesregierung nicht im Detail überprüft werden.

Zu 2.: Nach Auskunft der zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz beim Thüringer Landesverwaltungsamt und Erörterungen mit den Ausbildungsleitern der Kommunen und Landkreise werden Angebot und Qualität der Aus- und Fortbildungsangebote der Thüringer Verwaltungsschule überwiegend positiv bewertet.

Zu 3.: Die Übertragung von Ausbildungsinhalten erfolgt auf die Berufsschulen, das heißt auf Einrichtungen, die nach dem Berufsbildungsgesetz für die theoretische Berufsausbildung zuständig sind.

Die dreijährige Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten wird schon jetzt überwiegend an staatlichen Berufsschulen durchgeführt.

Für die zweijährige Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten fungiert die Thüringer Verwaltungsschule als Berufsersatzschule.

Zudem nutzt die Thüringer Verwaltungsschule schon heute zum Teil die Räumlichkeiten der staatlichen Berufsschulen sowie überwiegend die praktischen Erfahrungen nebenamtlicher Dozenten für die genannten Berufsausbildungsteile. Für bestimmte Fachgebiete können diese Berufspraktiker auch weiterhin nebenamtlich in den staatlichen Berufsschulen unterrichten.

Zu 4.: Die Übertragung wird gegenwärtig vorbereitet und soll zum neuen Schul- und Ausbildungsjahr vollzogen werden.

Zu 5.: Gemäß Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule werden für die Berufsausbildungsstunden und Prüfungen von den Ausbildungsbehörden Gebühren verlangt. Bei der zweijährigen Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten wären dies pro Auszubildenden zirka 5 800 Euro und bei der dreijährigen Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten zirka 2 400 Euro.

Diese Gebühren entstehen für die Ausbildungsbehörden bei der Berufsausbildung an staatlichen Berufsschulen nicht, da die Auszubildenden berufsschulpflichtig sind und somit analog zu allen anderen Ausbildungsberufen Anspruch auf ein vollständiges Unterrichtsangebot haben.

Zu 6.: Eine vollständige Übertragung ist zum einen aus rechtlichen Gründen (berufstheoretische Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz) und zum anderen aus Kostengründen nicht möglich.

Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 wird verwiesen.

Zu 7.: Nach Auskunft der Thüringer Verwaltungsschule würden für die Vergütung der Dozenten bei einer Anerkennung als Berufsersatzschule jährliche Kosten in Höhe von zirka 120 000 Euro entstehen.